Schaden und Versicherung

ich meine das der wagen, bei auskehrung und einem ermittelten restwert in deren eigentum über geht.
der restwert ist nur ein weiterveräusserungswert, dieser geht trotz allem zu gusten des geschädigten oder er wil lsein kfz behalten, so kommt dieser wert zum abzug.

da der geschädigte scheinbar nicht mitbekommen hat das die vers. die restwertbörse genutzt hat, habe ich das beispiel des mehr anbieten genannt, denn sonst müsste die vers handeln und ausliefern. daher wurde auch die lange frist genannt.
 
Es gibt ein Gutachten und die Aufforderung an VHV zur Kostenübernahme; im Gegenzug gibt es das Angebot, den SAAB für 1650 EU kostenfrei abzuholen (Restwertangebot); VHV muss für die Reparatur ca. 5,8 EU zahlen, Wiederbeschaffungswert 5500 minus 1650 EU ist da natürlich deutlich preiswerter. Die 130%-Regelung will man eigentlich gar nicht mehr so richtig anerkennen, weil zu teuer. Da ich das Fahrzeug fahren will, ergo reparieren lassen, wird es wohl nicht ohne Anwalt gehen.
Wie ichs mir gedacht habe: Gutachten an die Versicherung, Versicherung sagt wirtschaftlicher Totalschaden und das Rad beginnt sich zu drehen. Da hat wohl keiner mal mit der Versicherung gesprochen, dass das Fahrzeug doch repariert werden soll. Die Versicherung wird nicht ohne Begründung des Gutachters oder des Fahrzeughalters eine Reparatur jenseits des Wiederbeschaffungswertes von sich aus freigeben. Da muss kommuniziert werden !

Ich habe beruflich mit einer Vielzahl von Versicherern zu tun und die VHV ist bisher nicht als äußerst unkooperativ aufgefallen. Da fallen mir ganz andere Gesellschaften ein................
 
ich meine das der wagen, bei auskehrung und einem ermittelten restwert in deren eigentum über geht.

Weiß jetzt nicht was Du mit "Auskehrung" meinst aber in deren Eigentum geht dabei garantiert nichts.

Grüße vom furch :biggrin:
 
Verfolge die Diskussion mit Interesse, da ich im Moment bei meinem Heckschaden mit der VHV zu tun habe. Gutachten war auch zwingend aufgrund der ersten Schätzung der Schadenhöhe und des Fahrzeugalters. Bei mir ging es knapp zu meinen Gunsten aus - Wiederbeschaffungswert liegt geringfügig über den Reparaturkosten. Als ich das erste Mal bei der Versicherung angerufen habe, war eine der ersten Fragen, ob der Wagen repariert werden soll. Aber ganz klar, wenn man nicht allen ständig hinterher telefoniert (egal ob Versicherung, Werkstatt oder Gutachter) tut sich garnichts.

Viel Erfolg
dst
 
Der Kehraus.......

Wird nach Gutachten abgerechnet, und die Versicherung zahlt die volle Schadensumme aus
(bei Privatpersonen wird da noch die MwSt abgezogen), geht der beschädigte Wagen in das
Eigentum der Vers. über.
Wird der Restwert abgezogen, so verbleibt das Fahrzeug beim Geschädigten.

Gruß->
 
Nun mal Butter bei de Fische (und danke für die rege Beteiligung-man wird nicht dümmer dabei). Ich habe das Fahrzeug in die Werkstatt gegeben und diese hat nach Rücksprache mit mir einen Gutachter beauftragt - der ist als NICHT Gutachter der VHV. Der Gutachter hat "überkorrekt" gehandelt, was das Gutachten anbelangt. Die VHV WEIß, dass das Fahrzeug repariert werden soll, von mir, dem Gutachter und der Werkstatt und auch einem Anwalt. Das Gutachten zeigt eineindeutig, dass NUR Schäden aufgelistet sind, welche ABSOLUT dem Schaden zuzuordnen sind (über hohen Bordstein gebrettert - ich Idiot habe übrigens 1 Woche vorher kpl. Rost- und Unterbodenschutz machen lassen). Durch reinen Zufall entspricht die Summe Restwert EXAKT dem Betrag der 30% Über Wertgutachten (dieses wurde regional und ganz exakt erstellt). In Hamburg hätte ich wirklich einen höheren Wert ansetzen können. Schlußendlich: DER SAAB WIRD REPARIERT und wenn mich das richtig Kohle für Anwalt etc. kosten sollte. Schluß. Punkt. Ich fahre SAAB und keine selbsternannte Premiumschrottkarre von Audi, BMW oder sonstwem. Und danke für Euer Wohlwollen.
 
(über hohen Bordstein gebrettert - ich Idiot habe übrigens 1 Woche vorher kpl. Rost- und Unterbodenschutz machen lassen)

Klingt fast so als ob Du Schuld am Unfall gewesen wärst. Dann wäre es ein Kaskoschaden und da sieht die Sache bekanntlich schon ganz anders aus.
 
Hi Zwickauer,
Mir erscheint dein Gutachten zu niedrig! Mir ist vor 4 Wochen exakt das gleiche passiert. Cabrio von 2001, Laufleistung 138.000km, wurde von einem unaufmerksamen Zeitgenossen verbeult. Bei mir gab s 6.900€ als Restwert und das war auch nur ein normales SE Cabrio kein Aero. Und du sprichst bei dir von einem Top-Cabrio .

Mein Restwert-Käufer durfte das Auto abholen, um es dann 3 Tage später genauso verbeult bei mobile mit 1.000€ Aufpreis anzubieten. Mittlerweile ist s weg, hat sich wohl sehr schnell ein Käufer gefunden...

Gesendet von meinem HP Touchpad mit Tapatalk 2
 
Hi Schwedentroll und kauft nix: Wenn einem jemand 5 m vor dem Fahrzeug bei tempo 45-50km/h plötzlich in die Spur rüberzieht, kann wohl kaum von einem selbst verursachten Unfall sprechen, die Alternative waren: dem Fahrer direkt in die Tür fahren (hätte zu erheblichen personellen Risiken desd anderen fahrers geführt und wahrscheinlich den Totalschaden SAAB bedeutet (und wäre sicher der VHV am liebsten gewesen) oder, ausweichen. Dies ging leider nur über einen Randstreifen mit relativ hoher Bordsteinkante, auf der rechten Spur waren Autos. Ich war alles in allem mit mir ganz zufrieden ob der noch vorhandenen Reaktionsfähigkeit.
Die Schuldfrage sollte damit geklärt sein (es gibt auch bis heute kein Schreiben der VHV, dass man eine MItschuld etc. sieht).

Was nun den Wiederbeschaffungswert anbelangt,
ja, das Auto ist in einem sehr guten Zustand (Rost nur ganz wenig an den Innenseiten Schweller und beseitigt; Motor/Getriebe trocken, Lenker vorn neu, Gummis i.O. Motorraum wie neu, von ein paar leicht angerosteten Schrauben abgesehen; Innenraum sicher etwas verwohnt, aber Leder inzwischen von mir aufgearbeitet (Gruß ans Lederzentrum), für stark zerkratzte Mittelkonsole habe ich vom SAAB-Festival letzten Monat Ersatz mitgebracht. Verdeck i.O. (noch das erste), Gummis etc. ohne Befund.
Und nein, der Wiederbeschaffungswert muss ja regional bezogen ermittelt werden und da ist der angesetzte Preis wohl einigermaßen stimmig (habe ich mich schon mit Gutachter angelegt).
Gruß an alle
 
ja dieses leidige Rüberziehen und zwischen zwei fahrenden Autos "parken" wollen. Irgendwann lochen die mich noch mal wg. Sachbeschädigung an dem potentiellen Unfallverursacher ein, von Hirn und denkendem Wesen kann man da ja nicht sprechen, oder?
 
Auch ich habe beruflich als Schadensachbearbeiter bei einem Verkehrsunternehmen tagtäglich mit Unfällen, Versicherungen und Gutachtern zu tun:

Die VHV ist mir bei mehreren Vorgängen bisher nicht negativ aufgefallen - lief eigentlich immer alles reibungslos. Aber, wie hier schon berichtet wurde, man muss kommunizieren, alles hinschicken, mit Anschreiben, ggf. per Mail noch einmal nachhaken. Klappte aber bisher alles!

Und: Ich beauftrage grundsätzlich immer den Gutachter meines Vertrauens! Dazu habe ich das Recht! Ich muss nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen. Wenn die dann auch noch einen Gutachter schicken (nachdem ich schon ein Gutachten beauftragt habe), ist das deren Problem, sind das deren Kosten!

Wenn eine Regulierung ohne Anwalt möglich ist, würde ich immer darauf verzichten, zumal wir die Verpflichtung zur Geringhaltung der Schadensumme haben - das heisst, unnötige Zusatzkosten müssen vermieden werden. Das macht ja auch Sinn und ist nur fair!
 
Das Thema ist jetzt geklärt:

Am 06.08.2013 schrieb die Versicherung (so wörtlich):

"Nach den uns bisher vorliegenden Informationen wurde der Schaden an dem Fahrzeug Ihrer Mandantschaft nicht durch das hier versicherte Fahrzeug verursacht.
Eine Regulierung müssen deshalb ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen"


Die Akte der Polizei und Staatsanwaltschaft war mittlerweile fertig.
Wenn man wenigstens deutsch beherrschen würde, na egal, wie ging es weiter:

Anwalt bezahlt und Klage eingereicht

Nach Eingang der Klage entschied sich die Versicherung, zu zahlen.

Jetzt ist Winter und ich kann in Ruhe das Fahrzeug reparieren lassen.

Ich denke, wenn man ein "billiges Fahrzeug hat und keine Rechtsschutzversicherung, dann probiert es die Versicherung einfach, denn nicht jeder kann sich die Vorfinanzierung einer Klage leisten.

Also, schließt besser eine Rechtsschutz ab, ich mache das jetzt, schon um "relativ" schnell zu einer Regulierung zu kommen.

beste Grüße
 
Sorry,
jetzt gab es selber einen Schreibfehler:

Beste Grüße
 
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