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Jap ist ein Grünstreifen ich weiß leider nicht welche Ausnahme da wieder gilt . Die dürfen ja scheinbar alles...
Alles dürfen sie nicht, nur was explizit geregelt ist. Die Ausnahmen sind eindeutig gefasst (und kurz Blaulicht, um nicht an einem Rotlicht warten zu müssen führt bei Meldung i.d.R. zu einem Disziplinarverfahren).
Ich hatte einmal den Fall, dass ich aus einem links - somit gegen die Fahrtrichtung - geparktem Fahrzeug geblitzt wurde (ich meine, das war im Rheinland). Den Verstoss habe ich zugegeben (war etwas zu schnell), aber auch dazugeschrieben, dass es kein gutes Beispiel ist, wenn Ordnungshüter nur zum Zweck der Geschwindigkeitsüberwachung gegen die StVO verstossen und gegen die Fahrtrichtung parken. Kurze Zeit später kam ein Entschuldigungsschreiben und auch das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde aufgehoben.