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frag doch den Arzt mal, ob er Dir den Schriebs einfach macht. Der kassiert doch dadurch keinen Schufaeintrag oder so, die wollen einfach das Papier sehen, auf dem er bestätigt, dass er so und so und fertig...
Ich würde nur sehr ungern an einen wildfremden Menschen herantreten und ihn bitten, eine falsche eidesstattliche Erklärung für mich abzugeben.
Der Arzt hat den SAAB höchstwahrscheinlich mit allen Papieren und Getriebeschaden im Jahr 2010 bei dem Autohaus in Zahlung gegeben, bei dem er sich dann einen Audi A4 Jahreswagen gekauft hat. Anschliessend ist der Wagen bei irgendwelchen Fähnchenhändlern gelandet, von denen deinen einer seine privaten Schulden bei einem Kumpel in Naturalien mit dem Auto bezahlt hat, als er pleite war. Der hats dann bei ebay versteigert und irgendwo in der Kette ist der elende Schein verschollen...
Ich finde, dass in so einem Fall das Amt nicht von mir verlangen kann, dass ich einen Privatermittler beauftrage und die Händlerkette verfolge oder alternativ das Auto verschrotten lasse, weil es zuletzt woanders zugelassen war. Wozu dient Teil II, wenn ohne Teil I nichts geht? Nur als Pfand für Banken?
...und ausserdem freue ich mich schon drauf, irgendwann mal beim Herrn Doktor vorzufahren und zu sagen 'Schau mal. Fährt wieder. Sieht beinahe aus wie 1993 als Du ihn gekauft hast.'