Saab aus der Schweiz - wie geht das praktisch?

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Danke
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Über die Forumssuche wurde ich nicht recht fündig, weshlab ich die Frage hier mal stelle.
Ich denke, sie ist auch für andere Boardies interessant.

In den schweizer Anzeigeportalen sieht man immer wieder sehr schöne Saab, meist auch noch zu einem ganz guten Kurs.
Beim ADAC habe ich zumindest einmal die Info gefunden, dass man für diese Autos wohl pauschal 19% Mwst. + 10% Einfuhrsteuer bezahlt. In der Summe 29%, nicht ganz billig.

https://www.adac.de/infotestrat/fah...mport_EFTA-Staaten/default.aspx?prevPageNFB=1

Ein praktisches Problem ist noch die Überführung des Fahrzeugs auf eigener Achse, wenn es bereits abgemeldet wurde oder der Verkäufer einem die Nummer nicht mitgeben will/kann.
Mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen kann man das Fahrzeug wohl nicht aus der Schweiz holen. Raus ist kein Problem, rein schon.
Man bräuchte also ein schweizer Kurzzeitkennzeichen. Dazu konnte ich keine gescheiten Infos finden. Bekomme ich sowas als Ausländer und sind da die Gebühren überschaubar. Ich habe nur ein paar Infos in einem Thread gefunden und die Kosten für sowas waren da enorm.

Das nächste Problem ist die Zulassung hier. Wird der schweizer TÜV einfach anerkannt und ich bekome das Fahrzeug direkt zugelassen oder muss ich erst einmal eine komplette Abnahme mit vollem Risiko machen?

Der Import so eine Fahrzeugs ist eigentlich nur interessant, da es in der Schweiz wohl recht gut erhaltene Fahrzeuge gibt. Bei Ricardo.ch habe ich schon öfters Autos gesheen, die durchaus interessant gewesen wären.

Hier haben doch bestimmt schon ein paar Leute sowas durchexerciert.


René
 
Hallo.

Ich denke, Google klärt einiges.
https://www.adac.de/infotestrat/fah...mport_EFTA-Staaten/default.aspx?prevPageNFB=1
https://www.adac.de/infotestrat/fah...ort-export/Schweiz/default.aspx?prevPageNFB=1

Sicher weiß ich:
1. Kurzzeitkennzeichen D geht nicht.
2. Überführung mit regulärem schweizer Kennzeichen ist Zollvergehen, geht also nicht.

Weiter hatte ich zuletzt noch diese Infos. Ob das noch so ist, mußt du bei den jeweiligen Stellen nachfragen:
1. Man kann als Ausländer ein Exportkennzeichen der Schweiz erhalten, ist teurer als hier.
https://www.adac.de/infotestrat/fah...mport_EFTA-Staaten/default.aspx?prevPageNFB=1
2. Ausländischer TÜV wird nicht anerkannt. Du brauchst eine neue HU. Kriegst du mit CoC oder Datenbestätigung des Herstellers. Oder vom TÜV.


Gutes Auto kaufen, dann ist TÜV nebensächlich. Schrott lohnt eh nicht. Vor Überführung mit dem Zollamt reden wegen der Zollabwicklung. Abholung mit schweizer Kurzzeitkennzeichen oder Trailer. Und dann TÜV und zulassen.
 
Wenn man einen netten (vielleicht grenznah wohnenden) Verkäufer finden würde, der einem das Fahrzeug über die Grenze fährt, kann man dann für so ein ausländisches Fahrzeug hier in D ohne Probleme für die Weiterfahrt ein Kurzzeitkennzeichen bekommen? Ordnungsgemäß verzollt werden soll das Fahrzeug natürlich.

Ich glaube fast, die Überführung auf einem Trailer ist einfacher. Habe halt leider keinen Pkw mit AHK und um einen 9k zu ziehen braucht es schon ein Zugfahrzeug mit ein wenig Schmackes.
 
2. Überführung mit regulärem schweizer Kennzeichen ist Zollvergehen, geht also nicht.
Nur damit das nicht pauschal so stehen bleibt: Natürlich geht das, wenn der Wagen auf einen zugelassen ist. Ich weiß, das ist für die Fragestellung konkret nicht zutreffend, aber nur zur Klarstellung. Ich habe zwei Autos mit schweizer Nummern exportiert. Waren allerdings auch meine eigenen.

Bis zu einem bestimmten Wert werden auch nicht alle Gebühren fällig. Ich schau mal ob ich meine Unterlagen vom Zoll dazu noch finde. Für den Papierkram braucht man eine Spedition weil die Zollanmeldung nur noch elektronisch geht. Ich habe damals eine genommen die gleich am Grenzübergang sitzt. Kostete 50€
 
Wenn man einen netten (vielleicht grenznah wohnenden) Verkäufer finden würde, der einem das Fahrzeug über die Grenze fährt, kann man dann für so ein ausländisches Fahrzeug hier in D ohne Probleme für die Weiterfahrt ein Kurzzeitkennzeichen bekommen? Ordnungsgemäß verzollt werden soll das Fahrzeug natürlich.


Ich fürchte, da ergeben sich Spezialfragen die dir vermutlich nur die jeweiligen Behörden beantworten können.

Und zum Transport, da gibt es mehrere Möglichkeiten. Du kannst zum Trailer einen Sprinter dazumieten. Du kannst einen Autotransporter mieten, also Lkw, nicht Hänger. Du kannst eine Spedition beauftragen. Oder du nimmst die Hilfe eines Saabhändlers grenznah in D in Anspruch.

Aber erstmal solltest du ein passendes Auto finden. Wenn du eines hast, kannst du schauen, welchen Aufwand du treiben willst. Wenn das Auto top ist, kannst du ja auch ein wenig zuzahlen.


Nur damit das nicht pauschal so stehen bleibt: Natürlich geht das, wenn der Wagen auf einen zugelassen ist.
Ist klar, Spezialfall.
Und schweizer Exportkennzeichen geht natürlich auch.
 
Also es kommt eine MwSt von 19% plus Zoll auf den netto Kaufpreis, neues TÜV Gutachten, Datenblatt + Zulassung... rund 300€. Überführung am besten auf dem Trailer...,
Hab ich vor kurzem mal angefragt... beim Zoll und Zulassungsstelle
 
Damit es sich lohnt, muss es halt schon ein sehr gutes Fahrzeug zu einem guten Kurs sein. Ich denke auch, dass der Transport auf dem Trailer die beste Möglichkeit ist. Alles andere wird zuviel Aufwand.
Jetzt braucht es halt nur noch den genialen 9k!:tongue:
 
Die Zeiten einen guten und dann noch preiswerten 9k in der Schweiz zu finden sind nun aber so gut wie auch vorbei.
Im Fall der nicht mehr vorhandenen Fälle ist´s gut wenn der Verkäufer das Auto über die Grenze bringt, am Heimatort dann beim Zoll anmelden, am besten mit deutschen Kurzzeitkennzeichen und zuvor auch den TÜV machen, zwecks Steuerklasse.
 
Die Zeiten einen guten und dann noch preiswerten 9k in der Schweiz zu finden sind nun aber so gut wie auch vorbei.
,,,
Sehe ich auch so.
Die Exemplare sind zwar oft -der Beschreibung nach- überdurchschnittlich, aber dafür die Preise sicher nicht niedriger als in Deutschland.
Niedrigstpreis-9000er gibt es eher bei uns.

@Barista:
Ich nehme an es geht um dieses oder ein ähnliches Exemplar,

https://auto.ricardo.ch/kaufen/fahrzeuge/autos/sonstige/saab-9000-cse-2-3-anniversary/w/an899873320/

In dem Fall würde ich einen Spediteur beauftragen, Das tut zwar finanziell etwas weh, dafür ist das Transportrisiko aber am geringsten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht, ob das noch aktuell ist: Wird ein in der EU oder EFTA produziertes Auto von einem in einen anderen Staat der EU oder EFTA ausgeführt*, so wird bei Verkaufspreisen unter ca. EUR 6.000,-- nur die EUSt von 19% auf den Rechnungswert fällig. Kann man an der Grenze zahlen oder beim heimischen Zollamt. In einem anderen Thread wg. der Verschärfung bei den Kurzzeitkennzeichen wurde ja auch einiges zum Transport gesagt. Ich wohne nur 30 km nördlich von Basel. Deshalb habe ich das Auto vom Verkäufer bis zu meiner Werkstatt bringen lassen und den dann heimgefahren. Ist für Hamburger natürlich unrentabel. Aber man könnte eine Werkstatt direkt an der Grenze suchen, wo das Auto hingebracht wird und dann mit dem Verkäufer zum Abmelden des Autos zurückfahren. Dann macht man die EUSt. und die Werkstatt den TÜV. Die Papiere schickt die nach z.B. HH, wo man das Auto regulär anmeldet und holt es dann ab.

Wenn Zoll anfällt, so werden nicht 29% fällig, sondern z.B. EUR 10.000,-- + 10% = 11.000,-- und darauf 19% = 13.090,-- also fast 31% insgesamt.

Obwohl das Ursprungsland in den amtlichen Papieren steht, muss der (nichtamtliche) Verkäufer auf einem speziellen Formular das Ursprungsland bestätigen. CoC gibt es für ältere Autos eher nicht. Dann läuft es wohl auf Vollabnahme hinaus.

* also z.B. ein Subaru in Japan produziert ist zollpflichtig, kommt er aus Ungarn dann nicht.

Spitzfindige Zöllner könnten das Baujahr und das Beitrittsjahr Schwedens vergleichen und für ältere Zoll verlangen. Habe ich aber noch nicht erlebt.
 
zuvor auch den TÜV machen, zwecks Steuerklasse.
Am Besten ist es, sich mit den Zollbeamten am entsprechenden Übergang vorher zu besprechen. Dann braucht man auch keinen TÜV. Bei mir hätte ein Nachweis (z.B. COC oder alter Brief vom vergleichbaren Fahrzeug) gereicht um mir beim Zoll die entsprechende Schadstoffklasse/Steuerklasse einzutragen. Sonst ist es eben der Höchstbetrag der vor Ort bezahlt werden muss.
 
Wieso muss der Zoll die Schadstoffklasse festlegen? Das macht bei der Vollabnahme der TÜV (in manchen Bundesländern DEKRA). Der stellt ein Papier aus, das alle relevanten Daten enthält und wonach die Zulassungsstelle die endgültigen Papiere ausstellt.

Man braucht zur Zulassung auf jeden Fall die Einfuhrpapiere (EUSt und evtl. Zoll bezahlt). Muss man eigentlich immer noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA haben?
 
Wieso muss der Zoll die Schadstoffklasse festlegen?
Das ist ganz einfach: Die KFZ Steuer wird vom Zoll erhoben und eingezogen, diese richtet sich bekanntlich nach der Schadstoffklasse. Kommst du nun an die Grenze wird pauschal der Höchstsatz veranschlagt. Kannst du nachweisen, dass das Fahrzeug z.B. Euro3 ist und der Zöllner ist ein netter Kerl musst du nur den Satz für Euro3 bezahlen und sparst dir den Antrag auf Rückforderung des Differenzbetrags wenn der Wagen in D angemeldet ist.
 
Das ist ganz einfach: Die KFZ Steuer wird vom Zoll erhoben und eingezogen, diese richtet sich bekanntlich nach der Schadstoffklasse. ......

...das ist so richtig - allerdings richtet sich das ganze nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz / KraftStG und hier u.a. der § 8 - 9...... das wurde vom BMJ geregelt.....also nicht vom Zoll....denn der treibt nur ein und untersteht dem BMF - diese Änderung trat 2009 ein - vorher war es Ländersache
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber wieso soll ich Kfz-Steuer zahlen, bevor das Auto zugelassen wird? Normalerweise geht mit der Anmeldung auch eine Info an die Behörde, die die Kfz-Steuer einzieht und da sind ja die EURO-Einstufungen angegeben.
 
Ja, aber wieso soll ich Kfz-Steuer zahlen, bevor das Auto zugelassen wird? Normalerweise geht mit der Anmeldung auch eine Info an die Behörde, die die Kfz-Steuer einzieht und da sind ja die EURO-Einstufungen angegeben.

......ja - so ist es - (Kfz)Steuer ist erst fällig mit dem Tag der Zulassung/Anmeldung :top:
 
Sehe ich auch so.
Die Exemplare sind zwar oft -der Beschreibung nach- überdurchschnittlich, aber dafür die Preise sicher nicht niedriger als in Deutschland.
Niedrigstpreis-9000er gibt es eher bei uns.

@Barista:
Ich nehme an es geht um dieses oder ein ähnliches Exemplar,

https://auto.ricardo.ch/kaufen/fahrzeuge/autos/sonstige/saab-9000-cse-2-3-anniversary/w/an899873320/

In dem Fall würde ich einen Spediteur beauftragen, Das tut zwar finanziell etwas weh, dafür ist das Transportrisiko aber am geringsten.

Der ist - trotz der kleinen Macken - in der Tat sehr schön. Ich wollte es aber eher generell mal wissen, da hier des öfteren schweizer Fahrzeuge auftauchen und mir das Procedere da völlig unbekannt war. Jetzt müsste ich mich auch erst einmal noch bei Ricardo anmelden, um da überhaupt teilnehmen zu können. So ein schweizer Auto ist aber eigentlich etwas für jemanden mit viel Tagesfreizeit. Die Schweiz ist für mich halt letztlich sogar näher als der Norden, in dem die meisten Saab stehen (gefühlt zumindest). Daher der Gedanke.
 
......ja - so ist es - (Kfz)Steuer ist erst fällig mit dem Tag der Zulassung/Anmeldung :top:
Das gilt nur für deutsche Fahrzeuge. Beim Import, zumindest bei nicht EU Ländern, muss die KFZ-Steuer für ein Jahr im Voraus an der Grenze bezahlt werden. Ich hatte sogar noch die schweizer Schilder dran, habe quasi bis zur Abmeldung in zwei Ländern Steuern gezahlt!
 
Das gilt nur für deutsche Fahrzeuge. Beim Import, zumindest bei nicht EU Ländern, muss die KFZ-Steuer für ein Jahr im Voraus an der Grenze bezahlt werden. Ich hatte sogar noch die schweizer Schilder dran, habe quasi bis zur Abmeldung in zwei Ländern Steuern gezahlt!
Ich gehe mal davon aus, wenn ich das Auto garnicht anmelde, kann ich am nächsten Tag einen Antrag auf Rückerstattung der Kfz-Steuer stellen?
Oder?
 
Zu Ricardo: Im Gegensatz zur Bucht endet die Auktion nicht sekundengenau zum angegebenen Zeitpunkt. Wenn jemand kurz vor Ende ein Gebot abgibt, verlängert sich die Auktion um ?? Minuten. Das kann so hin und her gehen, bis alle anderen aufgegeben haben. Ein Kollege bekam den Zuschlag (offizielles Ende 0.00 Uhr) irgendwann 4.00 Uhr morgens. Es kommt auch darauf an, ob bestimmte Schritte vorgegeben wurden. Geht es immer um 50 chf, ist natürlich schneller Schluss.
 
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