das sehe ich anders: Meines Erachtens sind die Finanzämter zur Gleichbehandlung verpflichtet und ich würde beim örtlichen FA mal den Hinweis fallen lassen, dass sich der Hersteller in Insolvenz befindet und der Informationsfluss entsprechend schlecht ist.
Wenn Du also eine Festsetzung für den gleichen Fzg. Typ bringst, müsste das doch gehen.
Was ich aber nicht verstehe ist, dass Du einen mehrfach beschriebenen und nachweislich erfolgreichen Weg nicht einfach einmal VERSUCHST, sondern viel weniger Erfolg versprechende, entsprechend zeitaufwändige Wege gehst und Dich dann wunderst, dass Dir gerade auf diesem Weg niemand helfen kann.
Und nochmals ein Hinweis zum Umgang mit den lieben Behörden:
Ich habe mir zwischenzeitlich abgewöhnt, meine Zeit damit zu verschwenden mit Problemen zum Amt zu gehen und mich dort wie bei einem Lotteriespiel der sehr unterschiedlichen Kompetenz und Motivation der jeweiligen Mitarbeiter auszusetzen.
Wenn etwas nicht in Ordnung ist, gibt es einen SCHRIFTLICHEN Widerspruch mit Darlegung der Fakten. Denn aus Beamtensicht ist es viel einfacher, mündlich ein "geht nicht" aus Lustlosigkeit usw. abzulassen, als dies schriftlich zu formulieren. Es könnte ja irgendwann einmal gegen den MA verwendet werden... ;)