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Ich frag mal in die Runde in stiller Hoffnung auf die Kompetenz Einzelner oder des Schwarms:
Ich möchte zwei von meinen Autos über den Winter abgemeldet lassen. Dann tritt automatisch die sog. Ruheversicherung in Kraft. Soweit so gut.
In den Versicherungsbedingungen steht, dass das Fahrzeug dazu in einem "Unterstellraum (z.B. Garage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz" stehen muss. Soweit auch nachvollziehbar.
Jetzt wollte ich mir mit einem Anruf bei meiner Versicherung (Huk Coburg) Klarheit zum Begriff 'Garage' verschaffen. Mit ist schon klar, dass damit nicht ein Parkhaus am Bahnhof gemeint sein wird.
Denn: Das eine Auto steht in einer privaten sog. 'Sammelgarage', die ständig verschlossen ist (automatisch schliessende Türen und Tore) und nur von den Mietern betreten werden kann. Etwa 60 Autos stehen da drin.
Der Mitarbeiter am Telefon war allerdings sowas von... naja, lassen wir das:
"Das steht in den Versicherungsbedingungen. Da steht Garage"
Wo find ich das?
"Weis ich nicht. Ich weis doch nicht, wo sie Ihre Unterlagen haben"
Ich meine, wo finde ich das auf der Website?
"Woher soll ich das wissen, ich sitzt hier ja nicht im Internet"
Gut, Sie wirken auf mich gerade nicht sehr hilfreich. Ich hab mir das eben aus dem Regal gezogen. Da steht 'z.B. Garage'. Was genau umfasst dieser Begriff?
"Das was da steht. Garage. Ich kann die Regeln ja nicht für Sie ändern"
In Ordnung, das will ja auch niemand. Können Sie mir anderes Beispiel für 'Unterstellraum' nennen?
"Da steht Garage. Das müssen Sie schon selbst lesen"
Fein und Danke bis hierhin...
(Sowas habe ich bei der HUK noch nie erlebt. Bisher waren die immer top und äusserst hilfreich...)
Wie auch immer dem sei: Wenn man das Internet dazu durchsucht, findet sich allerlei gerichtliches etc. zur Definition von 'umfriedeter Abstellplatz', aber leider nix zum Begriff Garage.
Allerdings findet sich in allen möglichen Ratgeberen dazu immer wieder die Formulierung 'Garage, Sammelgarage'.
In meinem Empfinden müsste eine ausschliesslich von Mietern genutzte, verschlossene Sammelgarage den Anforderungen doch genügen. Sogar ein Schrebergarten wäre ausreichend, soweit er z.B. von Hecken umgrenzt ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich möchte zwei von meinen Autos über den Winter abgemeldet lassen. Dann tritt automatisch die sog. Ruheversicherung in Kraft. Soweit so gut.
In den Versicherungsbedingungen steht, dass das Fahrzeug dazu in einem "Unterstellraum (z.B. Garage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz" stehen muss. Soweit auch nachvollziehbar.
Jetzt wollte ich mir mit einem Anruf bei meiner Versicherung (Huk Coburg) Klarheit zum Begriff 'Garage' verschaffen. Mit ist schon klar, dass damit nicht ein Parkhaus am Bahnhof gemeint sein wird.
Denn: Das eine Auto steht in einer privaten sog. 'Sammelgarage', die ständig verschlossen ist (automatisch schliessende Türen und Tore) und nur von den Mietern betreten werden kann. Etwa 60 Autos stehen da drin.
Der Mitarbeiter am Telefon war allerdings sowas von... naja, lassen wir das:
"Das steht in den Versicherungsbedingungen. Da steht Garage"
Wo find ich das?
"Weis ich nicht. Ich weis doch nicht, wo sie Ihre Unterlagen haben"
Ich meine, wo finde ich das auf der Website?
"Woher soll ich das wissen, ich sitzt hier ja nicht im Internet"
Gut, Sie wirken auf mich gerade nicht sehr hilfreich. Ich hab mir das eben aus dem Regal gezogen. Da steht 'z.B. Garage'. Was genau umfasst dieser Begriff?
"Das was da steht. Garage. Ich kann die Regeln ja nicht für Sie ändern"
In Ordnung, das will ja auch niemand. Können Sie mir anderes Beispiel für 'Unterstellraum' nennen?
"Da steht Garage. Das müssen Sie schon selbst lesen"
Fein und Danke bis hierhin...
(Sowas habe ich bei der HUK noch nie erlebt. Bisher waren die immer top und äusserst hilfreich...)
Wie auch immer dem sei: Wenn man das Internet dazu durchsucht, findet sich allerlei gerichtliches etc. zur Definition von 'umfriedeter Abstellplatz', aber leider nix zum Begriff Garage.
Allerdings findet sich in allen möglichen Ratgeberen dazu immer wieder die Formulierung 'Garage, Sammelgarage'.
In meinem Empfinden müsste eine ausschliesslich von Mietern genutzte, verschlossene Sammelgarage den Anforderungen doch genügen. Sogar ein Schrebergarten wäre ausreichend, soweit er z.B. von Hecken umgrenzt ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
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