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"...Abweichungen von der für den Fahrzeugtyp einstmals von der KBA erteilten Bescheinigung bezüglich Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex müssen im Fahrzeugschein nicht explizit aufgeführt sein, soweit die Werte nicht unterschritten werden oder eine bauartbedingte Beeinträchtigung des Freilaufs der Räder oder des Radstandes vorliegen..."
Das ist doch mal eine Antwort !! Wo ist das Zitat entnommen ?
Habe gestern dennoch eine Anfrage beim TÜV Nord gestartet (nachdem ich diesen Tipp mit der Suche gefunden hatte, wie viele andere Hinweise auch ...).