Räder - Schraubenlänge - Wechsel von Force auf Interimsreifen

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SAAB
900 I
Baujahr
1993
Turbo
FPT
Hallo allerseits,

ich will ja meine eine Antera Force III-Felge (vorne links) reparieren lassen und wegschicken.
Jetzt dachte ich mir, ich lasse einfach von der nächst besten Werkstatt die beiden vorderen Räder wechseln - von 17" Force auf konventionelle Stahlfelgen. (Ja, ich weiß, kann man selber machen. Muss man aber nicht.)

Jedenfalls sprach der Werkstattmeister die Radschrauben an - ob die dann auch auf die beiden Stahlfelgen passen würden und nicht zu lang wären.

Was meint ihr?
 
Force Felgen

Hallo zusammen!

@ Volker!

NEIN, passen nicht! Auf keinen Fall diese Schrauben für Stahlfelgen verwenden. Alufelgen und Stahlfelgen haben unterschiedliche Befestigungsschrauben. Die FORCE Felgen haben zusätzlich noch ganz spezielle Schrauben, mit extra langem Kopf.

Da musst du dir wohl 10 Radschrauben für Stahlfelgen besorgen.
 
Du darfst, so wie Du es vorhast, damit nicht fahren ....

Mischbereifung/Befelgung ist unzulässig.

Brauchst Du zufällig nicht noch schöne original Saab Alufelgen mit guter Winterbereifung ... dazu einen kompletten Satz original Radschrauben?
 
Du darfst, so wie Du es vorhast, damit nicht fahren ....

Ich weiß zwar nicht ganz genau, von was für Reifen ihr da sprecht, aber wenn ich richtig verstanden habe, daß du beide Reifen einer Achse (vorübergehend) auf Stahlfelgen ziehen lassen willst, sehe ich da kein Problem.

Ich weiß auch nicht, wo steht, daß Alu- und Stahlfelgen nicht gemeinsam gefahren werden dürfen.:confused:

Und bei Reifen fordert die STVZO §36 doch nur, daß sie gleicher Bauart sein müssen, d.h. Radial-/Diagonal. (Und das wird doch bei dir der Fall sein?!)

Unterschiedliche Reifenprofile und Profiltiefen sind nicht verboten, sofern sie den Vorschriften entsprechen, und selbst unterschiedliche Reifenmaße sind an keiner mir bekannten Stelle untersagt, solange sie für das Fahrzeug zugelassen sind.
Oder kann mich da jemand eines besseren belehren - ungeachtet der Tatsache, daß ich natürlich tunlichst vermeiden würde, auf einer Achse gemischt zu fahren.:stickyman:

Gruß, patapaya
 
Ähm, ich hätte dann vorne die Wiinterräder drauf (rechts und links) und hinten die Sommerräder. Ein bißchen illegal wäre mir grad egal - ich fahre ja keine weiten Strecken, wenn überhaupt ...

Räder hab ich - Schrauben bekomme ich von meinem alten Saab-Schrauber.
 
Alternativ fahre ich mit dem Notrad herum, das ich dann aber hinten montieren lasse - der besseren Fahrbarkeit wegen.
 
Alufelgen und Stahlfelgen haben unterschiedliche Befestigungsschrauben.

Das gilt m.E. nur fuer Fremdhersteller. Original-SAAB Felgen sollten die gleiche Radschraubenlänge haben.


Ich weiß zwar nicht ganz genau, von was für Reifen ihr da sprecht, aber wenn ich richtig verstanden habe, daß du beide Reifen einer Achse (vorübergehend) auf Stahlfelgen ziehen lassen willst, sehe ich da kein Problem.

vermutlich handelt es sich um eine unterschiedliche Reifengroesse, wenn nicht, dann meist immernoch um eine andere Einpresstiefe der Felge.

/To
 
Das gilt m.E. nur fuer Fremdhersteller. Original-SAAB Felgen sollten die gleiche Radschraubenlänge haben.
Ja, bei meinen Stahl und Alu (Original) ist das so, hat mich auch sehr gewundert, aber mein Händler hat mir das so bestätigt.

vermutlich handelt es sich um eine unterschiedliche Reifengroesse,
Gut, das ist selbstverständlich, daß Reifen und Felge zueinander passen müssen!

wenn nicht, dann meist immernoch um eine andere Einpresstiefe der Felge.
Aber selbst für unterschiedliche Felgen (mit unterschiedlicher Einpreßtiefe?) habe ich nirgendwo Einschränkungen gefunden, solange sie für das Fahrzeug zugelassen sind.
 
Ja, bei meinen Stahl und Alu (Original) ist das so, hat mich auch sehr gewundert, aber mein Händler hat mir das so bestätigt.
Ich glaube, dass wird durch einen Stahleinsatz in der (Werks-)Alufelge erreicht.

Gut, das ist selbstverständlich, daß Reifen und Felge zueinander passen müssen!

Aber selbst für unterschiedliche Felgen (mit unterschiedlicher Einpreßtiefe?) habe ich nirgendwo Einschränkungen gefunden, solange sie für das Fahrzeug zugelassen sind.

da hast Du recht, diese Einschränkung scheint es nirgends in der StVZO zu geben. Lediglich die Grösse der Reifen muss rundherum gleich sein.

Ein wenig eigenartig, dass es erlaubt sein soll eine andere Felge (Breite, ET) zu fahren, nur weil der gleiche Reifen montiert ist.

/To
 
Die gefahrenen Rad-/Reifenkombinationen müssen zugelassen sein (eingetragen, bzw. homologiert) und das sind sie bei einer Mischbereifung/Beräderung definitiv nicht.

Was gibt es da noch zu diskutieren????
 
Ich hab gerade nochmal gesucht und hier noch folgendes substanzielles gefunden:

"Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen."

Wer weiß, vielleicht gibts ja irgendwo eine ähnliche Richtlinie auch zu Felgen?

Jedenfalls wird hier, anders als in §36 STVZO, nicht auf das ganze Fahrzeug, sondern auf eine Achse Bezug genommen, und das erscheint ja auch nur vernünftig, oder?!

Und damit machst du, Peak900, definitiv nichts verkehrt! :smile:

@wvn:
Mit Mischbereifung im Sinne der STVZO ist nur die Bauart (Radial/Diagonal) gemeint (und damit für moderne PKW sowieso nicht mehr relevant)!

Im allg. Sprachgebrauch wird der Begriff auch weiter gefaßt (so wie du es tust), aber TÜV und Polizei können nur danach urteilen, was in der STVZO steht - also ist alles andere legal, solange es für das Fahrzeug zugelassen ist (oder keiner die 92/23/EWG kennt :rolleyes: )!
Und im Fahrzeugschein (alt) standen durchaus mehrere verschiedene zugelassene Größen (in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ist das wohl nicht mehr so - vgl. hier), und nirgendwo, daß diese nicht "gemischt" gefahren werden dürfen.

Und um es nochmal zu betonen: vernünftigerweise achsweise!

Gruß, patapaya
 
..Was gibt es da noch zu diskutieren????. ... ...

dass offenbar niemand vorschreibt welcher Felgentyp gefahren wird, solange er zugelassen ist.

Beispiel. Ich fahr auf meinem 900er runderum 195/60R15 mit 2 5,5Jx15 und 2 6J15 Felgen. Am besten noch durch die Achen gemischt....

Klar macht das wenig Sinn, aber der Gesetzeslage nach scheint es da keinen Riegel zu geben?!

/To
 
Felgen und Reifen....

Hallo zusammen!

Auch wenn das Thema an der eigentlichen Frage vorbei geht.
FORD Scorpio 24V Cosworth

Vorderachse: 7 1/2 x 17 Mille Miglia MM4000 ET35 mit 5mm Distanzscheiben pro Seite und 205/50/17 Reifen.

Hinterachse 9 x 17 Mille Miglia MM4000 ET35 mit 25mm Distanzscheiben pro Seite und 225/45/17 Reifen.

Alles mit TÜV :smile: Kann da noch 4-5 weiter Kombinationen dieser Art aufzählen, die ich in den letzten 10 Jahren auf diesem Wagen gefahren bin.

By the Way: Wie schon richtig erkannt wurde, muss die Rad-Reifen Kombination auf einer Achse immer gleich sein.

Ach, die FORCE Felgen sind übrigens keine original Saab Felgen sondern Zubehörfelgen von der Firma Antera.
 
Vorderachse: 7 1/2 x 17 Mille Miglia MM4000 ET35 mit 5mm Distanzscheiben pro Seite und 205/50/17 Reifen.

Hinterachse 9 x 17 Mille Miglia MM4000 ET35 mit 25mm Distanzscheiben pro Seite und 225/45/17 Reifen.

Alles mit TÜV :smile:

Jooo .... kein Thema .... TÜV hat das so für gut befunden und die Sache eingetragen ....

GENERELL sind die Rad- Reifenkombinationen aber aber auf beiden Achsen gleich eingetragen und nur wenn es so gewollt ist, kann es da Abweichungen geben.

Das kann natürlich auch ein Felgenhersteller so abnehmen lassen oder auch Peak, wenn er es sich leisten möchte ......
 
By the Way: Wie schon richtig erkannt wurde, muss die Rad-Reifen Kombination auf einer Achse immer gleich sein.

Genau darauf wollen wir hinaus, dass es scheinbar keine Vorschrift gibt, die die Gleichheit (pro Fahrzeug/pro Achse) vorgibt?! Nicht, dass das Sinn machen wuerde...
/To
 
Genau darauf wollen wir hinaus, dass es scheinbar keine Vorschrift gibt, die die Gleichheit (pro Fahrzeug/pro Achse) vorgibt?! Nicht, dass das Sinn machen wuerde...
/To


Gefahren werden darf:

was in Ziffer: 20/21 oder ziff. 22/23 steht.

So steht es im Brief!
 
MANN! Es geht um die FELGEN!

targa schrieb:
Beispiel. Ich fahr auf meinem 900er runderum 195/60R15 mit 2 5,5Jx15 und 2 6J15 Felgen. Am besten noch durch die Achen gemischt....

wer lesen kann ist klar im Vorteil.
 
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