Regulierung Versicherung

Registriert
25. Feb. 2018
Beiträge
257
Danke
101
SAAB
9-5 II
Baujahr
2011
Turbo
TiD
Hallo Gemeinde,

Nachdem mir gerade wieder eine Oma fast den Spiegel abgefahren hätte, habe ich mal wieder über den Umstand Versicherung sinniert…

Wie wir schon an der einen oder anderen Stelle hier festgestellt haben, ist die Ersatzteilversorgung recht dürftig.
Meinen Letzten Spiegel habe ich ja für einen fast unverschämten Preis aus Schweden bekommen…
Oder nehmen wir mal den Worst Case an… jemand fährt mir hinten drauf…
Eine Heckstoßstange und die Lightbar bzw. die Rückleuchten gibt es gar nicht oder nur extrem teuer.
Nehmen wir also mal an, die Reperatur würde knapp unter dem wirtschaftlichen Totalschaden sein… zahlt die gegnerische Versicherung auch die teuren Ersatzteile, weil diese kaum verfügbar sind?
Was ist, wenn die Stoßstange (Hülle) und die Lightbar gar nicht wieder zu beschaffen ist?

Und der Wiederbeschaffungswert bei einem „Totalschaden“ scheint mir auch schwierig, denn momentan gibt es nur 7 Angebote bei mobile.de und das ist keines der Autos vergleichbar mit meinem… entweder ist die Ausstattung ganz anders oder die Kilometer sind deutlich unterschiedlich.

Hat jemand Erfahrung oder Expertise bei dem Thema?
 
Es gibt die sogenannte 130%-Regel vorausgesetzt du hast den Schaden nicht selbst verursacht. Die Regel besagt dass die Reparaturkosten max 30% über dem Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs liegt alles was darüber ist wird als wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet. Evtl. hilft ein vor dem Schadensfall erstelltes Wertgutachten um die Entschädigung zu erhöhen aber das wird eine Einzelfallentscheidung sein.

Gesendet mit Tapatalk
 
Ok... den Unterschied zwischen Reparatur und Totalschaden und die Grenzen hab ich schon nachgelesen.
Ich überlege halt, was passiert, wenn eine Reparatur gar nicht möglich ist, weil es die notwendigen Teile gar nicht gibt
oder
wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt, wenn es kein vergleichbares Auto auf dem Markt verfügbar ist???
 
Und der Wiederbeschaffungswert bei einem „Totalschaden“ scheint mir auch schwierig, denn momentan gibt es nur 7 Angebote bei mobile.de und das ist keines der Autos vergleichbar mit meinem…
Besonders in einer solchen Situation hilft es, in guten Zeiten ein Wertgutachten erstellen zu lassen, das all diese Besonderheiten berücksichtigt und Grundlage für die Erstattung werden kann.
 
Was es nicht gibt kann auch nicht beschafft werden d.h. die Versicherung wird dich zum Wiederbeschaffungswert (für ein aktuell auf dem Markt erhältliches Fahrzeug was in etwa dem deines Fahrzeugs entspricht) abzüglich Restwert entschädigen. Du kannst natürlich versuchen mit dem ausgezahlten Geld das Fahrzeug selbst instandzusetzen und dir die benötigten Teile selbst zu beschaffen ob das aber Sinn macht? Wenn du den Troll noch länger fahren willst kann es nicht schaden dir seltene Teile zu beschaffen so lange sie noch zu haben sind.

Gesendet mit Tapatalk
 
So... da mich dieses Thema nicht in Ruhe gelassen hat, habe ich ein wenig rumgefragt und erstaunlich deutesche Antworten bekommen ;-)
Am meisten habe ich die juristisch exakte Antwort bekommt "Es kommt drauf an"

Grundsätzlich gilt aber, dass bei einem Schaden, nicht mit der Versicherung verhandeln muss, sondern mit dem Unfallgegner. Es hat sich nur eingebürgert, dass man direkt mit der Versicherung spricht, weil der Unfallgener im Endeffekt auch nur mit denen spricht...
ABER... da ich Schadenersatzansprüche gegen den Unfallgegner habe, mache ich meine Ansprüche auch gegen diese geltend.

fährt mir also jemand den Spiegel ab und es ist eindeutig, dass der andere Schuld ist, ist er nach §823 BGB Schadenersatzpflichtig.
Dazu kommt dann der 249 BGB, der aussagt, dass der Schadenersatz in dem Umfang zu leisten ist, bis es so aussieht als ob nie was passiert wäre.
Bekomme ich also den Spiegel nur aus Schweden zu 500€ und es gibt keine andere Quelle, muss das übernommen werden.
Auch wenn der Preis offensichtlich astronomisch ist, es aber die "günstigste" oder die einzige Möglichkeit ist, muss das vom Unfallgegner übernommen werden. Wenn seine Versicherung nun aber sagt, dass die nur einen Teil übernehmen, aus irgendwelchen Gründen, ist es nicht mein Problem, sondern das des Unfallgegners.

Ist jetzt aber ein irreparabler Schaden entstanden, kann ich mir ein "vergleichbares" Auto beschaffen.
Mein Gedanke ist aber, wenn es keinen gleichen gibt, was dann?
Tja dann kann ich mir entweder das gleiche Modell zulegen und die Differenz verrechnen. Ist das "neue" Auto also hochwertiger, als das kaputte, kann ich über einen Abschlag verhandeln. Ist es weniger gut Ausgestattet oder mit mehr Kilometer, kann ich eine Abstandzahlung verlangen.
Habe ich aber ein Vergleichbares Auto, mit abweichender Ausstattung (geringer) kann ich das Auto kaufen und die Ausstattung anpassen lassen, also nachrüsten lassen und es muss reguliert werden.

Oder ich warte, bis es ein vergleichbares Auto irgendwann verfügbar ist. Der Schadensersatzanspruch hält 3-10 Jahre.

Grundsätzlich gilt aber, ich bekomme so viel, bis der Zustand wieder hergestellt ist, als wenn nie ein Schaden entstanden ist.
Wenn die Versicherung aus irgendwelchen Gründen sich quer stellt, dann ist der Unfallgegner in der Haftung.
Denn genau genommen, hab ich mit der gegnerischen Versicherung nichts zu tun, sondern nur der Versicherungsnehmer (Unfallgegner), der wiederum mit der Versicherung verhandeln muss.
 
Ich würde mal sagen: wenn man bei der Regulierung mit der gegnerischen Versicherung nicht weiterkommt wird auch der Weg, den Unfallverursacher direkt zu belangen nicht funktionieren.
 
Mal ganz pragmatisch: Vielleicht sollte man einfach ein Auto fahren bei dem es noch Ersatzteile gibt, die über eine Ölfilter hinaus gehen.
Dann muss man sich über solche Eventualitäten keine Gedanken machen.
 
@DSpecial : Das heißt, daß Du jedem Saab-Fahrer und dazu noch jedem Oldtimer-Freund grundsätzlich von diesen Fahrzeugen abrätst ?
Und Du die Farhzeugwelt in lauter 08/15 Golfs oder E-mobile umwandeln willst?
Ob dort dann Deine Vorstellung von problemloser Ersatzteil-Lieferbarkeit bei den gängigen Fahrzeugen erfüllt wird ?
 
@DSpecial : Das heißt, daß Du jedem Saab-Fahrer und dazu noch jedem Oldtimer-Freund grundsätzlich von diesen Fahrzeugen abrätst ?
Und Du die Farhzeugwelt in lauter 08/15 Golfs oder E-mobile umwandeln willst?
Ob dort dann Deine Vorstellung von problemloser Ersatzteil-Lieferbarkeit bei den gängigen Fahrzeugen erfüllt wird ?

Moment, wahrscheinlich meint er eher, das man den Saab / Oldtimer nicht mehr unbedingt als Daily/Alltagsschlampe nutzen sollte.
Entsprechend ist die Wahrscheinlichkeit der Quaderung geringer und der Exot darf potenziell länger leben.

Bsp.: mein 902 CV...läuft im Jahr um die 3000km, nur wenns trocken ist, die Sonne scheint und offen fahren auch Sinn macht.
Den Rest des Jahres darf das Wägelchen am CTEK in der Garage schlummern.

Für den Alltag werden ein Golf 8 und ein MG4 runtergeritten.
 
@DSpecial : Das heißt, daß Du jedem Saab-Fahrer und dazu noch jedem Oldtimer-Freund grundsätzlich von diesen Fahrzeugen abrätst ?
Und Du die Farhzeugwelt in lauter 08/15 Golfs oder E-mobile umwandeln willst?
Ob dort dann Deine Vorstellung von problemloser Ersatzteil-Lieferbarkeit bei den gängigen Fahrzeugen erfüllt wird ?
Wenn dem so wäre, würde ich wohl keinen 901 fahren, oder?
Urbaner hat es schon ganz gut beschrieben. Mir war ja schon mein 9-3III in gewisser Weise als Alltagsauto lästig. Für jede Inspektion 40min fahren bis zum nächsten Saab-Händler war schon nervig... wenigstens war der Wagen so zuverlässig, dass ich nie das Pech hatte auf ein Teil warten zu müssen weil es immer nur Verschleißteile waren die getauscht werden mussten.
 
Zurück
Oben