Hier kann ich aus eigener aktueller Erfahrungen zur Aufklärung beitragen.
Ich habe Anfang Oktober einen 91er 900 Turbo aus Schweden auf eigener Achse überführt und Mitte dieser Woche die Anmeldung zum Abschluss gebracht.
Nachfolgend der Ablauf und die Kosten, voraus schicken muss ich den Hinweis, dass es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt. Aufwendiger und teurer als in meinem Bundesland Hessen ist es allerdings nirgendwo.
1.
Überführung des Fahrzeugs mit schwedischer Zulassung:
Der Verkäufer war so nett und hat mir das Fahrzeug angemeldet übergeben, so dass ich mit der schwedischen Zulassung auf eigener Achse nach Deutschland fahren konnte. Hier sei erwähnt dass die Schweden ein Fahrzeug dauerhaft nur abmelden können, wenn Sie die Kennzeichen abgeben und den Verbleib des Fahzeugs erklären. Hierfür ist ein Kaufvertrag nicht ausreichend. Der Nachweis erfolgt durch Verschrottungssbestätigung oder Nachweis der Zulassung im Ausland, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich exportiert wurde. Das ist wichtig zu wissen wenn man ein angemeldetes Restaurierungsobjekt überführt und die Zulassung in Deutschland viel später erfolgen wird . Das führt für den schwedischen Verkäufer zu einem Problem.
2.
Vollabnahme nach §21 StVZO.
Um das Fahrzeug zulassen zu können ist die oben genannte Vollabnahme erforderlich.
In den alten Bundesländern darf die ausschließlich von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) des TÜV durchgeführt werden, in den neuen Ländern auch von einem Sachverständigen anderer Organisationen.
Voraussetzung Vollabnahme
Voraussetzung für die Vollabnahme ist die Vorlage eines sog. COC Papies. Das gab es aber irgendwann erst ab ca. dem Jahr 2000 und scheidet daher in der Regel für unsere Schätzchen aus.
Wir brauchen entweder ein offizielles Datenblatt des Herstellers (scheidet bei uns auch aus) oder ein Datenblatt welches ausschließlich beim TÜV SÜD unter Angabe der VIN erhältlich ist. Das kann der Gutachter anfordern der die Vollabnahme macht ( teurere Variante) oder auch der Kunde selbst (
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/technische_daten )
Kosten:130€
P.S.
Auch bei länger als 7 Jahre ausser Betrieb genommen deutschen Fahrzeugen braucht man eine Vollabnahme vor Wiederzulassung. Da kann man sich das Datenblatt sparen, wenn man den alten Fzg. Brief noch hat.
Die Vollabnahme selbst:
Termin machen und Fahrzeug vorführen.
Da das bei meinem 900 aufgrund umfangreich einzutragener Zusatzausstattungen wie Standheizung, Niveauregulierung und der montierten Toppola , die ich eingetragen haben wollte, etwas komplizierter war, habe ich den Termin mit dem aaS persönlich abgestimmt und ihm zur Vorbereitung vorab Kopien aller Unterlagen übergeben.
Die Vollabnahme erfolgt incl. HU und AU.
Kosten nach Aufwand, min 250€, bei mir 356€
3. Zulassung:
Alle Nicht-Hessen können jetzt mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle gehen und sind dann fertig.
Hessen empfehle ich auszuwandern oder sich einen Kumpel in einem anderen Bundesland zu suchen, der das Fahrzeug auf sich anmeldet, um es danach in Hessen auf sich selbst umschreiben zu lassen.
Was ist in Hessen anders?
Es gibt hier -und nur hier- die sog. "Bündelungsbehörde" als zwischengeschaltete Instanz zwischen TÜV und Zulassungsstelle. Deren hoheitliche Aufgabe ist die Erteilung der Betriebserlaubnis. In allen anderen Ländern können das die Zulassungsstellen selbst. Kommentare hierzu verkneife ich mir, das Netz ist diesbezüglich bereits voll von Spott und Hohn, vor allem in der USCar Community.
Als Hesse schicke ich also mein Gutachten mit Antrag auf Prüfung, Genehmigung und Erteilung der Betriebserlaubnis zu meiner zuständigen Bündelungsbehörde nach Fulda.
(Was ist eigentlich wenn die Nein sagen und das Gutachten anzweifeln?..Ich empfehle in schwierigen Fällen und bei zu genehmigenden Ausnahmen wirklich dringend den Weg über ein anderes Land zu wählen),
Die Antwort dauerte in meinem Fall 10 Tage.
Kosten: Bei einfachem Fall ohne Ausnahmegenehmigung ca. 43€
Aber: Jede Ausnahmegenehmigung kostet individuell extra!
In meinem Fall musste der fehlenden SW Höhenverstellung per Ausnahmegenehmigung die Absolution erteilt werden. Der aaS bescheinigte die Unverhältnismässigkeit der Nachrüstung und Befreiung gem. § xyz Stvzo im Gutachten.
Für diese Ausnahme kassierte die Behörde 225€ Gebühr extra!! (Kein blaues sondern oranges Kontrolllämpchen für Fernlicht hätte nur 50€ gekostet. Das geht hoch bis über 500€.
Viel Spass den Jungs die einen alten Ami nach Hessen importieren wollen.
Kosten in meinem Fall: ca. 265€
Mit dem Bescheid können dann auch die Hessen zur Zulassungsstelle und die Fuhre anmelden.
Kosten mit Kennzeichen ca. 60€
Für die Fahrt zum Gutachten, also TÜV, hatte ich mir Kurzzeitkennzeichen holen müssen, weil der Schwede das Auto zwischenzeitlich temporär stillgelegt hatte. Das Kurzzeitkennzeichen mit schwedischen Fahrzeugpapieren zu bekommen war kein Problem, man darf sie jefoch ausschliesslich zur Fahrt zum TÜV nutzen.
Fazit:
Den Schwedenimport in Deutschland zuzulassen ist aufwendig und teuer.
In Summe waren es dann incl. der Kurzzeitkennzeichen (ohne Versicherungskosten)
843€ nur an Gebühren !!