misterted
Alfa-Tier
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Gebrauchtwagengarantie und gesetzliche Gewährleistung sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.
So ist es, da kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen ... die GWG wird immer gerne als "Dämpfer" vorgeschoben wegen der Kosten der Reparatur.
Der Händler ist dann erst einmal schön außen vor und lehnt sich entspannt zurück, bei Mängeln die durch die GWG abgedeckt werden. Leider schließen einige
Dealer beim Kauf und Abschluss einer solchen "externen Garantie" die eigene Haftung aus - was aber nicht rechtens ist:
Schließt ein Händler die Gewährleistung vertraglich aus (beim Verkauf an Privat), obwohl er dies nach der geltenden Rechtslage nicht darf, dann tritt auto-
matisch die Gewährleistungspflicht von 24 Monaten in Kraft, da der Händler in diesem Fall von seinem Recht, die Gewährleistung auf 12 Monate zu verkürzen,
keinen Gebrauch gemacht hat.
Hier gilt wieder einmal: wo kein Kläger. da kein Richter ... und einige Händler lassen es dann leider gerne mal darauf ankommen ob sich ein Kunde auch ordentlich
dagegen wehrt oder das ganze vom Verkäufer publizierte "hin und her" so schluckt ... das rechnet sich bestimmt, wenn jeder zweite Kunde sich so abfertigen lässt.
Sollten hier also Kosten im Sinne eines "Eigenanteils" auf Dich zukommen, dann würde ich doch nochmal ein ernstes Wort mit dem Händler reden...
Ist alles nur ein Tipp für Dich - Du wirst es schon so machen wie Du es für richtig empfindest!