Saab-Transport von Süd nach Nord

Aha.
Eine Plakette am Zugfahrzeug ist seit 2008 nicht mehr erforderlich. Dass sie zuvor an die Frontscheibe gehörte, ist mir neu.
Der Anhänger hingegen braucht nach wie vor eine gesiegelte 100km/h-Plakette. Und auf normalen Landstraßen bleibt es trotzdme immer bei den max. 80 km/h.

Aber wie o.g., sind außerdem immer die Verhältisse der Leermasse des Zugfahrzeuges und des zGG des Anhängers zu beachten. Beim 9k kann man also bestenfalls bei Änhängern mit einen zGG bis ca. 1,6t mal darüber nachdenken.

Hallo

Stimmt ganz genau.

Ich habe einen T4 Multivan den ich nur zum ziehen eines Wohnwagens benutze-und da habe ich diese kleine 100er Plakette oben hinter dem Rückspiegel.
Das dieses geändert wurde,wußte ich nicht ... hat mir auch noch nie einer erzählt.:eek:
Aber man kann,bei den ständigen Änderungen,auch nicht alles wissen.Dann müßte man jedes Jahr den Führerschein neu machen....:redface:

Gruß
 
wie wärs mit ADAC und/oder Schutzbrief?
 
Aha.
Eine Plakette am Zugfahrzeug ist seit 2008 nicht mehr erforderlich. Dass sie zuvor an die Frontscheibe gehörte, ist mir neu.
Der Anhänger hingegen braucht nach wie vor eine gesiegelte 100km/h-Plakette. Und auf normalen Landstraßen bleibt es trotzdme immer bei den max. 80 km/h.

Aber wie o.g., sind außerdem immer die Verhältisse der Leermasse des Zugfahrzeuges und des zGG des Anhängers zu beachten. Beim 9k kann man also bestenfalls bei Änhängern mit einen zGG bis ca. 1,6t mal darüber nachdenken.

René,
wenn Du Dich da auskennst - welche Bedingungen sind es denn genau, die beim PKW und beim Anhänger erfüllt sein müssen? Mein Bootsanhänger, wegen dem ich die AHK ja überhaupt nur habe, hat zGG von 750 kg und das Zugfahrzeug ist ein 9000i oder demnächst vielleicht ein 9000 V6. Ich ging bisher davon aus, daß ich da gar nicht rankomme, aber wenn es die Möglichkeit gäbe, wäre ich schon lieber mit 110 als mit 90 km/h unterwegs.

Gruß Klaus
 
wie wärs mit ADAC und/oder Schutzbrief?

Du meinst: Wie wärs mit Versicherungsbetrug?

So würde ich das nicht verstehen. ADAC-Mitglieder (ich weiß nicht von welchen Kriterien da abhängt) können ein Auto auch so vom ADAC überführen lassen. Hat glaub ich mal irgendwas um die 300€ gekostet. Weiß leider auch nicht für welche Distanz etc...
 
Nun, für 300 Euro + MwSt. muß ich nicht im ADAC sein. Diesen Preis habe ich von 2 Anbietern auch so bekommen. Andere gehen bis etwas über 400 bei Sammeltransport. Ich möchte aber weniger bezahlen und auch selbst dabei sein. Optimal, wie gesagt, wäre es, einen Abschleppwagen OneWay mieten zu können. Inzwischen recherchiere ich schon zum Thema Autoreisezug. Ob die auch ein Auto mitnehmen, was am Abschleppseil auf den Waggon gezogen werden muß? :-)

Gruß Klaus
 
Mein Bootsanhänger, wegen dem ich die AHK ja überhaupt nur habe, hat zGG von 750 kg und das Zugfahrzeug ist ein 9000i oder demnächst vielleicht ein 9000 V6. Ich ging bisher davon aus, daß ich da gar nicht rankomme, aber wenn es die Möglichkeit gäbe, wäre ich schon lieber mit 110 als mit 90 km/h unterwegs.
Wie alt ist der Hänger, bzw. hat er eine 100er-Zulassung? Wie alt sind die Reifen?

Hier ist der Kram meiner Ansicht nach recht gut zusammen gestellt: http://www.ap-anhaengerprofi.de/zulassung_anhaenger_61.html
 
.... also habe meinen vom ÖAMTC nach Federbruch in die Werkstatt schleppen lassen und da ich Schutzbrief habe kostet das gar nix. Das geht auch mit Autos die nicht (mehr) angemeldet sind, so gemacht mit einem alten VW Bus, den wir von Freiburg nach Wien vom ÖAmtc abschleppen ließen (war nicht mehr angemeldet und auch schon ausgeschlachtet) – hat auch nix gekostet! Schutzbrief geht (bei uns in Österreich) auf die Person nicht aufs Auto, somit ist es egal welches Auto geschleppt oder überstellt werden soll.
 
Und 2 SAABe im "Konvoi" wäre auch noch ein schönes Bild:smile:

So sähe das dann aus. Ein schönes Bild ist es natürlich nur, wenn man nicht weiß, daß der geschleppte Saab einen Motorschaden hat.
Hinweg1.JPG

Auf dem Rückweg hatte ich dann meinen 2.0i mit einem 3.0 V6 zu transportieren:
Rückweg3.JPG
Damit waren dann 81 Pferde mehr vorgespannt, doch die gleiche Farbe hat die Bullen zu dem einfachen Schluß veranlaßt: "Was vorne zieht, kann nicht hinten drauf stehen." Nach umfangreichen Recherchen in ihren Nachschlagewerken mußten sie dann feststellen, daß ich die Anhängelast des V6 nur um wenig mehr als 10% überschritten hatte und sie damit nur 30 Euro verdienen konnten. Ob es effektiver gewesen wäre, wenn sie diesen hier erwischt hätten? Den hab ich an einer Tankstelle getroffen:
19052011(001).jpg

Gruß Klaus
 
Da komme ich jetzt nicht ganz mit... wenn beide 9000er fahren, warum dann einen Hänger holen, und nicht einfach dem abzuholenden 9000er mit dem Zug/Mitfahrt entgegenkommen?!
Der 900er hat einen Motorschaden... gut. Und den 9000er V6 hast Du dort gekauft und mit nachhause genommen?
Und alle drei Wagen gehören Dir?
Ich habe gaaaanz viele Fragezeichen im Gesicht...
 
@ StRudel:
Da, wo ich den 900er hingebracht habe, habe ich den V6 bekommen. Damit gehören mir jetzt 2 9000er. Der 2.0i ist jetzt zu verkaufen ... :-)
 
prima gelöst !

und bis zu 10 Prozent Überladung finde ich ebenfalls vertretbar, so halte ich es auch notfalls.

Hat denn der "i" weniger Anhängelast als der "V6" ??

Sowohl mein damaliger 147 PS CSE und mein aktueller 147 KW CSE hatten/haben 1800 KG eingetragen.

Ich denke der 6-Ender hat das höhere Eigengewicht oder?
 
Nach umfangreichen Recherchen in ihren Nachschlagewerken mußten sie dann feststellen, daß ich die Anhängelast des V6 nur um wenig mehr als 10% überschritten hatte und sie damit nur 30 Euro verdienen konnten.
Wie hoch ist denn beim 9k V6 die zulässige Anhängelast (ggf. auf ebener Strecke) und welches zGG hatte der Trailer?
 
Auch der V6 kann "nur" 1800 kg ziehen. (Beim 2.0 i waren die 1800 als Ergänzung in der Zulassung eingetragen - bis 10% Steigung.)
Der Trailer hatte 750 kg Eigengewicht. Wobei mir der Vermieter auf meine Nachfrage locker zur Antwort gab: "Ne gute halbe Tonne." Tja, gut, daß ich nicht selbst nochmal nachgesehen habe, sonst hätte ich von der Aktion womöglich Abstand genommen.

Gruß Klaus
 
NaJa ... Auch der 2,0i dürfte mind. 1,4t wiegen, womit wir bei 2,15t und damit knapp 20% überlast wären.

Daher auch meine Frage nach dem zGG. Denn mit einem Gespann aus PKW und einem nicht über 2,0t zGG besitzenden Trailer bleibt der Spaß bis +30% recht entspannt. Bei Anhängern über 2,0t zGG gilt aber die 'LKW-Staffel' des Bußgeldkataloges, was deutlich anangenehmer wird.
Hatte dazu hier schon mal irgendwo näheres geschrieben. Bei Bedarf einfach mal alexen.
 
und da habe ich diese kleine 100er Plakette oben hinter dem Rückspiegel.
Das dieses geändert wurde,wußte ich nicht ... hat mir auch noch nie einer erzählt.
Ja die war notwendig, als das ganze noch als temporäre Sonderregelung als Versuch lief und du nicht beliebige Fahrzeuge kombinieren konntest sondern eine Abnahme/Eintragung als Gespann brauchtest. War klasse, 3 Zugfahrzeuge und 6 Hänger, kreuzweise alle eingetragen.

Weiß eigentlich jemand, was es kostet, einen Wagen ganz offiziell transportieren zu lassen? Also Spedition oder ADAC-Fahrzeugmover?

Flemming
 
Upps, übersehen. Danke. Hm, und was kosten Hänger und Fahrt? Vorausgesetzt man kann sich die Fahrt sparen wenn der Spediteur das ohne einen abholen kann. Allein die Spritkosten liegen ja schon Richtung 250€, wenn's reicht. Verschleiß und Risiko mal außen vor. Aber das widerspricht natürlich dem Wunsch selber dabei zu sein.

Flemming
 
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