Old-/Youngtimer Kauf beim Händler

Dies fordert dann halt 'kreative Lösungen', wenn man nicht will, daß alle durch Inzahlungnahmen bei Händlern landenden Youngtimer den verschleißvollen Weg gen Osten gehen.
Hierbei empfinde ich diesen sogenannten 'Verbraucherschutz' ganz klar als Entmündigung.
Umgekehrt finde ich das eine wichtige Regelung, da damit ausgeschlossen wird, dass auf Seite 25 des Kaufvertrags in Schriftgrad 2 ein Gewährleistungsausschluss steht...

Allerdings hätte der Gesetzgeber dieses auf neue Sachen beschränken können, da ich es auch nicht für selbstverständlich halte, dass ein Unternehmer für den Verkauf einer gebrauchten Sache noch Gewährleistung geben muss.

Die Masche mit dem Verkauf durch den Vorbesitzer und der Vermittlung durch den "Verkäufer" hat auch steuerrechtliche Gründe (Umsatzsteuer). Habe schon Verträge gesehen, bei denen der "Verkäufer" zwar der Vorbesitzer war, aber der Händler in den Vertrag geschrieben hatte, dass man ein Jahr Gewährleistungsansprüche gegen die Unternehmung xyz (ihn selbst) geltend machen könne, er unterschrieb dann natürlich auch...
 
Hier gilt wie so oft bei den Machwerken aus Brüssel: das Gegenteil von gut ist gut gemeint...
 
... hat auch steuerrechtliche Gründe (Umsatzsteuer).
Und immer mal wieder, weil's so schön ist: DIFFERENZbesteuerung heißt das Zauberwort.
Von daher halte ich umsatzsteuerliche Fragen zumindest als alleinige Gründe derartiger Konstruktionen für recht ausgeschlossen.
 
Hmmmmmmmm...

Nehmen wir mal an, ich schwätze als Händler einem Deppen einen recht guten Wagen für wenig Kohle ab - und es gelingt mir, diesen für *MächtigGeld* an einen Unwissenden zu verticken.
Nehme diesen Wagen aber zuvor zum Einkaufspreis - oder sogar auch etwas günstiger - aus dem Unternehmensvermögen raus und verticke ihn privat - dann dürfte mein *freiwilliger* Verzicht auf die Versteuerung dieser Differenz durchaus sinnvoll sein.
Insbesondere dann, wenn sich die Anzahl dieser "Differenzen" im Laufe des Jahres häuft...
 
Ja, aber (auch bzw. selbst) da kann die USt kaum der Hauptgrund derartiger 'Konstruktionen' sein. Denn die hierbei entfallende Gewährleistung wäre ja nur ein weiterer 'Pluspunkt' o.g. Lösung. Die dickste Scheibe am zusätzlichen 'Ergebnis' dürfte aber auf die hierdurch nicht Summe anfallende GSt und vor allem ESt entfallen. Denn da reden wir über rd. 50% und nicht nur rd. 16% des Ertrages ...
Wobei sich die Frage stellt, wieso solch ein Auto überhaupt erst in die Bücher rein sollte.
 
Als Inzahlungnahme.
Manche Automobilhersteller beteiligen sich in an dem Ankaufspreis in Form von zusätzlichen Preisnachlässen auf die Neufahrzeuge im Hänlder-EK, wenn nachgewiesen wurde daß der Neuwagenkunde beim Vertragsabschluß einen Gebrauchten dagelassen hat.

Im Sinne von:
Einen "Neuen" aufgeschwätzt - dafür aber einen "Alten" in Zahlung nehmen müssen.
Hängt vom Umsatz des jeweiligen Händlers ab.
Viele gehen dabei auch leer aus, weil sie einfach ein zu geringes Kontingent loswerden...
 
Ah ja, verstehe. Hatte jetzt an das Szenario bei einem reinen Gebrauchtwagenhändler gedacht.
 
Und immer mal wieder, weil's so schön ist: DIFFERENZbesteuerung heißt das Zauberwort.
Ah. Wußte ich gar nicht (bin aber auch kein Finanzbeamter). Damit bleiben eigentlich nur Gründe der Einkommenssteuer...

Wobei er kann den Wagen dann natürlich deutlich günstiger anbieten. Denn sonst müsste er den Verkaufspreis um die USt. erhöhen, oder? Oder anders ausgedrückt: seine Marge senken (?)
 
Denn sonst müsste er den Verkaufspreis um die USt. erhöhen, oder? Oder anders ausgedrückt: seine Marge senken (?)
Jein ...
Bsp.:
Einkauf für 5.000 von privat, Verkauf für 6.190. Der 'Erlös' von 1.190,- enthält dann Märchensteuer (1.000 netto + 190 USt). Somit ergibt sich bei einem Brutto-VK von 6.190 in diesem Falle duch die Differenzbesteuerung eine USt in Höhe von 190 gegenüber 988,32 bei einem 'normalen' Brutto gleicher Höhe.

Nee, FA-Beamter oder -MA bin ich auch nicht !:mad:
 
wieso Masche, das war auch vor Änderung der Sachmängelhaftung schon gängige Praxis. Es hat nun mal nicht jeder die Zeit ständig die selben Fragen zu beantworten. Es gibt neben den unangenehmen Verkäufern auch sehr unangenehme Käufer. Die erwarten dann auch noch einen 15 Jahre alten Neuwagen der fast nix kostet, verwechseln Mängel mit Verschleiß, können Gewährleistung von Garantie nicht unterscheiden,.......
Ich kann verstehen das viele sich solche Verkaufsprozeduren entziehen.

Anwesende schließe ich von diesen Unterstellungen natürlich aus.


Das ist wohl der Punkt.
Beide Seiten wollen logischerweise kein Risiko übernehmen. Die Händlerspanne ist bei ordentlicher Versteuerung meist nicht besonders groß. Es stellt sich im Streitfall die philosophische Frage, wie man einen Defekt an einem Youngtimer mit über 200 TKM Laufleistung bewerten will. Ein Motor- oder Getriebeschaden hat in diesem Fall auch eher was mit Verschleiß zu tun als mit Mangel. Tritt der Schaden kurz nach dem Kauf ein, kann man ja ein Verschweigen vermuten. Aber nach mehreren tausend Kilometern innerhalb der Frist eher nicht mehr.

Auch ein angesehener Händler wie Mirbach ist da vorsichtig - obwohl dort überwiegend gut gepflegte Fahrzeuge im Bestand sind.

Ein guter Pflegezustand beruht aber trotzdem auf der eigenen persönlichen Einschätzung.

Wer also kein Risiko eingehen will, aber auch nicht das finanzielle Back-up und/oder dazu nicht das technische Know-How hat, sollte von Youngtimern die Finger lassen.

Bei dem Hoffen auf Glück beisst sich die Katze in den Schwanz.

Da kauft/least/finanziert man besser einen neuen Renault Twingo, erweitert den Garantiezeitraum und hat dann einfach Ruhe.

Viele Grüsse

Thomas
 
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