Wozu das denn, der Wagen lief doch schon mit deutscher Zulassung und vom Händler kam er zudem...?
Und H-ZUlassung ist hier eigentlich irrelevant.
Eben. Es stand nur die Frage im Raum, ob der erste deutsche Käufer, welcher den hier in D zugelassen hat, den direkt in Italien von privat erworben hatte oder auch über einen Händler in Italien? Bei beiden wäre es möglich gewesen, dass dieser in Italien gestohlen und über eine Privatperson bzw. Händler an den deutschen Käufer weiterverkauft wurde....Der erste deutsche Besitzer (ein damaliger Student in Tübingen) versicherte mir, dass der Wagen aus Privatbesitz in Italien stammte, selbst den dort abgeholt und die italienischen Papiere gesehen hatte.
Klaus, zu der H-Zulassung: Das war schon mehr als einmal ein Thema hier im Forum.
Beispiel: Du kaufst einen 900er aus dem
Baujahr 1990, der 5 Jahre lang z.B. in Schweden lief. Erstzulassung aber laut Papieren erst
1995 in Deutschland.
(die in diesem Beispiel schwedischen Papiere wurden bei der deutschen Zulassung "vernichtet")
Ich will darauf hinaus, dass das tatsächliche Datum der ersten Zulassung in Schweden, nicht im deutschen KFZ-Brief 1995 vermerkt wurde.
Dann hast du ein Problem, der Zulassungstelle bzw. dem Prüfer bei der H-Zulassung im Jahre 2020, die Diskrepanz zwischen Baujahr (laut VIN) und Erstzulassung in D (laut altem KFZ-Brief von 1995) dann zu erklären....?! Denn unsere Obrigkeit geht nach den Papieren die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden und nicht nach den Angaben (VIN) des Herstellers bezüglich Baujahr. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Mal meinen als Gegenbeispiel: Bei meinem alten KFZ-Brief von 2000, wurde das Erstzulassungsdatum von Ende Feb. 1992 in Italien vermerkt. Somit habe ich laut Zulassungstelle hier die Möglichkeit, meinen im März des Jahres 2022 mit einer H-Zulassung zuzulassen.