Ich zitiere mal aus unserer Unterhaltung und hoffe, dass ich jetzt nicht gegen Datenschutzrechte verstoße:
Meine Frage war: Steht in der Versicherungsbedingungen "in einem
geeigneten Unterstellraum" oder nur "Unterstellraum".............. das ist hier ein wenig die Gretchenfrage.
Die Antwort war: Wörtlich heißt es: ‚Einstellraum‘ und weiter: ‚Ein Einstellraum ist z.B. eine Garage.‘ Das ist alles dazu.
Mein Fazit war: ..............na dann kann es auch eine Scheune sein, also ein Raum in den man ein Auto einstellen kann. Das kann die Einzel- oder Doppelgarage, die Sammelgarage oder die Tiefgarage sein.
............oder auch das Wohnzimmer, sofern der Wagen durch die Terrassentür passt.......
Allerdings steht in vielen Bundesländern die sog. Garagenverordnung noch im Weg. Hier ist nämlich festgelegt wo man Fahrzeuge unterstellen darf. In Hessen z. B. heißt es:
§ 20
Abstellen von Kraftfahrzeugen in
anderen Räumen als Garagen
(1) Kraftfahrzeuge dürfen in Treppenräumen, Fluren und Kellergängen nicht abgestellt werden.
(2) Kraftfahrzeuge dürfen in sonstigen Räumen, die keine Garagen sind, nur abgestellt werden, wenn
1.das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 12 l beträgt,
2.Kraftstoff außer dem Inhalt der Kraftstoffbehälter abgestellter Kraftfahrzeuge in diesen Räumen nicht aufbewahrt wird und
3.diese Räume keine Zündquelle oder leicht entzündlichen Stoffe enthalten und von Räumen mit Feuerstätten oder leicht
entzündlichen Stoffen durch Türen abgetrennt sind oder
4.die Kraftfahrzeuge Arbeitsmaschinen sind.
Das ist nicht immer so einfach wie es am Anfang aussieht. Ich habe meine Cabrios auch in einer Scheune im Winter stehen.....................................