Im anderen Fall:
Wenn ein Angehöriger nur noch künstlich am Leben gehalten wird und
mit Schmerzmitteln vollgepumpt wird, den Verwandten anbettelt, ihm
zu helfen, steht der quasi schon im Gefängnis.
Ich kann mir vorstellen, was du eigentlich meinst - aber dieses Beispiel ist so wie beschrieben unglücklich gewählt, weil es den Kern nicht trifft.
Solange der Patient selbst in der Lage ist, Angehörige um Hilfe zu bitten, ist er in der Lage, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen - und solange er das kann, darf ihm niemand therapeutische Maßnahmen aufzwingen, die er nicht will, und so kann er selbst die Fortsetzung der lebenserhaltenden Maßnahme selbst verweigern.
Und für den Fall, dass er dazu nicht mehr in der Lage ist, gibt es Patientenverfügungen, die für alle genauso bindend sind wie die mündliche Willenserklärung, solage der Patient dazu noch in der Lage ist. WENN diese Erklärung so verfasst ist, dass sie zum einen den Willen und die Situation, für die sie gelten soll, zweifelsfrei erkennen lässt und für die Praxis geeignet ist. Und das ist oft aus verschiedenen Gründen leider nicht der Fall.
Deshalb kann man nicht genug Wert darauf legen, dass diese Patientenverfügung so klar und aussagekräftig wie möglich ist.
Leider ist das bei der größten Zahl der kursierenden Vordrucke, die meist von Juristen erstellt und verteilt werden, absolut nicht der Fall!
Da ist ein Angehöriger, der diesen Willen kennt, akzeptiert und klar und unmißverständlich vorträgt, oft die bessere Weise, diesen zum Ausdruck zu bringen und ihm Geltung zu verschaffen, selbst wenn gar keine schriftliche Erklärung vorliegt. Und eine Vorsorgevollmacht ist in dem Zusammenhang eine große Hilfe.
Und noch ein Wort zu dem Ausdruck "mit Schmerzmitteln vollgepumpt".
Das ist eine verbreitete Formulierung, die leider negativ besetzt ist und so an der Realität sehr vorbei geht! Jeder, der schon Patienten mit stärksten Schmerzen erlebt hat, weiß, wie segensreich eine wirksame Schmerztherapie ist, und ich kenne niemanden, der sie sich nicht wünscht, wenn alle kurativen Behandlungsmöglichkeiten ausgesschöpt oder lebenserhaltende nicht mehr gewünscht werden, und nicht umsonst gehört sie zu den Grundsäulen der Palliativmedizin.
Aber das wird ein anderes Thema, zu dem es viel zu sagen gäbe, das nur am Rande hierher gehört.