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Nun habe ich auch noch eine (doofe?) Frage: Streng genommen ist das Polieren von Scheinwerfern / Streuscheiben aber nicht erlaubt, oder? Letztlich wird’s ja für alle – gerade die »Steili-Fraktion« – irgendwann mal ein Thema sein, solange es keine Nachfertigungen gibt.
Die Frage wurde vor einiger Zeit auch einmal einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt in der »Oldtimer Markt« gestellt (Habe ich zumindest so im Kopf ...). Das Fazit war eindeutig: Durch das polieren der Streuscheiben verlieren Scheinwerfer ihre Typgenehmigung. Der Artikel bezog sich aber auf Kunststoff-Streuscheiben. Aufgrund des dort höheren und zwangsläufig ungleichmäßigen Materialabtrages mag das auch eher in Bezug auf unerwünschte Nebenwirkungen (Lichtbrechung, Blendung) relevant sein. Ich selbst gehe davon aus, dass diese Aspekte beim Polieren der Glasbausteine getrost außer acht gelassen werden können, da der Materialabtrag minimal sein dürfte. Ansonsten bringt @Flemming die Sache hier oben ja gut auf den Punkt: Wo kein Kläger, da kein Richter...