Hallo,
also die Rechtslage, und da bin ich mir ziemlich sicher, ist folgende:
Technische Änderungen welche das Abgasverhalten beeinflussen, sind generell nicht legal eintragbar, so auch Leistungssteigerungen. Punkt.
So ist die Rechtslage. Ohne ABE geht nur eine Einzelabnahme. Und die hieße, Geräuschmessung (bei Fahrt), komplette Abgasmessungen, Nachrüstung Bremsanlage, Leistungsmessung auf (geeichtem) Leistungsprüfstand etc. Und dann bitte die Grenzwerte einhalten, mit welchen das Fahrzeug mal seine ABE erhalten hat!
So sieht es rechtlich aus, bitte hinnehmen.
Nichts desto trotz, werden von Prüfern immer mal wieder Sachen welche in die Richtung gehen eingetragen (z. B. Auspuffanlagen ohne ABE, Sportkat). Das heißt aber nur, dass der Prüfer einen Fehler gemacht hat!!!
Wer so etwas eingetragen hat, sollte sich nicht zu sehr freuen. Wenn euer Fahrzeug so kassiert wird, werdet ihr leider trotzdem an A... gefasst ...
Und wie hat das Hirsch dann gemacht?
=> Die haben nachgewiesen, dass ihre Software auf exakt genau dem Fahrzeug die oben genannten Anforderungen erfüllt! Und dafür werden die einges an Geld ausgegeben haben, um das zu erreichen.
Dürfte auch einer der Gründe dafür sein, dass ein Step 1 von Hirsch weniger weit geht, als BSR und co.
Grüße!