majoja02
R.I.P.
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ich meine das der wagen, bei auskehrung und einem ermittelten restwert in deren eigentum über geht.
der restwert ist nur ein weiterveräusserungswert, dieser geht trotz allem zu gusten des geschädigten oder er wil lsein kfz behalten, so kommt dieser wert zum abzug.
da der geschädigte scheinbar nicht mitbekommen hat das die vers. die restwertbörse genutzt hat, habe ich das beispiel des mehr anbieten genannt, denn sonst müsste die vers handeln und ausliefern. daher wurde auch die lange frist genannt.
der restwert ist nur ein weiterveräusserungswert, dieser geht trotz allem zu gusten des geschädigten oder er wil lsein kfz behalten, so kommt dieser wert zum abzug.
da der geschädigte scheinbar nicht mitbekommen hat das die vers. die restwertbörse genutzt hat, habe ich das beispiel des mehr anbieten genannt, denn sonst müsste die vers handeln und ausliefern. daher wurde auch die lange frist genannt.