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Aha.
Eine Plakette am Zugfahrzeug ist seit 2008 nicht mehr erforderlich. Dass sie zuvor an die Frontscheibe gehörte, ist mir neu.
Der Anhänger hingegen braucht nach wie vor eine gesiegelte 100km/h-Plakette. Und auf normalen Landstraßen bleibt es trotzdme immer bei den max. 80 km/h.
Aber wie o.g., sind außerdem immer die Verhältisse der Leermasse des Zugfahrzeuges und des zGG des Anhängers zu beachten. Beim 9k kann man also bestenfalls bei Änhängern mit einen zGG bis ca. 1,6t mal darüber nachdenken.
Hallo
Stimmt ganz genau.
Ich habe einen T4 Multivan den ich nur zum ziehen eines Wohnwagens benutze-und da habe ich diese kleine 100er Plakette oben hinter dem Rückspiegel.
Das dieses geändert wurde,wußte ich nicht ... hat mir auch noch nie einer erzählt.
Aber man kann,bei den ständigen Änderungen,auch nicht alles wissen.Dann müßte man jedes Jahr den Führerschein neu machen....
Gruß