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@Bondtoys.de
Ich war der Meinung, es gehe hier um Jahresüberläufer die mit Wartezeit an den Mann gebracht werden sollen.
Ich wechsle deshalb das Thema.
PS:Im Wechselgeschäft gibt es kein Mahnverfahren. Sondern sofortiger Knast.
Mit Grüßen
Nicht denken, lesen. Das macht übrigens auch einen guten Kaufmann aus.
Und wenn der Schuldner im Knast sitzt, habe ich trotzdem noch kein Geld vom geplatzten Wechsel. Ich mag mich da irren, aber so zwangsläufig geht der Bezogene bei einem geplatzten Wechsel nicht in den Bau, wenn man ihn dann fassen sollte.