TÜV-Nachprüfung fällt in Ruhezeit des Saisonkennzeichens, was bedeutet das?

Registriert
10. Mai 2004
Beiträge
3.899
Danke
508
SAAB
9000 II
Turbo
LPT
Hallo.

Wie sind die Bestimmungen?

Das Auto hat Saisonkennzeichen 02-09, also zugelassen bis 30. September. TÜV ist 08/18, hab ich bisher nicht geschafft und ich wollte in den nächsten Tagen hin, also 09/18.

Wenn ich durchkomme, habe ich ein halbes Jahr überflüssig TÜV, sei`s drum.

Wenn ich nicht durchkomme, habe ich vier Wochen für die Nachprüfung. Wenn es blöd geht, schaffe ich die Mängelbehebung nicht vor der Ruhezeit. Verlängert sich die Frist für die Nachprüfung um die Ruhezeit sodaß ich die Nachprüfung im Februar machen kann? Oder muß ich im Februar eine neue komplette HU machen? Womöglich sogar zu erhöhten Gebühren?

Ich fürchte Letzteres, und frage mich, ob ich nicht gleich erst im Februar zum TÜV fahre. Nur bräuchte ich dann ein Kurzzeitkennzeichen was vermutlich nicht geht, weil das Doppelzulassung wäre.

Wömoglich habe ich gerade einen Knoten im Kopf, kann den bitte jemand entwirren?

Danke und Grüße
Ralf
 
Die Nachprüfungsfrist verlängert sich nicht. Wenn du dir nicht sicher bist, ob das Auto problemlos TÜV bekommt, fahr direkt im Februar hin. Ein Kurzzeitkennzeichen benötigst du nicht, wenn du ihn nicht vorher aktiv abmeldest.
 
Fahrten zum Tüv oder zur Werkstatt sind auch Außerhalb des Zulassungszeitraums erlaubt.
 
..wenn die Versicherung Deckung bestätigt. Ansonsten im nächsten Jahr, sind dann nicht über 2 Monate überzogen. Der Schlafzeitraum zählt nicht.
 
Die Nachprüfungsfrist verlängert sich nicht. Wenn du dir nicht sicher bist, ob das Auto problemlos TÜV bekommt, fahr direkt im Februar hin. Ein Kurzzeitkennzeichen benötigst du nicht, wenn du ihn nicht vorher aktiv abmeldest.
Hatte ich mir auch so gedacht.
Kurzzeitkennzeichen war nur angedacht, weil das Auto im Februar dann schon sehr lange TÜV überzogen hätte. Aber klar, Ruhezeit zählt nicht.

Fahrten zum Tüv oder zur Werkstatt sind auch Außerhalb des Zulassungszeitraums erlaubt.
Stimmt ja, danke für den Hinweis.
Da brauch ich vermutlich eine EVB-Nummer der Versicherung für.

..wenn die Versicherung Deckung bestätigt. Ansonsten im nächsten Jahr, sind dann nicht über 2 Monate überzogen. Der Schlafzeitraum zählt nicht.

Ich neige zu Februar, wär nur blöd wenn da Schnee und Eis wäre. Aber dann könnte ich das Auto immernoch abmelden und im Frühjahr mit Kurzzeitkennzeichen neu starten.
 
Kurzzeitkennzeichen kriegst du nicht ohne TÜV. Wird schon irgendwie gehen.
 
Kurzzeitkennzeichen kriegst du nicht ohne TÜV. Wird schon irgendwie gehen.
Das wäre dann noch mal neu.
Aktueller, mir bekannter, Stand ist, dass ohne gültige HU nur im aktiven und angrenzenden Zulassungsbezirk "zur Werkstatt" gefahren werfden darf.
 
Kurzzeitkennzeichen geht, wenn die erste Fahrt direkt zum TÜV geht
 
Wozu, der Wagen um den es hier geht, ist doch angemeldet ?
 
Hab mit TÜV telefoniert.
Die Dame empfahl, im Februar zum TÜV zu fahren, was dann natürlich die höheren Gebühren mit sich bringt.
So ist allerdings der Meinung, daß ich dann bereits um fünf Monate überzogen habe, weil die Ruhezeit dazuzählen würde. Deshalb nämlich, weil der eigentliche TÜV-Termin nicht in die Ruhezeit fällt. Daran zweifle ich erstmal.

Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV habe ich mit einem anderen Auto durch. Das wurde auf Fahrten zu TÜV und Werkstatt beschränkt. Laut Aussage meiner Zulassungsbehörde wird diese Beschränkung durch bestandenen TÜV aufgehoben.


Wozu, der Wagen um den es hier geht, ist doch angemeldet ?
Stimmt.
Aber bei meiner ausgeprägten Gesetzeshörigkeit ist mir die Überlegung unangenehm, mit einem um fünf Monate überzogenen Auto zu fahren.


Wie auch immer, jetzt fahre ich nicht zum TÜV, den Rest laß ich an mich rankommen.
 
Die Ruhezeit zählt natürlich nicht, hab ich mit meinem CV auch durch, da war die HU im Oktober 2017 zu machen, HU ist dann im Mai 2018 gemacht worden ohne den Aufschlag für nichts (ist eh eine Frechheit)
 
Den TÜV bis zu 8 Monate zu überziehen kostet 25 Euro und keine Punkte. Wenn man überhaupt erwischt wird. Bei einer einzigen Fahrt nach der Winterpause zur HU extremst unwahrscheinlich.
 
Es ist ja ohnehin am besten, das Auto vor dem TÜV kurz in der Werkstatt checken zu lassen. Sichtprüfung, Bremsenprüfstand, Scheinwerfereinstellung. Tritt irgendwo etwas Öl aus, Motorwäsche. Dann geht der auch meistens o.B. über den TÜV. Da man das sonst nach dem TÜV auch noch machen muss, spart man die 2. Gebühr. Hat die Werkstatt eine 06er-Nr., könnte die das Auto auch völlig legal holen. Das sollte kein Problem sein, zumal man ja auch etwas dort bezahlt. Ideal, wenn der TÜV ins Haus kommt.
 
Nicht so ganz, bleibt das Fahrzeug zugelassen ist auch die rote Nummer eine Doppelzulassung, und somit nicht gestattet.
 
Den TÜV bis zu 8 Monate zu überziehen kostet 25 Euro und keine Punkte. Wenn man überhaupt erwischt wird. Bei einer einzigen Fahrt nach der Winterpause zur HU extremst unwahrscheinlich.
Bei technisch untadeligen Saabsen könnte man dieses Vorgehen als lohnend bezeichnen.

Die Ruhezeit zählt natürlich nicht, hab ich mit meinem CV auch durch, da war die HU im Oktober 2017 zu machen, HU ist dann im Mai 2018 gemacht worden ohne den Aufschlag für nichts (ist eh eine Frechheit)

Den Aufschlag hab ich kürzlich beim Cabrio gezahlt, TÜV war Juni, ich war im September da. Einen erhöhten Prüfaufwand konnte ich nicht feststellen. Am End waren zwei Antriebswellenmanschetten defekt, geringer Mangel, hätte der Plakette nicht im Weg gestanden. Nachprüfung wurde nötig durch den defekten Seitenblinker rechts, das ist ein erheblicher Mangel.
 
Nachprüfung wurde nötig durch den defekten Seitenblinker rechts, das ist ein erheblicher Mangel.

Was bin ich froh, das solche Kleinigkeiten bei unseren Werkstätten während der Überprüfung promptest behoben werden

Zitat repariert /R
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was geht man auch zur TÜV-Prüfstelle? Ich gebe grundsätzlich meine Autos zu einer kurzen Prüfung in die Werkstatt, vereinbare den TÜV.-Termin (in der Werkstatt) und bekomme das Auto mit neuer Plakette zurück. Sollten geringfügige Mängel festgestellt werden, unterschreibt die Werkstatt ja dafür, dass diese vor Auslieferung behoben werden. Seit der TÜV in meine Werkstatt kommt, ist das immer ohne Probleme abgelaufen.
 
Hallo,
ich würde jetzt noch zur HU fahren.
Grund 1: wenn der Wagen die besteht (ggfls. mit kleinen Mängeln), ist alles gut.
Grund 2: besteht er sie nicht, weißt Du genau, was zu tun ist, wenn Du Anfang der Saison wieder starten möchtest.
Kannst das evtl. auch direkt noch im Winter erledigen oder wenigstens direkt für Februar einen Termin in der Werkstatt machen.

Sonst hast Du doch das gleiche Thema nach der Winterpause auch, außer ggfls. die (kleine) Differenz zwischen 2x HU (+ Verspätungszuschlag im Februar) und 1x HU/1x reduzierte Nachprüfung (+Zuschlag) gespart, wenn der Wagen die HU nicht gleich im ersten Anlauf besteht.

Vorteil, falls Du jetzt nicht im 1. Anlauf bestehst und im Februar wieder hin mußt: der neue HU-Zeitraum beginnt dann künftig mit der Saison.

Die TÜV Dame hatte übrigens recht: wenn die HU im September fällig ist und Du erst im Februar hinfährst bzw. Du im Februar von der Polizei angehalten und die Überziehung festgestellt wird, gilt das als 5 Monate überzogen = 25 Euro Bußgeld (statt 15 Euro bei einem Verzug von 2-4 Monaten). Die Mehrkosten bei der HU selbst betragen übrigens ab dem 2. Monat immer (!) laut Gesetz 20% der regulären HU Gebühr.

Die Sache mit dem Kurrzeitkennzeichen usw. kannst Du übrigens ignorieren. Dein Wagen ist auch mit überzogener HU ganz normal versichert und für den Strassenverkehr zugelassen im Februar. Auch wenn Du bei der 1. HU wegen erheblicher Mängel durchgefallen bist im September. Es sei denn, die Mängel sind verkehrsgefährdend, dann untersagt Dir der Prüfer aber direkt die Weiterfahrt.
 
Fahrten zum Tüv oder zur Werkstatt sind auch Außerhalb des Zulassungszeitraums erlaubt.
Um es ausdrücklich zu sagen: diese Aussage ist falsch!

Ein Saisonkennzeichen erlaubt nur die Teilnahme am Strassenverkehr innerhalb des angegeben Zeitraums.
 
Zurück
Oben