Normales Lastrelais, wie funktioniert es??

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morgens um halb acht im Winter sind NSL echt aetzend.... NSW stoeren eher wenig, finde ich.... vergessenes Fernlicht viel mehr...
 
Moin,
ich wollte keine philosophische Diskussion anstoßen.
Aber anscheinend sind die NSW dann bei mir richtig verdrahtet, und dann gehe ich da auch nicht bei.
Wer mich wegen der dauernd leutenden NSW auf der Sraße deshalb zu den Prolls zählen mag ... mag das dann gerne tun. I don`t give a damn. :smile:
Gruß,
Mirco
 
Wer mich wegen der dauernd leutenden NSW auf der Sraße deshalb zu den Prolls zählen mag ... mag das dann gerne tun. I don`t give a damn.
Was meinst Du mit 'dauernd leuchtend'?
Sie dürfen NUR gleichzeitig mit Stand-, Fern- oder Abblendlicht leuchten, UND nur bei 'schlechter Sicht'. Und zwar nicht nach meiner persönlichen Ansicht, sondern nach STV(Z?)O.
 
Hallo Rene,

klar leuchten die NSW nur dann, wenn ich das Fahrlicht aktiviert habe.

Wenn Dein Einwand jedoch richtig wäre, genau dann läge bei mir halt doch ein Fehler vor, da die NSW wie oben geschrieben bei mir fest mit dem Fahrlicht gekoppelt sind. Hatte aus den vorhergehenden Beiträgen herausgehört, daß das grundsätzlich ok wäre.

Gut, wollte nicht dumm sterben, habe es nun selber gegoogelt. Siehe:http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_17.php
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Ok, muß ich mich also an die Verdrahtung machen ... schade, wäre so gerne ein Proll gewesen :cool:

Gruß,
Mirco
 
Also die Spule wird nur bei deutlichen Spannungsunterschied erregt und zieht an. Wobei ja, wie geschrieben bis SL und AL auf 85 0,04V liegen. Somit reicht anscheinend dieser Spannungsunterschied für das anziehen der Spule aus -> NL an.
Die 0,04V reichen nicht als Spannnungsabfall, aber die 12V - 0,04V = 11,96V reichen! :cool:
 
Jein, wenn er die 30 des Relais aus Dauer-PLus (15) speist, nicht so wirklich. Denn dann erlöschen die NSW nicht beim Anstellen des Motors. Da fehlt also noch der Tausch von Dauerplus (15) gegen 'Zündungs-Plus' (30).

Schweres Veto meinerseits: Klemme 15 ist Plus hinter Zündschloß, Klemme 30 Plus direkt von der Batterie, da musst Du nichts tauschen.
Und ich bleibe dabei: Fernlicht und Nebelleuchten gleichzeitig ist nicht sinnvoll.
 

...das ist doch aber gar nicht tüv-konform...??? oder irre ich???
meiner meinung nach müssen die nebelscheinwerfer einen separaten schalter haben und dazu noch eine kontrolleuchte...
 
Schweres Veto meinerseits: Klemme 15 ist Plus hinter Zündschloß, Klemme 30 Plus direkt von der Batterie, da musst Du nichts tauschen.
Ja, sorry - ganz klar eine Verwechselung meinerseits (wird oben korrigiert)
Und ich bleibe dabei: Fernlicht und Nebelleuchten gleichzeitig ist nicht sinnvoll.
Sinn hin & Unsinn her. Serie ist es so, dass es geht und rechtlich steht diesem nichts entgegen. Die soganannten 'NWS' sind eben in der Praxis auch hervorragende Breitstrahler und als solche auch in Verbindung mit FL - wo eine Blendung ja ohnehin ausgeschlossen sein sollte! - auch sehr gut nutzbar.
...das ist doch aber gar nicht tüv-konform...??? oder irre ich???
meiner meinung nach müssen die nebelscheinwerfer einen separaten schalter haben und dazu noch eine kontrolleuchte...
Du liegst völlig richtig und irrst Dich nicht. Bzgl. Kontrolleuchte bin ich mir da, im Gegensatz zur NSL, allerdings nicht wirklich sicher.
 
Die Kontrolleuchte ist beim originalen Schalter die Beleuchtung des Schalters, die im gedrückten Zustand heller ist/scheint. Ob's zwingend notwendig ist weiß ich auch nicht.
 
Die soganannten 'NSL' sind eben in der Praxis auch hervorragende Breitstrahler
die bringen einen aber auch völlig durcheinander, diese Abkürzungen... :rolleyes:

Ich denke nciht, dass die hellere Beleuchtung des Schalters als Kontrollleuchte gewertet wird. Sonst gäbe es wohl für die NSL keine Extra-Leuchte im Kombiinstrument.
 
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
quad.gif
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
 
Moin ,

Achtung, Ihr verwechselt gerade NSL = Nebelschlußleuchte und NSW = Nebelscheinwerfer
Die soganannten 'NSL' sind eben in der Praxis auch hervorragende Breitstrahler und als solche auch in Verbindung mit FL - wo eine Blendung ja ohnehin ausgeschlossen sein sollte! - auch sehr gut nutzbar.
Hier meintest Du wohl die NSW .....

@Wizard:
Vielleicht war das anno 1990 noch nicht vorgeschrieben?

so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Hat denn jemand hier einen alten CC mit serienmäßigen NSW und einem separaten Schalter?

Den HU Prüfer hat es bei mir im Mai übrigens nicht gestört, daß die NSW immer mitleuchten.:rolleyes:

Gruß,

Mirco
 
die bringen einen aber auch völlig durcheinander, diese Abkürzungen... :rolleyes:
Achtung, Ihr verwechselt gerade NSL = Nebelschlußleuchte und NSW = Nebelscheinwerfer
Hier meintest Du wohl die NSW .....
Ja, klaro. Ist geändert.
... bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Der Wert <400 ist beim 9k an den vorgesehenen Stellen gegeben. Und beim AuCab z.B. bin ich an der Stelle eben deshalb vom US-Serienvorbild abgewichen. Im übrigen ist die Regel uralt und galt in der Zone ebenso.
Hat denn jemand hier einen alten CC mit serienmäßigen NSW und einem separaten Schalter?
Ich denke, dass da allein schon ein Blick in die 'Bedienungsanleitung' Deines 9k reichen sollte. Derartige Optionen wie NSW sind dort meist mit ausgeführt.
 
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