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Hallo.
Wie sind die Bestimmungen?
Das Auto hat Saisonkennzeichen 02-09, also zugelassen bis 30. September. TÜV ist 08/18, hab ich bisher nicht geschafft und ich wollte in den nächsten Tagen hin, also 09/18.
Wenn ich durchkomme, habe ich ein halbes Jahr überflüssig TÜV, sei`s drum.
Wenn ich nicht durchkomme, habe ich vier Wochen für die Nachprüfung. Wenn es blöd geht, schaffe ich die Mängelbehebung nicht vor der Ruhezeit. Verlängert sich die Frist für die Nachprüfung um die Ruhezeit sodaß ich die Nachprüfung im Februar machen kann? Oder muß ich im Februar eine neue komplette HU machen? Womöglich sogar zu erhöhten Gebühren?
Ich fürchte Letzteres, und frage mich, ob ich nicht gleich erst im Februar zum TÜV fahre. Nur bräuchte ich dann ein Kurzzeitkennzeichen was vermutlich nicht geht, weil das Doppelzulassung wäre.
Wömoglich habe ich gerade einen Knoten im Kopf, kann den bitte jemand entwirren?
Danke und Grüße
Ralf
Wie sind die Bestimmungen?
Das Auto hat Saisonkennzeichen 02-09, also zugelassen bis 30. September. TÜV ist 08/18, hab ich bisher nicht geschafft und ich wollte in den nächsten Tagen hin, also 09/18.
Wenn ich durchkomme, habe ich ein halbes Jahr überflüssig TÜV, sei`s drum.
Wenn ich nicht durchkomme, habe ich vier Wochen für die Nachprüfung. Wenn es blöd geht, schaffe ich die Mängelbehebung nicht vor der Ruhezeit. Verlängert sich die Frist für die Nachprüfung um die Ruhezeit sodaß ich die Nachprüfung im Februar machen kann? Oder muß ich im Februar eine neue komplette HU machen? Womöglich sogar zu erhöhten Gebühren?
Ich fürchte Letzteres, und frage mich, ob ich nicht gleich erst im Februar zum TÜV fahre. Nur bräuchte ich dann ein Kurzzeitkennzeichen was vermutlich nicht geht, weil das Doppelzulassung wäre.
Wömoglich habe ich gerade einen Knoten im Kopf, kann den bitte jemand entwirren?
Danke und Grüße
Ralf