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Das mit den 8 Zeichen ist richtig, hatte ich nicht erwähnt, weil es vorher hier schon geschrieben wurde.
Was ich nicht verstehe, das Kennzeichen des Autos von Mazel ist ja vergeben. Ob da noch ein H hinterkommt, spielt keine Rolle.
Das habe ich mir von meiner Zulassungsbehörde sagen lassen, das Kennzeichen gibt es nur ein Mal, ob mit oder ohne H.
Insofern macht es vergabetechnisch keinen sinnigen Unterschied für die Behörde, das zu verweigern. Denn würde Mazel einfach
nur umziehen, ohne ein H zu beantragen, dürfte er sein bisheriges Kennzeichen behalten.
Eben, genau das ist auch meine Argumentation... Ich vermute den Grund woanders. Wenn sie das so wie wir das gerade diskutieren generell erlauben würden, würde auch nichts dagegen sprechen, wenn sich jemand mit Wohnsitz in München ein Berliner Kennzeichen zuteilen lassen würde. Und ich denke, dass genau das keiner will.
Es scheint ja schon Unterschiede zwischen den StVA zu geben wenn es um die Zuteilung der "neuen/alten" Zulassungsbezirke geht. Also z.B. als Weseler ein "DIN" Kennzeichen, oder als Marler ein "GLA", das scheint auch nicht einheitlich gehandhabt zu werden...