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Aber nimm mal den Kronzeugen. Per Definition ein Straftäter, der für seine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden Vorteile erlangt, seine Strafe - wenn überhaupt - nur in geringem Maße abbüßen muss und im Zweifelsfall eine sehr kostenaufwendige neue Identität bekommt. In diesem Fall wären es 2,5Mio. Im Vergleich zum Nutzwert meiner Ansicht nach vertretbar.
Roland
Das kommt der aktuellen Gegebenheit in der Tat näher.
Damit hebelt man die eigene Gesetzgebung auf legalem Wege aus.
Nur das er in unserem Fall das Delikt im Ausland begangen hat. Das ist das Problem, das die französische Justiz mit den Schweizern hat, wo die Straftat begangen wurde und die den Täter zur Rechenschaft ziehen will.
Hätte die Tat im eigenen Land stattgefunden, wäre es unproblematischer.
Die Amerikaner handeln ja ähnlich über die Grenzen hinweg, wenn es um die Verfolgung der Drogenkartelle o.ä. geht.
Aber mit der Schweiz hat Frankreich vermutlich - wie alle Länder im europäischen Raum - ein Auslieferungsabkommen. Was da nun Vorrang hat weiss ich nicht.