Nebelscheinwerfer defekt?

Dann sind das Nachgerüstete Tagfahrlichter und keine Nebler. Der Wagen hat faktisch keine Nebelscheinwerfer mehr. Die hat jemand für die Tagfahrleuchten ausgebaut.
Die Original-Nebelscheinwerfer laufen über Halogen-Lampen.
So siehts aus…
Sieht der Tüv das dann auch so?
 
Wenn die ordnungsgemäß geschaltet sind und ein E-Zeichen haben, warum nicht?
 
Wenn die ordnungsgemäß geschaltet sind und ein E-Zeichen haben, warum nicht?
Das kommt auf das Wohlwollen und die Tageslaune des Prüfers an. TFL's sollten neben dem E-Zeichen auch mit DRL, RL, R87 manchmal auch mit R7 oder RL00 gekennzeichnet sein. In Kombi mit den Buchstaben A oder B sind sie auch als Positionsleuchten oder Nebler zugelassen.

Gesendet von stoppel mit Tapatalk
 
Es gab eine offizielle Nachrüstlösung, vielleicht ist das ja bei Dir verbaut:

https://saabblog.net/2017/11/01/led-tagfahrlicht-fuer-den-saab-9-3/

https://schwedenteile.de/p/71007/led-tagfahrlicht-satz-saab-9-3-ii-08-14.html

Andernfalls den Vorbesitzer kontaktieren.
Sieht anders aus bei mir!
Ich probiere es mal mit dem Tagfahrlicht, ansonsten baue ich die Dinger aus!
Habe heute einen Dekra Prüfer gefragt, er meinte ausbauen reicht, sogar ohne Blende!
Ich muss aber zum Tüv, da ich eine 21er Abnahme brauche(CH Fahrzeug).
 
Wenn die Schrauben nicht total vergammelt sind, dann ist wohl ausbauen für die Abnahme am einfachsten. Schwarze Tüte mit Kabelbinder im den Stecker so lange. Blende ist mehr Deko, es entstehen dadurch ja keine scharfen Kanten. Kann höchstens eine Frage geben. 21 darf bei euch nur der TÜV? Da hatte es doch eine Änderung gegeben?!?
 
21 darf bei euch nur der TÜV? Da hatte es doch eine Änderung gegeben?!?

Richtig, die Exklusivität der Prüfbehörden wurde aufgehoben. In der Presse wurde das "Vollgutachten-Monopol" berichtet.
D.h. auch die "kleineren" wie KÜS, GTÜ etc. können da nun mit dieser Leistung dienen.

I.d.R. ist der TÜV Süd aber der preiswerteste von den allen...
 
R. können da nun mit dieser Leistung dienen.
Oder besser dürfen? Denn das ist kein Automatismus sondern Bedarf einer zusätzlichen Qualifikation, wenn ich das gerade richtig im Kopf habe.

Ich dachte die Kosten wären einheitlich. Naja, wenn man mit einer Prüforganisation vor Ort "auf Kriegsfuß steht" dann hilft es nicht wenn die ein paar Euro billiger sind. Ich bleibe gerne bei einer Prüfstelle meines Vertrauens, dann weiß ich einigermaßen woran ich bin.
 
GTÜ ist um einiges günstiger, leider können die das nicht machen da das Datenblatt fehlt…
 
Wenn die Schrauben nicht total vergammelt sind, dann ist wohl ausbauen für die Abnahme am einfachsten. Schwarze Tüte mit Kabelbinder im den Stecker so lange. Blende ist mehr Deko, es entstehen dadurch ja keine scharfen Kanten. Kann höchstens eine Frage geben. 21 darf bei euch nur der TÜV? Da hatte es doch eine Änderung gegeben?!?
Schrauben gibt es keine, die LED‘s sind gesteckt und zwar bombenfest, aber lassen sich lösen…
 
Sieht anders aus bei mir!
Ich probiere es mal mit dem Tagfahrlicht, ansonsten baue ich die Dinger aus!
Habe heute einen Dekra Prüfer gefragt, er meinte ausbauen reicht, sogar ohne Blende!
Ich muss aber zum Tüv, da ich eine 21er Abnahme brauche(CH Fahrzeug).
Neugierig gefragt, warum denn die 21er? Habe mir damals (2013) mit dem 9-5 und jetzt aktuell mit dem X5 (beide CH) das COC besorgt, vom Zoll die Unbedenklichkeitsbescheinigung, beim KÜS die 29er Abnahme und gut wars.:dontknow:
 
Neugierig gefragt, warum denn die 21er? Habe mir damals (2013) mit dem 9-5 und jetzt aktuell mit dem X5 (beide CH) das COC besorgt, vom Zoll die Unbedenklichkeitsbescheinigung, beim KÜS die 29er Abnahme und gut wars.:dontknow:
Na weil das COC um einiges teurer ist als die 21er Abnahme.
Außerdem, wer soll mir das COC ausstellen?
 
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