Eine konstruktive Antwort würde mich sehr freuen. Vielen Dank.
Ok, ich versuche es:
Dein Auto hat keine
Allgemeine
Betriebs
Erlaubnis bekommen und keine EG-Typgenehmigung da es als Importfahrzeug in den Verkehr gekommen ist.
Sowie ein Ami-Import. Deshalb fehlt die EG-Nr. auf deinem Typschild und es gibt kein COC Papier. TSN (2.2.): 00000000
Seinerzeit wurde eine Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21StVZO durchgeführt (Vollgutachten, wie oben schon erwähnt Altbundesländer/Westberlin die TÜV, Rest DEKRA). Dabei wurden alle technischen Daten festgelegt, die dann in den Fahrzeugdokumenten auftauchen (Zulassungsbescheinigung 1/2).
Da das Fahrzeug in D zugelassen war, hat es eine Betriebserlaubnis erhalten und diese erlischt
nicht.
Das Problem ist nur das die Daten in der Zulassungsbehörde bzw. dem KBA nicht mehr gespeichert sind.
Wenn du jetzt von der
Niederländischen Behörde die Dokumente in Kopie hast, am Besten mit Amtssiegel, dann solltest du zu einer Prüforganisation fahren die auch §21 Begutachtungen anbietet und dir eine
Datenbestätigung zu den Dokumenten erstellen lassen.
Das heißt, die bestätigen dir und der Zulassungsstelle das die Daten vom Fahrzeug noch immer mit der damals erstellten ZB 1 übereinstimmen.
HU wirst du ja ohnehin machen lassen müssen, dann lässt sich das verknüpfen.
Zulassung theoretisch kein Problem,
ABER die Zulassungsbehörden sind "Herr des Verfahrens" können also sonst was an Papieren von dir verlangen. Deshalb ist der Ansatz, vorher alles mit einer Sachbearbeiterin einzutüten sehr sinnvoll.
Noch konkreter wäre ein Duplikat des 2009 ausgestellten Gutachten §21 mit einer Datenbestätigung, dann
muss die ZS das Fahrzeug zulassen.
Beste Grüße
steini