Man muss zwischen einem Markennamen und dem Firmennamen unterscheiden.
Der Firmenname mit Angabe der Gesellschaftsform wird im offiziellen Schriftverkehr und natürlich auch vertraglichen Abhandlungen verlangt, z.B.:
Die Pitstop Autoteile GmbH (Im folgenden kurz "Pitstop" genannt) schließt mit Herrn Müller folgende Vereinbarung ....
Beim Patentamt in München wären dann Wortmarke und ggfs. auch Wort- und Bildmarke anzugeben (Wobei die Wortmarke über der Wort- und Bildmarke steht). Wenn Pitstop sich allerdings das Alleinstellungsmerkmal nur für die Autobranche sichert - es gibt hierzu eine Branchenliste vom Marken- und Patentamt - kann es durchaus sein, dass z.B. eine Bierbrauerei den Namen ebenfalls für sich nutzt und auch nutzen darf. Dann aber mit einer anderen Bildmarke.
Der Firmenname muss nicht direkt mit dem Namen der Marke in Zusammenhang stehen. Die Firma kann anders heißen als die Marke, unter der sie bekannt ist.
Im Allgemeinen werden aber Markennamen, die eine gesamte Firma repräsentieren, wegen der Wiedererkennung zusammengebracht.
Wenn allerdings eine Firma mehrere Produkte und Dienstleistungen anbietet, können die Namen durchaus unterschiedlich ausfallen.
Beim Patentamt kann man nachfragen, ob eine Wortmarke für Deutschland schon gesichert wurde, für die internationale Sicherung von Wortmarken gibt es meines Wissens eine Stelle in Spanien, die das koordiniert.
Gesicherte Markennamen erkennt man meist am "R" oder am "TM" Zeichen neben dem Firmenlogo.