Saab aus der Schweiz - wie geht das praktisch?

Nein, da ist auch bei Schluss Schluss mit Schluss, Punkt Ende ist´s vorbei.
 
Bezüglich der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer bei Einfuhr aus der Schweiz kenne ich das nur so.

Wenn das zu importierende Fahrzeug aus der Schweiz bei Grenzübertritt nach D, in der Schweiz noch eingelöst (angemeldet) ist, dann wird die deutsche Kfz-Steuer (normalerweise Höchstsatz) sofort an Zollamt fällig.
Wenn das zu importierende Fahrzeug aus der Schweiz bei Grenzübertritt nach D, in der Schweiz ausgelöst (abgemeldet, der schweizer Fahrzeugausweis ist dann ungültig gestempelt) ist, dann wird bei der Einfuhr nach D keine Kfz-Steuer am Zollamt fällig.
Diese wird dann erst fällig, wenn das Fahrzeug in D angemeldet wird.
War bisher bei allen meinen CH-Einfuhr SAABs so.
 
Das würde aber zumindest bedeuten, dass ich den Saab mit Schweizer Zulassung überführen könnte, wenn der Verkäufer mitmacht. Irgendwann muss man ja verzollen und an der Steuer geht ja auch kein Weg vorbei.
 
Nein, da ist auch bei Schluss Schluss mit Schluss, Punkt Ende ist´s vorbei.

Hast es vielleicht noch nicht erlebt, weil da keiner dran war.

Hier Originalzitat:

3-Minuten-Regel bei Auktionsende

Eine Auktion läuft normalerweise bis zum definierten Angebotsende. Wenn in den letzten drei Minuten ein Gebot abgegeben wird, verlängert sich die Auktion automatisch um drei Minuten (ähnlich wie bei Live-Auktionen).

Beispiel:

Festgelegtes Auktionsende: 20.00 Uhr. Wird um 19.58 Uhr ein Gebot abgegeben, dauert die Auktion neu bis 20.01 Uhr. Diese Regel kommt so lange zum Tragen, bis in den letzten drei Minuten keine Gebote mehr abgegeben werden.
 
Schau mal hier im Forum unter Saab zu verkaufen nach,dort steht er seit Januar drin.
 
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