NaJa, die Bemützten werden sich den Stress nicht antun, zu schauen, ob Deine Räder irgendwo in irgend einem COC-Nachtrag stehen. Die kümmern sich lieber um Karren, wo sie von vorn herein wissen, dass sie eine unzulässige RR-Kombi vor sich haben.
Und bei einem Unfall kann es auch nur dann eine Rolle spielen, wenn Räder sich auslösend oder verschärfend auf den Unfall ausgewirkt haben, oder zumindest die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen und damit auch nicht eintragungsfähig gewesen wären.
Und kümmern muss sich, meiner bescheidenen Meinung nach, der Händler, bei dem die Räder gekauft und montiert wurden. Dies aber eben wohl auch nur, wenn das ganze als 'Komplettpaket SAAB-Räder' gekauft wurde und es tatsächlich seinerseits keinen Hinweis auf eine notwendige Abnahme gab. Denn wenn man sonst zu einem 'Reifenfritzen' geht, und sich ein paar neue schicke Felgen aussucht, fährt man dort dann zwar auch mit diesen vom Hof, muss sich aber natürlich um die Eintragung kümmern. Doch zumindest vorsichtigere Läden schreiben dies dann auch mit auf die Rechnung, um genau das jetzt von Dir geschilderte Problem zu vermeiden.