Neuer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ab 01.10.05

frag doch den Arzt mal, ob er Dir den Schriebs einfach macht. Der kassiert doch dadurch keinen Schufaeintrag oder so, die wollen einfach das Papier sehen, auf dem er bestätigt, dass er so und so und fertig...

Ich würde nur sehr ungern an einen wildfremden Menschen herantreten und ihn bitten, eine falsche eidesstattliche Erklärung für mich abzugeben.

Der Arzt hat den SAAB höchstwahrscheinlich mit allen Papieren und Getriebeschaden im Jahr 2010 bei dem Autohaus in Zahlung gegeben, bei dem er sich dann einen Audi A4 Jahreswagen gekauft hat. Anschliessend ist der Wagen bei irgendwelchen Fähnchenhändlern gelandet, von denen deinen einer seine privaten Schulden bei einem Kumpel in Naturalien mit dem Auto bezahlt hat, als er pleite war. Der hats dann bei ebay versteigert und irgendwo in der Kette ist der elende Schein verschollen...

Ich finde, dass in so einem Fall das Amt nicht von mir verlangen kann, dass ich einen Privatermittler beauftrage und die Händlerkette verfolge oder alternativ das Auto verschrotten lasse, weil es zuletzt woanders zugelassen war. Wozu dient Teil II, wenn ohne Teil I nichts geht? Nur als Pfand für Banken?

...und ausserdem freue ich mich schon drauf, irgendwann mal beim Herrn Doktor vorzufahren und zu sagen 'Schau mal. Fährt wieder. Sieht beinahe aus wie 1993 als Du ihn gekauft hast.' :biggrin:
 
Wieso beim im Knast?

Du bist Dir doch sicherlich sicher, dass Du alles komplett erhalten hast. Also erklärst Du an Eides statt, dass Du die Zulassung verloren hast.
Die Datem müssen doch ohnehin im System sein. Un dan Nachweis über die Abmeldung auch.

Komplizierter wäre es sicher, wenn der Tel II (vormals Brief) weg wäre. Dann müßtest Du wohl nach alter Väter Sitte aufbieten.

Und ehrlich gesagt bin ich mir nicht einmal sicher, ob Teil I schon immer wieder heraus gegeben wurde, oder ob die Umstellung vom 'grünen Zettel' auf Wiederherausgabe Teil I erst später erfolgte.
 
Hi!

Ich verstehe das Gewese nicht?

Wenn du Teil II hast (entspricht dem Fzg.-Brief = Besitzurkunde), dann ist bei einem abgemeldeten Fahrzeug doch alles gut. Der Teil I (entspricht dem Fzg.-Schein) wurde bei Abmeldung eingezogen und ist somit nicht verloren gegangen. Das ist der ganz normale Vorgang, wenn das Fzg. abgemeldet wird.

Gruß,
Erik
 
Hi!

Ich verstehe das Gewese nicht?

Wenn du Teil II hast (entspricht dem Fzg.-Brief = Besitzurkunde), dann ist bei einem abgemeldeten Fahrzeug doch alles gut. Der Teil I (entspricht dem Fzg.-Schein) wurde bei Abmeldung eingezogen und ist somit nicht verloren gegangen. Das ist der ganz normale Vorgang, wenn das Fzg. abgemeldet wird.

Gruß,
Erik

Ist es nicht.... Du bekommst bei Abmeldung BEIDE Teile in die Hand und musst BEIDE bei Anmeldung wieder vorlegen... wie oben geschrieben, diesen Monat in Konstanz mit nem Auto und in Essen mit nem Mopped so verfahren.
 
Wieso beim im Knast?

Du bist Dir doch sicherlich sicher, dass Du alles komplett erhalten hast. Also erklärst Du an Eides statt, dass Du die Zulassung verloren hast.
Die Datem müssen doch ohnehin im System sein. Un dan Nachweis über die Abmeldung auch.

Komplizierter wäre es sicher, wenn der Tel II (vormals Brief) weg wäre. Dann müßtest Du wohl nach alter Väter Sitte aufbieten.

Und ehrlich gesagt bin ich mir nicht einmal sicher, ob Teil I schon immer wieder heraus gegeben wurde, oder ob die Umstellung vom 'grünen Zettel' auf Wiederherausgabe Teil I erst später erfolgte.

Manchmal soll's auch ohne gehen, das liegt aber im Entscheidungsrahmen der Zulassungsstelle, auf der das Auto zuletzt im System erfasst wurde (also bei damaliger Abmeldung durch Arzt oder Autohaus - bis dahin ist klar, dass alles noch vorlag). Nun liegt's an dieser Zulassungsstelle, ob sie sagt "passt schon", oder das nicht so durchgehen lässt.
Habt Ihr das schon geklärt?

Und nochmal:
Hast Du mit dem Arzt schon gesprochen?
Ich finde wirklich Vieles weitaus "falscher" als über den Arzt zu gehen... ich glaube selbst darfst Du die eidestattliche Erklärung nicht ausstellen, warst Du doch noch nie als Halter eingetragen.
 
Hm, okay. Ich hatte das so im Kopf, daß die ZLB Teil I einbehalten würde. Wieder was gelernt. Ich ziehe meinen Einwand zurück.

Tolle Wurst, wieder was verkompliziert... :frown:
 
Hm, okay. Ich hatte das so im Kopf, daß die ZLB Teil I einbehalten würde. Wieder was gelernt. Ich ziehe meinen Einwand zurück.

Tolle Wurst, wieder was verkompliziert... :frown:

Das tun sie bei der Zulassung. In dem Fall meines Motorrades z.B. standen vor mir zwei Haltereintragungen in Teil II, dementsprechend war der Teil voll und ich bekam einen neuen. Den alten "vollen" Teil II durfte ich aber entwertet wieder mit nehmen. Teil I dagegen wurde einbehalten und ich bekam einen neuen mit meinen Daten.
 
Blöde Frage, aber kann man nicht vom KBA irgendeinen Zettel (Unbedenklichkeitswisch oder so ähnlich) bekommen, dass die Kiste weder als gestohlen gemeldet noch sonstwie aktenkundig ist und damit dann einen neuen Brief (Teil I) bekommen...?
Mal angenommen es verliert ein Händler einen Brief, muss das doch auch anders laufen als mit der Erklärung des Vorbesitzers... eingetragen ist diese jemand ja auch nicht.
 
Update vom Amt: Ich brauche 1. den Kaufvertrag (ist das die Email von eBay 'Herzlichen Glückwunsch, der Artikel gehört Ihnen'?), 2. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Amt in Goslar und 3. einen Nachweis, dass ich bemüht habe, den Schein vom vorigen Halter zu bekommen.

:beer:
 
Ob die sich mit dem ebay-Wisch zufrieden geben, halte ich für sehr fraglich - da hast Du ja weder einen ordentlich ausgefüllten Kaufvertrag noch eine Unterschrift von dem, von dem Du den Wagen ordnungsgemäß erworben hast.
Wenn Du schon Punkt 3 machen sollst, dann gehe doch davor wirklich mal den Schritt des Bemühens - und frag einfach beim vorherigen Halter (Arzt) an. Das wäre immer noch meine allererste Idee gewesen... was scheust Du Dich? :-)
 
Im Text der eBay-Auktion steht, dass der Verkäufer den Schein verloren hat. Der Arzt kann ihn somit nicht haben (und seine Praxis hat grad Betriebsferien sagt der AB). Eine Erklärung vom Verkäufer hilft nichts, weil der nicht der letzte Halter war.

Mal schauen, was Goslar sagt, falls da morgen jemand das Telefon bedient. Ich wette, die haben noch nie etwas von so einer Unbedenklichkeitsbeascheinigung gehört...
 
Mal schauen, was Goslar sagt, falls da morgen jemand das Telefon bedient. Ich wette, die haben noch nie etwas von so einer Unbedenklichkeitsbeascheinigung gehört...

Die müssten etwas dazu sagen können... *hier* gibt's ein paar Ausführungen dazu (in den pdf-Datei gib'ts zur Not auch nochmal die Anschrift der Truppe in GS).
 
Scheint, als hätte ich die grosse A...-Karte gezogen. Nach einem halbstündigen Telefonat mit einer sehr netten Dame dort weiss ich, dass in Goslar keine Daten mehr vorliegen. Alles, was sie anhand der VIN herausfinden konnte, war die Tatsache, dass der SAAB im November 2010 stillgelegt wurde. Sie würden eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers akzeptieren, wenn er einen Kaufvertrag mit dem Arzt vorlegen kann (was er aber nicht kann, weil er den Wagen ja von einem Kumpel für Altschulden bekommen hat).

Hier mal kurz zum besseren Verständnis ein Verkaufsdiagramm:

Arzt A -> Autohaus B (?) -> Händler C (?) -> dubioser Händler D (?) -> Privatperson E -> Icke

Privatperson E oder dubioser Händler D ist der Fahrzeugscheinverlierer. A und E existieren und sind namentlich bekannt. E müsste folglich mit den vier zugrundeliegenden Kaufverträgen nach Goslar fahren und dort eine Verlustanzeige aufgeben. Mit der Eingangsbestätigung der Verlustanzeige aus Goslar und dem Kaufvertragsstapel plus dem (noch nicht existierenden) Kaufvertrag zwischen E und mir könnte ich den Wagen dann eventuell in Berlin anmelden.

Alternativ könnte ich versuchen, den Arzt ausfindig zu machen, diesen dazu zu überreden einen falschen Kaufvertrag mit mir aufzusetzen und dann selbst eine falsche Erklärung abgeben, dass ich den Schein verloren hab.

Hat noch jemand andere Alternativvorschläge? Kennt jemand einen Anwalt, der sich auf Kfz-Zulassungsrecht spezialisiert hat?
 
Das ist ja ein richtiger Ritt auf dem Amtsschimmel :rolleyes:

Neuabnahme mit Vollgutachten ist wohl ein Weg, allerdings auch kostenintensiv.

Gruß->
 
Existiert die Auktionsbeschreiung noch?

Ich würde mir das komplett ausdrucken (auch die Glückwunschmail von ebay) und damit zu Deiner Zulassungsstelle gehen.

Telefonieren ist nicht immer zielführend. Den Amtsleiter erwischt man so auch nicht.
 
sollte nicht die Bestätigung aus Goslar reichen dass der Wagen stillgelegt wurde und das SVA in Berlin fragt beim KBA an, ob seit dem der Wagen mit der VIN nochmal zugelassen war. GGf. selbst eine eidestattliche Versicherung abgeben, dass man nie die Zulassungsbescheinigung I in der Hand hatte. Das VOR dem Zulassungsversuch mit dem SVA in Berlin in einem PERSÖNLICHEN Gespräch klären, ob da nicht doch was geht.
 
Ja, die Auktionsbeschreibung existiert noch. Darin ist sogar explizit erwähnt, das der Fahrzeugschein fehlt.

So wie ich das verstanden habe (z.B. http://www.oldtimer-markt.de/?noscr...er_Zulassung_ohne_Papiere_ASA/4619440#4619390 oder http://www.oldtimer-markt.de/?noscr...er_Zulassung_ohne_Papiere_ASA/4619440#4619440) verlangen sie den lückenlosen Eigentumsnachweis (ohne gesetzliche Grundlage) als Folge der Autoschiebereien in den 90ern. Vielleicht kann man im persönlichen Gespräch klarmachen, dass es in der eBay-Auktion um ein 20 Jahre altes Schrottauto mit Getriebeschaden geht.

Wenn das nicht hilft, muss ich mich wohl an den Arzt halten. Ich könnte ihm das Auto schenken und er verkauft es mir dann wieder für einen Euro. Dann hätte ich zumindest einen passenden Kaufvertrag...
 
Arztadresse rausfinden und einen proforma 1EUR Vertrag mit ihm abschliessen ?
 
Boris, ruf' mich morgen mal an.
 
Vielleicht kann man im persönlichen Gespräch klarmachen, dass es in der eBay-Auktion um ein 20 Jahre altes Schrottauto mit Getriebeschaden geht.

Du hast den Wagen zum Höchstgebot gekauft (nicht ersteigert), ihn ausgehändigt bekommen inkl. Schlüsseln und einigen Unterlagen dazu - da kann man auch davon ausgehen, dass der Kaufvertrag von beiden Seiten aus erfüllt wurde.

Wenn Du jetzt noch irgendwas vom langjährigen Halter bekommst, dann würde ich die Welt nicht verstehen wenn das nicht klappt!
 
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