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SaarlandWelches ...???
Friedhof?
Nur weil der mehrere hat, die anscheinend nicht alle gefahren werden?
....wenn Leute das Fotografieren und dann .....
Ich denke nicht, dass das ok istm das ist Privatbesitz eines Menschen, der einfach veröffentlicht wird,
Habe ich die Ironie nicht verstanden?Nur weil der mehrere hat, die anscheinend nicht alle gefahren werden?
Kurzer Exkurs: => https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_SacheVollste Zustimmung, m.E. gehört der Fred gelöscht
Weitaus extremer: Es könnte quasi von kaum irgend ein Bild veröffentlicht werden. Denn auch Wälder und Felder sind oft in Privatbesitz. Von den Häuser bei Innenstadtaufnahmen irgend welcher SAABs, oder wovon auch immer, mal ganz abgesehen.Nun ja, dann müsste man die Fotos im Thread „Saabsichtung“ auch in Frage stellen.
Du hast Dir den Link in #12 durchgelesen? (Dort ggf. auch noch mal einigen der Links folgen.)... der Poster mag selber das Recht haben (auch wenn ich das bezweilfe, da es mehr Details, als bei Googleview zeigt)..
Das Posting widerspricht weder geltendem Recht und Gesetz, noch den Forenregeln. Daher gibt es für Betreiber und Moderation keinerlei Spielraum, dies nicht 'zu dulden'. So etwas kann ja nicht nach Nase, Meinung und Tagesform gehen.Aber ich finde es nicht gut, dass das Forum so etwas duldet.
Das kann ich absolut nachvollziehen, und teile Deine Meinung.Wäre das mein Hof, wäre ich "not amused", wenn irgendein Typ das online stellt.
Wenn der Ersteller das wünscht, ist dieser Wunsch seinerseits selbstverständlich absolut legitim. Mögen die Gründe dafür auch eher weniger erfreulicher Natur sein.Habe mir erlaubt, dem Wunsch des Erstellers zu folgen und den Ortsnamen zu entfernen (auch aus den Folgebeiträgen).
Mann oh Mann René,Du hast Dir den Link in #12 durchgelesen? (Dort ggf. auch noch mal einigen der Links folgen.)
Sehr interessant, gerade auch in Bezug zu Ortsangaben zu solchen Bildern, ist darüber hinaus der Abschnitt "Bilderbuch Köln" unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-man-gebaeude-und-grundstuecke-fotografieren_082395.html
Und klar, Dein 'Bezweifeln' ist ja schon mal etwas. Aber es ist eben nicht 'Wissen'. Und dazu muss man sich dann mit der allg. Rechtslage zum betreffenden Thema halt erst einmal zumindest ansatzweise auseinander setzen.
Ein Polizist darf auch nicht nach dem handeln, was er 'meint', sondern nur nach dem, was er 'weiß'. Sonst hat er GANZ schnell eine Dienstaufsichtsbeschwerde an der Backe.
Das Posting widerspricht weder geltendem Recht und Gesetz, noch den Forenregeln. Daher gibt es für Betreiber und Moderation keinerlei Spielraum, dies nicht 'zu dulden'. So etwas kann ja nicht nach Nase, Meinung und Tagesform gehen.
Das kann ich absolut nachvollziehen, und teile Deine Meinung.
Und würde sich aus dem Postig ein Kontext zu einer, hier in irgend einer Weise bekannten, konkreten Person ergeben, sähe die Rechtslage sicher auch deutlich anders aus.
Wenn der Ersteller das wünscht, ist dieser Wunsch seinerseits selbstverständlich absolut legitim. Mögen die Gründe dafür auch eher weniger erfreulicher Natur sein.
Den "Penner" würde das Forum, je nach Kontext (!), unter Umständen auch nicht dulden. Denn "Penner" kann (wie gesagt: je nach Kontext) durchaus eine "Kundgabe der Nicht- bzw. Missachtung eines anderen Menschen" sein, und damit eine Beleidigung darstellen.Jemanden einen "Penner" zu nennen ist auch nicht rechtlich unzulässig, dennoch fände ich es gut, wenn das Forum so etwas nicht dulden würde.
Daher zuvor die Sache mit dem Kontext. Ein "Da mußt Du Penner einfach mal die Augen aufmachen, und Dir den Verteiler ansehen." würde ich z.B. sicherlich als juristischen Grenzfall ansehen. Bezieht sich der "Penner" auf die zu öffnenden Augen, also einen wohl bisher vermeintlich nur halbwachen Zustand? Oder ist es wirklich abwertend gemeint? Da wäre aus meiner Sicht (ja, verdammterweise wird es, wenn es juristisch wird, eben leider all zu oft eben leider, leider doch wieder subjektiv, so dass man immer versuchen muss, halbwegs passende Vergleichsfälle zu finden) die Stellung der Beteiligten zueinander ausschlaggebend. Wären die beiden Protagonisten auch untereinander alte, ggf. sogar lose befreundete, Bekannte, so würde sich ein Angesprochener 'duchschnittlicher Empfindlichkeit' sicher nicht beleidigt fühlen. Hätte es hingegen bereits in vorherigen Posts eine gewissen Tendenz zu, ab von Sachfragen, auch die Personen direkt betreffneden Unstimmigkeiten gegeben, so wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Schreibende dies abwertend meint und (!) sich der Angesprochene hierbei auch persönlich nach obiger Definition verletzt fühlt. Damit wäre es dann eine Beleidigung.Rechtlich besteht also die Schwierigkeit, die Beleidigung von zulässigen Meinungsäußerungen, die auch scharfe Kritik an einer Person einschließen, abzugrenzen. Klar ist: Es kann nicht auf die persönliche Betroffenheit im Einzelfall ankommen, vielmehr muss allgemein bestimmt werden, unter welchen Bedingungen eine Beleidigung vorliegt. Nicht jede Empfindlichkeit einer Person ist auch rechtlich geschützt.
(auch im obigen Wiki-Link zu finden)Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.
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