Geh einfach mal davon aus, daß Versicherungen nicht dümmer sind als Kreditinstitute.
Das die Kreditinstitute die Schufa Auskunft nutzen, ist für mich insofern noch einsichtig, um eine gewisse Rückzahlungssicherheit zu erhalten.
Die Schufa Instanz ist aber allen bekannt und wohl auch rechtlich abgesichert, wenn aber auch datenschutzrechtlich meines Erachtens schon recht nahe an einer Grauzone.
Ich schließe aber einen individuellen Kreditvertrag mit individuell ausgehandelten Zinssätzen ab. Dementsprechend halte ich die Auskünfte, die mit Deiner Zustimmung stattfinden müssen, für gerechtfertigt.
Und geh weiterhin mal davon aus, daß - wenn die einen sich gegen säumige Zahler durch ihre Schutzvereinigung zur Wehr setzen - die anderen wohl durchaus auch ein berechtigtes Interesse daran haben, schadensauffällige Kunden zu registrieren...
Damit sind übrigens nicht nur die "Schussel" gemeint, die durch ihre persönliche Unfähigkeit eine erhöhte Schadenshäufigkeit verursachen und dieses Schadensrisiko durch erheblich höhere Prämien zu tragen haben, sondern auch "die anderen"...
Offizielle Verlautbarungen hierzu wirst Du nirgendwo bekommen.
Und die öffentliche Diskussion zu diesem Thema kann zu Zeiten unterbeschäftigter Abmahnanwälte sehr schnell grenzwertig werden.
Wenn ich bei meiner Versicherung "schadenauffällig" bin, weil ich mehrer Schäden verursacht habe, steige ich üblicherweise mit meinem Beitrag.
Wir finden dies in den Versicherungsbedingungen unserer KFZ Versicherung und durchaus auch bei unserer privaten Krankenversicherung, die Dich entsprechend Deines Gesundheitsgrades zuordnet.
Nicht aber finde ich solche Zuordnungen in einer Rechtschutzversicherung oder auch in einer privaten Haftpflichtversicherung. Allerdings schließen diese Versicherungen im Allgemeinen gewisse Rechts- bzw. Schadenfälle von vorne herein aus und minimieren damit Risiken. Die Versicherungsnehmer werden einheitlich behandelt (Oder etwa doch nicht?).
Es wird z.B. keine festgelegte Anzahl an Schadenfällen festgelegt, die zu einem höheren Beitrag, zu einer einseitigen Kündigung durch die Versicherung oder zu einer Übernahme in eine Hi-Level Schadenverursacherliste führen.
Fazit daraus für den Versicherungsnehmer:
Habe möglichst wenig Schadenfälle oder am Besten gar keine, dann darfst Du in der Versicherung bleiben. ... und zahle schön brav Deine Beiträge.
Stellt sich die Frage, wann darf ich meine Versicherung in Anspruch nehmen und wann nicht? Wo ist die Grenze?
Aus Sicht des Unternehmens:
Wenig Schadenfälle => wenig benötigte Sachbearbeiter, Anwälte etc. => weniger Risikorücklagen => geringere Kosten. Bei gleichbleibender Anzahl an Versicherungsnehmern erhöht sich der Gewinn.
Aus Sicht des Datenschutzes und unseres geltenden Rechts:
?????
Viele Grüsse
Thomas
PS: Pech, immer noch nichts für den Abmahnungsanwalt.