Leuchtweitenregulierung auf Steilschnauzer?

NaJa, wohl ggf, eine Frage der Erstzulassung. Ab 01.01.90 (91?) ist die Verstellung Pflicht und die Frage, ob das Auto so etwas hat, erübrigt sich für den Prüfer. Helfen könnte dann nur noch bewußte einäugige Blindheit des Prüfers.
 
danke rené!

diese tüv-diskussionen bin ich ein wenig leid ... "sind doch eher nur richtlinien" (wer verrät aus welchem film?! :rolleyes:)
 
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