Old-/Youngtimer Kauf beim Händler

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28. Nov. 2005
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1.121
Danke
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SAAB
9-3 I
Baujahr
2002
Turbo
LPT
Muss ein Händler eigentlich auch auf einen Old- bzw Youngtimer Garantie und Gewährleistung geben??

Falls ja, gibt es da Verkäufertricks um sich herauszustehlen?? (ausser: Nur für Export)
Es ist ja ziemlich schwierig auf ein über 20 Jahre altes Auto irgendeine Garantie zu geben.
 
Mir ist nicht bekannt, daß es da Ausnahmen gäbe.

Deshalb landen viele attraktive alte Autos im Ausland oder beim Schlachter.

Neuerdings taucht die Masche auf, ein Auto im Auftrag des Vorbesitzers zu verkaufen. Der GW-Verkäufer fungiert als Vermittler. Der Vorbesitzer müßte dann auch im Kaufvertrag drinstehen, in diesem Fall ist es wohl nix mit Garantie. Wie das juristisch zu bewerten ist, mögen die Anwälte darlegen.

Wenn der Verkäufer nur an Händler verkaufen will und dir das Auto wichtig ist, kannst du dir ja einen Gewerbeschein besorgen. Kostet glaube ich € 15.

Grüßle
Ralf
 
Ahja....war ja eigentlich klar das es da auch irgendeine Masche gibt :-(

Rufe wohl morgen mal bei dem Händler an.....da kann man ja fast schon den Saab drauf verwetten das der Wagen im Auftrag des Vorbesitzers verkauft wird!! ;-)
 
oder ihn nicht darauf aufmerksam machen und darauf spekulieren das er vergisst die gewährleistung auszuschließen ...
 
Sowas endet mit Sicherheit in Ärger.
 
naja, als verbraucher bist du gut geschützt und da gibs wenig zweifel... ich würde es aber auch nicht darauf ankommen lassen.

andererseits finde ich das argument "wenn der wagen wirklich in so einem guten zustand ist wie sie erzählen, bekomme ich doch sicher ein jahr gewährleistung (mit diversen beschränkungen)" auch immer klasse :smile:
 
wiso Masche, das war auch vor Änderung der Sachmängelhaftung schon gängige Praxis. Es hat nun mal nicht jeder die Zeit ständig die selben Fragen zu beantworten. Es gibt neben den unangenehmen Verkäufern auch sehr unangenehme Käufer. Die erwarten dann auch noch einen 15 Jahre alten Neuwagen der fast nix kostet, verwechseln Mängel mit Verschleiß, können Gewährleistung von Garantie nicht unterscheiden,.......
Ich kann verstehen das viele sich solche Verkaufsprozeduren entziehen.

Anwesende schließe ich von diesen Unterstellungen natürlich aus.
 
Daran glaubst Du nicht im Ernst?

Doch sowas gibt es.

Manchmal schreiben die Händler "Bastlerfahrzeug ohne Garantie". Ist meiner Meinung nach nicht wirksam.

Sollte aber eigentlich möglich sein, irgendwie muß ja auch der Schrott verkauft werden können. Zumindest dann, wenn man sich einig darüber ist, daß es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt.

Ralf
 
Garantie ausschließen kann man sich sparen, Garantien sind Freiwillig.
Wenn der Verkaufspreis auch für ein Bastlerfahrzeug spricht ist das weitgehen Ok und Ansprüche schwerer durchzusetzten. Je teurer und jünger die Fahrzeuge sind um so unglaubwürdiger wird sowas.
 
Aber eine Gewährleistung muss er doch geben oder nicht??

Selbst das ist ja bei nem alten Auto nicht ohne....mag es noch so gut gepflegt sein.
 
Danke.

Es heißt natürlich Gewährleistung nicht Garantie.
 
Aber eine Gewährleistung muss er doch geben oder nicht??

Selbst das ist ja bei nem alten Auto nicht ohne....mag es noch so gut gepflegt sein.

Ja klar! Aber versuch mal irgendwelchen Mängelansprüche bei einem Bastlerfahrzeug für 50 euro durchzussetzen!

Bei Händlern die zwei oder dreijahreswagen als Bastlerfahrzeuge verkaufen ist dann aber klar das es nur vorgeschoben ist.

Nebenbei hilt die Gewährleistung aber nicht bei Verschleiß. Alle schwammig, Streit gibts dann sowiso.
Wenn man ein schlechtes Gefühl hat, Finger weg, selbst wenn man recht hat, das ist Stress und Zeitverschwendung pur.
 
Es geht mir nicht um eine Bastel Karre für 50 Euro.

Hoffe das es einen ordentlichen Preisnachlass gibt wenn ich auf alle Ansprüche verzichte.
 
die Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre und kann bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr reduziert werden. So ist das und du kannst als Privatmann beim Kauf vom Händler nicht darauf verzichten!
 
Aber wie ich eben gelesen habe, mit Gewerbeschein.
 
So ist das und du kannst als Privatmann beim Kauf vom Händler nicht darauf verzichten!
Dies fordert dann halt 'kreative Lösungen', wenn man nicht will, daß alle durch Inzahlungnahmen bei Händlern landenden Youngtimer den verschleißvollen Weg gen Osten gehen.
Hierbei empfinde ich diesen sogenannten 'Verbraucherschutz' ganz klar als Entmündigung.
 
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