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Hi,
wie sieht eigentlich der Garantieanspruch/ Rechtsanspruch beim Kauf von Teilen und bei am Fahrzeug durchgeführten Dienstleistungen (Werkstattarbeiten) aus?
Gelten da die üblichen zeitlichen Einschränkungen von 2 Jahren oder ist das unterschiedlich?
Viele Grüsse
Thomas
wie sieht eigentlich der Garantieanspruch/ Rechtsanspruch beim Kauf von Teilen und bei am Fahrzeug durchgeführten Dienstleistungen (Werkstattarbeiten) aus?
Gelten da die üblichen zeitlichen Einschränkungen von 2 Jahren oder ist das unterschiedlich?
Viele Grüsse
Thomas