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Hi zusammen,
wer will oder muss denn BSR / PPC eintragen?
Gerade die kurzfristige, eigenhändige Rückstellung ist doch der Vorteil von PPC - es ist später praktisch nicht nachweisbar...??
Und vorallem, seit wann werden Fahrzeuge nach Unfällen beschlagnahmt? Wegen des Verdachts auf Chip-Tuning?
Sorry, aber das klingt doch alles sehr nach Horrormärchen.
VG,
Stephan
@Johnny Bravo
Das ist aber wirklich ein sehr konstruierter Umstand.
Bei T5 und T7 lässt sich ein vernünftig programmierter Datenstand nicht nachweisen, da sämtliche Programm/Ident-Nr. in der Software die Originalwerte haben. Mit Diagnosegeräten ist also schonmal garkeine Beweisführung möglich.
Bliebe ein behördlich angeordneter Prüfstandslauf, um Abweichungen von der Nennleistung festzustellen. Das könnte je nach Unfallfahrzeug auch etwas schwierig werden
Und vorallem, seit wann werden Fahrzeuge nach Unfällen beschlagnahmt? Wegen des Verdachts auf Chip-Tuning?
Sorry, aber das klingt doch alles sehr nach Horrormärchen.
VG,
Stephan
Interessant. Und wie ist der Umstand, wenn ich das PPC per box wieder auf Originalsoftware zurücksetzte ?
Ist das erkennbar ?
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