Reifenfrage 95/96

Passen, vielleicht ,aber nicht zulässig. Das äußerste auf der 5-Zollfelge wäre 185/65R15

Von der Zulässigkeit wollt' ich gar nicht erst anfangen:smile:

Bei den 185ern muss dann wohl aber der Tachometer angepasst werden.

Gruß->
 
Die Zulässigkeit bezog sich nicht auf das Fahrzeug, sondern auf die Reifen/ Felgenzuordnung, Mindestfelgenmaulweit für den 195er wäre 5,5 Zoll.
Tachoangleichung wäre nicht erforderlich, lediglich die Freigängigkeit am Fahrzeug wäre nachzuweisen bzw herzustellen.
 
Die Zulässigkeit bezog sich nicht auf das Fahrzeug, sondern auf die Reifen/ Felgenzuordnung, Mindestfelgenmaulweit für den 195er wäre 5,5 Zoll.
Tachoangleichung wäre nicht erforderlich, lediglich die Freigängigkeit am Fahrzeug wäre nachzuweisen bzw herzustellen.

-Die Mindestbreite der Felge hatte ich auch im Auge.
-Freigängikeit ist klar.
-Tacho - hatte ich anders verstanden

Zitat:Mit Hilfe dieser Vorlage läßt sich ganz einfach der Durchmesser und der Abrollumfang von einem Reifen bestimmen. Zusätzlich läßt sich auch der Unterschied zwischen zwei Reifen errechnen. Bei der "Originalen Reifengröße" sollte ein Reifen aus dem Kfz-Brief eingetragen werden, der serienmäßig gefahren werden darf. Ist die angezeigte Differenz negativ, dann ist die "Wunsch Reifengröße" kleiner als die "Originale Reifengröße". Wenn die angezeigte Differenz kleiner 2% (bei 185/65R15 = 3,5%) ist, dann kann man den Reifen ohne Tachoangleichung fahren. Ist die Differenz größer, dann kann es passieren, daß eine Überprüfung der tatsächlichen Abweichung vorgenommen werden muß die nicht über 10km/h sein darf. Ist die Abweichung zu groß ist ein Tachogetriebe nötig.

Gruß->
 
Es gibt so viele Tabellen mit Abweichungen und Toleranzangaben, da muss man sich halt die passenden raussuchen. Die Praxis sieht so aus, daß jeder Saab 99 oder 900 bis zu einer gewissen Leistung Werksfreigabe hat für 165R15, 175/70R15, 185/65R15 und 195/60R15.
 
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