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Soviel zur Theorie ...Klar, ist doch Vorschrift.
Ja Jörg, sehr schön ...
Das heißt also, wenn ich jetzt halbwegs richtig gelesen habe, daß PKW OHNE Fahrergewicht angegeben werden.
Ja, aber:Ich lese da:
"Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ...mit vollständig gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern... zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht."
Aber:... bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern und Personenkraftwagen zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.
Damit dürften die 900er Daten doch aber wohl eindeutig aus der Zeit stammen, als die 75kg NICHT hinzu gerechnet wurden. Oder von wann ist die von Jörg zuletzt genannte Änderung?Wurden. Insofern ist die aktuelle Fassung doch anders (jeder Blick ins Gesetz usw.):
... bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht ...
Leergewicht also inklusive 75 kg, das entspricht wohl auch der DIN 70020.
zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.
Fassung vom 15.1.1980
1980 wäre das auch mit meinem Gewicht noch ungefähr hingekommen...
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