Jörg, wirklich ein sehr, sehr schöner Artikel. Und in den Kommentaren dann interessanterweise auch eines meiner Lieblingszitate, welches ja auch nichts anderes als den Kampf für Toleranz gegenüber den Meinungen anderer bedeutet:
Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.
Ich lese Renés Beiträge als den Versuch, seinen Standpunkt zu erklären, in der Absicht, ihn Dir verständlich zu machen, ggfs. auch Dich zu überzeugen.
Danke. Zumindest Du hast mich verstanden.
Aber wehe es werden hier ohne mein Einverständnis Bilder von meinem Beistz eingestellt. Dann wirst du sehen, wie ich das mit meiner Freiheit und meinem Recht auf Privatsphäre halte.
Würde dabei jemand anderes als Du selbst den Bezug zu Dir persönlich herstellen (oder durch Dritte herstellen lassen), wäre meines Erachtens nach, wie schon gesagt, sicher davon ausgehen, dass Dein Persönlichkeitsrecht davon betroffen ist. Dies könnte dann durchaus überwiegen, was zu einer Löschung, zumindest des Bezuges, führen dürfte.
Bei einem reinen Bild, ohne Bezug, sehe ich nach bisheriger Rechtskenntnis keinerlei Dir verbleibende
legale Mittel dagegen. Wenn Du meine Links gelesen hättest, würdest Du wissen, wie z.B. die Geschichte mit der Klage in Köln ausgegangen war.
Nein, es geht und ging doch nicht um 'Abkanzeln'. Es geht darum, zu verstehen, was geltendes Recht ist. Wonach, wenn nicht nach Recht und Gesetz sollte denn bitte sonst entschieden werden? Nach den ganz privaten und persönlichen Ansichten derer, die das hier 'managen'? So dürfen Polizisten und Richter auch nicht handeln.
Und alles andere hatte seine Wurzel doch schon ganz am Anfang:
Ich denke nicht, dass das ok istm das ist Privatbesitz eines Menschen, der einfach veröffentlicht wird,
Selbstverständlich ist die Meinung, das dies so nicht ungedingt hätte gepostet werden sollen (welche ich, wie auch schon gesagt, ja grundsätzlich mir Dir teile, auch wenn es mir dabei vorrangig darum geht, dass SAABs dabei als ziemlich minderwertig dargestellt werden) völlig opportun. Dies habe ich meines Wissens auch nicht nachhaltig infrage gestellt
Aber ich finde es nicht gut, dass das Forum so etwas duldet.
Siehtst Du, das ist jetzt der Unterschied. Denn hier geht es jetzt nicht mehr darum, was Deine Meinung ist, sondern dass Du meinst, diese Meinung sei auf das Posting eines fremden Dritten anzuwenden. Damit würde Deine Sicht, und die einiger anderer,
über die Sicht des postenden gestellt. Wäre das fair?
Gut, wenn das alles wäre, und nichts weiter zu berücksichtigen wäre, könnte man sagen "Einer hat gepostet, drei sind dagegen, also raus damit." Aber so einfach ist die Abwägung hier ja doch nicht. Denn auf der Seite des Posters steht halt das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung, während auf der Seite der nicht betroffenen Posting-Gegner selbst im von diesen zumindest zu Beginn angenommenden Falle nur ein Recht des Eigners stehen könnte. Aber selbst dem ist ja nicht so, da ganz klar auch diesem kein "Recht am Bild der eigenen Sache" zusteht.
Das heißt, selbst wenn wir hier das Recht auf freie Meinungsäußerung nur als mittelbares, schwaches, Recht betrachten, steht diesem doch exakt nichts auf der anderen Seite gegenüber. Bei einer objektiven Abwägung beider Seiten (wer so etwas entscheidet, solte nicht parteiisch sein, und darf auf jeden Fall niemals parteiisch handeln) kann somit nur klar herauskommen, dass das Posting so Bestand hat.
Und ja, ich weiß´: Bisher würde hier immer alles nach Gefühl, Nase, Tagesform, .... wonach auch immer, entschieden. Aber dies, bitte entschuldigt diese sehr klar Feststellung, ist natürlich bereits vom Ansatz her falsch. Es muss grundsätzlich eine Abwägung ggf. vorhandener berechtigter, und evlt. sogar schützenswerter, Interessen beider Seiten erfolgen.
Und zufällig (wirklich zufällig, vor wenigen Stunden erst darüber gestolpert) habe ich da auch mal einen für viele sicher sehr informativen Link, welcher auch im Moderatorenbereich gerade auf seine für uns relevanten 'Festbestandteile' hin untersucht wird:
https://www.wbs-law.de/internetrech...ntare-loeschen-das-virtuelle-hausrecht-76298/
Hier mal so ein kleiner Auszug daraus, wobei ich selbstverständlich grundsätzlich den Volltest empfehle, damit nicht aufgrund der hier erfolgten Verkürzung etwas einsam stehende Zitatstellen falsch verstanden werden:
(Die) ... Diskussion um eine zu weitgehende Löschpflicht beleuchtet ein wichtiges Feld zu wenig: Die Frage, wann ... Forenbetreiber überhaupt das Recht haben, Beiträge zu löschen oder Nutzer zu sperren. Und inwieweit sie sich dabei überhaupt an die Meinungsfreiheit halten müssen. ... Bei dieser Debatte geht es letztlich um das sog. „virtuelle Hausrecht“ – und seine Grenzen. ....Der Betreiber darf sein virtuelles Hausrecht nur ausüben, wenn nicht die Meinung selbst unterdrückt, sondern nur die Form deren Ausdrucks eingeschränkt wird. ... Denn Nutzer vertrauen darauf, dass jeder den öffentlich zugänglichen Raum nutzen darf und nicht willkürlich ausgesperrt werden kann. Danach müssten auch Inhaber virtueller öffentlicher Portale Einschränkungen ihres Hausrechts hinnehmen, wenn sie diese öffentlich anbieten. ... Willkür, der gezielte Ausschluss unliebsamer Meinungen, widersprüchliches Verhalten und unverhältnismäßige Maßnahmen können nicht erlaubt sein. Die Löschung von Beiträgen, Sperrung oder Blockade der Nutzer müssen daher durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein, um zulässig zu sein. ... Allerdings wird im typischen Fall der Löschung eines Postings wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer Nutzer eine Abwägung der Meinungsgrundrechte mit den Persönlichkeitsrechten vorzunehmen sein, wobei der jeweilige Kontext im Einzelfall zu berücksichtigen ist. ... Wenn der Seitenbetreiber aber einzelne Teilnehmer diskriminiert oder ihm gewisse Inhalte unangenehm sind, darf er nicht löschen.