Saab 900 Turbo 16V Baujahr 1988 ohne Lambdasonde

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Danke
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SAAB
900 I
Baujahr
1993
Turbo
Ohne
ich hätte da eine frage ???

saab 900 turbo 16v baujahr 1988 ohne lambdasonde: welche schadstofklassen lassen sich hier noch erreichen ?

vielleicht auch euro 2 ?
 
Mit Steuergerät, lamda und Kat bis euro2
 
Du brauchst das entsprechende Motorsteuergerät (eines Katfahrzeugs) mit Kabelbaum, eine Lambdasonde, den Matrix-Kat und einen Auspuffhalbsatz ab Kat.
 
...und eine geschlossene Tankentlüftung über einen Aktivkohlebehälter
 
es gibt doch bosch oder lucas system.

von lucas habe ich alles, nur von bosch nicht.

aber wenn ich das in angriff nehmen möchte, kann ich dann von bosch auf lucas umstellen ?

oder mache ich da jetzt einen denkfehler ?
 
...und eine geschlossene Tankentlüftung über einen Aktivkohlebehälter

Stimmt, da war noch was. Tankstutzen mit Kläppchen und Rüssel und den Aktivkohlefilter im Radhaus. Das Geschläuch durch den Himmel darf nicht fehlen.

Fehlt da nicht noch das Winkelstück hinter dem Turbo?

Das Turboknie braucht man nicht unbedingt, eine Bohrung mit Gewinde für die Sonde tuts auch.
 
das komplette system zu ändern kann trickreich werden. im prinzip gehts, aber bei zeit- und kostenrechnung wird das zu einer akademischen frage .
 
Braucht man denn den Aktivkohlebehälter wirklich?
Mein 85er mit Matrixkat und Bosch 2.2 hat keinen - und trotzdem seit vielen Jahren EURO 2.
Kann es sein dass man den Behälter erst ab Bosch 2.4 oder Lucas braucht?
Ein Turboknie mit Lambda-Anschluss hätte ich übrigens abzugeben...
 
Der Aktivkohlebehälter ist für Euro 2 zwingend erforderlich, daß dennoch einige nachgerüstete Fahrzeuge ohne einen solchen rumfahren liegt an der Nachlässigkeit (oder auch Großzügigkeit) des AAS, der das abgenommen hat.
 
Ist AAS in diesem Falle eine Abkürzung, oder eine laute (weil groß geschriebene) Beschimpfung?
 
Amtlich Anerkannter Sachverständiger ist der Mann beim Tüv in den alten oder der DEKRA in den neuen Bundesländern, der Einzelabnahmen durchführen darf, Ein AAP, Amtlich Anerkannter Prüfer, alle Organisationen, darf Plaketten kleben und Anbaubescheinigungen in Verbindung mit Teilegutachten ausstellen.
 
Ah, okay. Vielen Dank Dir. Das hörte sich für mich erst so verurteilend an, dann weiß ich es jetzt besser einzuordnen. :smile:
 
Der AAS hat offensichtlich einen große Ermessensspielraum...
 
Amtlich Anerkannter Sachverständiger ist der Mann beim Tüv ......... darf Plaketten kleben und Anbaubescheinigungen in Verbindung mit Teilegutachten ausstellen.

Neues aus Schilda:
Dem AAS wurde in Hessen durch die Zulassungsbehörden die Kompetenz abgesprochen, indem vom AAS erstellte Gutachten und Abnahmen vom KFZ Halter an eine sogenannte Bündelungsbehörde nach Fulda geschickt werden müssen um dort von Techniklaien auf Richtigkeit geprüft zu werden. Gegen Gebühr von rund 40.- und mindestens einer Woche Verzögerung bis die Kiste zugelassen ist.

Wird immer schlimmer hier.
 
Der AAS hat offensichtlich einen große Ermessensspielraum...

Jein
Ja, da seine Unterschrift zunächst eine "Modifikation" für rechtens erklärt, nein, da er an die StVZO und die anhängenden Komentare zu deren Anwendung gebunden ist.Bei zu großzügiger Auslegung seines Ermessensspielraums riskiert er mindestens seinen Job. Bei einer EURO2 - Eintragung ohne Aktivkohlebehälter könnte er sich allenfalls auf menschliche Fehlbarkeit, sprich: er hat´s übersehen, berufen.
 
Also in diesem Falle, ist wie HFT schon schrieb ein Shed-System mit TEV (Tankentlüftungsventil) und AKF (Aktivkohlefilter) notwendig.

kurze Legende: ;)

AKF -- ist der
Zwischenspeicher für Benzindämpfe aus dem Tank bevor diese dem Motor über die Verbrennungsluft zugeführt werden.
TEV-- Gibt die im AKF gespeicherten Dämpfe zu optimalen Zeitpunkten (z.Bsp. bei großem Unterdruck im Ansaugsystem) für die Zumischung zur Verbrennungsluft frei.


Aber bis Baujahr 1986 brauchts das nicht unbedingt für die Euro 2.

siehe hier:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm#section_3

[....Vorschriften zur Kraftstoffverdampfung

Auch die Emissionen von Benzindämpfen aus dem Tank eines stehenden Fahrzeuges können limitiert sein. Um diese zu reduzieren, wird ein Aktivkohlefilter eingebaut, der die Dämpfe speichern kann und bei laufendem Motor die Dämpfe der Verbrennung zuführt und so den Speicher regeneriert. Vorgeschrieben wird sowohl die Speicherfähigkeit als auch die Regenerationsfähigkeit. Die Speicherfähigkeit wird im Shed-Test überprüft, die Regenerationsfähigkeit im Fahrzyklus bei Start mit gefülltem Speicher. Hierbei ist zu beachten, dass der Aktivkohlefilter für G-Kat Nachrüstung für Schlüsselnummer 77(E2 Nachgerüstet), 14 (Euro 1), 25 (Euro 2), 30 (D3), 32 (D4) erst für Fahrzeuge vorgesehen ist, die nach dem 1. Oktober 1986 erstmalig zugelassen wurden. Pauschale Aussagen „Für Euro 2 und besser wird grundsätzlich ein Aktivkohlefilter benötigt“ sind somit nicht richtig....]

Gruß
Moto


posted mit Tapatalk, bitte Rechtschreibfehler verzeihen ;)
 
Haha grad selbst nochmal drübergelesen... Seit wann gab es den 16V?


posted mit Tapatalk, bitte Rechtschreibfehler verzeihen ;)
 
klar, geht alles, man muss halt nur ein Abgasgutachten erstellen und nachweisen , daß die geforderten Grenzwerte auch ohne Aktivkohlefilter erreicht werden. Auf vorhandene Abgasgutachten kann man sich nicht beziehen, da TU16 - Fahrzeuge mit Kat ab Werk schon immer mit Aktivkohlefilter ausgeliefert wurden. Allerdings kann man sich, wenn einem danach ist, auch mit 500€-Scheinen die Pfeife stopfen.
 
wobei der AKF nicht die verbrannten Abgase bereinigt sondern lediglich verhindern soll, dass Benzindämpfe aus dem Tank in die Umwelt gelangen. Ein fehlender AKF wird also die Abgasqualität nicht wirklich verändern.


posted mit Tapatalk, bitte Rechtschreibfehler verzeihen ;)
 
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