Hallo.
Nachdem ich schon Importe aus Schweden, Österreich und Spanien hinter mir habe, ein paar ergänzende Bemerkungen. Vorab, die beziehen sich auf meine Erfahrungen in Württemberg, das kann woanders völlig anders laufen und ist selbst am selben Ort noch vom Prüfer abhängig.
1. Vollgutachten nach §21:
Letztlich macht es keinen großen Unterschied, ob ich Vollgutachten machen muß oder normale HU. Letztere habe ich bei einem normalen Import ehwieso.
Es gibt eine Ausnahme von der Pflicht zum Vollgutachten, die aber bei einem nicht mehr existenten Hersteller kaum anwendbar ist. Schon garnicht, wenn das Fahrzeug hier in einer anderen Version ausgeliefert wurde.
Dazu schreibt der TÜV Süd:
"Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde."
VWs aus Österreich und Schweden habe ich hier mit normaler HU in den Verkehr bringen können. Vollgutachten brauchte ich bei einer über Spanien importierten US-Version eines 900.
2. Kurzzeitkennzeichen:
Statt einem auf TÜV-Fahrten begrenzten Kurzzeitkennzeichen, kann man sich im Zusammenhang mit der Zulassung von der Kfz-Behörde auch ein normales Kennzeichen registrieren lassen und mit dem zum TÜV fahren. Voraussetzung ist eine eVB-Bestätigung die Fahrten ohne gestempeltem Kennzeichen erlaubt, eine Kennzeichenreservierung bei der Zulassungsstelle und montierte Nummernschilder. Schlau ist auf jeden Fall, mit der Zulassungsbehörde das Vorhaben abzusprechen. Hier war das zumindest mit deutschem Fahrzeugbrief möglich.
Spart die Kosten für die Kurzzeitschilder und schont die Umwelt durch weniger Aluschrott.
https://www.tuev-sued.de/auto-fahrzeuge/aktuelles/ohne-stempel-zur-hu
Grüße
Ralf