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Hallo,
ich würde jetzt noch zur HU fahren.
Grund 1: wenn der Wagen die besteht (ggfls. mit kleinen Mängeln), ist alles gut.
Grund 2: besteht er sie nicht, weißt Du genau, was zu tun ist, wenn Du Anfang der Saison wieder starten möchtest.
Kannst das evtl. auch direkt noch im Winter erledigen oder wenigstens direkt für Februar einen Termin in der Werkstatt machen.
Sonst hast Du doch das gleiche Thema nach der Winterpause auch, außer ggfls. die (kleine) Differenz zwischen 2x HU (+ Verspätungszuschlag im Februar) und 1x HU/1x reduzierte Nachprüfung (+Zuschlag) gespart, wenn der Wagen die HU nicht gleich im ersten Anlauf besteht.
Vorteil, falls Du jetzt nicht im 1. Anlauf bestehst und im Februar wieder hin mußt: der neue HU-Zeitraum beginnt dann künftig mit der Saison.
Die TÜV Dame hatte übrigens recht: wenn die HU im September fällig ist und Du erst im Februar hinfährst bzw. Du im Februar von der Polizei angehalten und die Überziehung festgestellt wird, gilt das als 5 Monate überzogen = 25 Euro Bußgeld (statt 15 Euro bei einem Verzug von 2-4 Monaten). Die Mehrkosten bei der HU selbst betragen übrigens ab dem 2. Monat immer (!) laut Gesetz 20% der regulären HU Gebühr.
Die Sache mit dem Kurrzeitkennzeichen usw. kannst Du übrigens ignorieren. Dein Wagen ist auch mit überzogener HU ganz normal versichert und für den Strassenverkehr zugelassen im Februar. Auch wenn Du bei der 1. HU wegen erheblicher Mängel durchgefallen bist im September. Es sei denn, die Mängel sind verkehrsgefährdend, dann untersagt Dir der Prüfer aber direkt die Weiterfahrt.
Ich würde im Frühjahr hinfahren. Falls er jetzt nicht besteht und die Nachprüfung zum ermäßigten Satz von 10 Euros gemacht werden sol ist das nur binnen 6-Wochenfrist möglich, im Frühjahr kostet es eine erneute Hauptgebühr. Falls eine Nachprüfung gemacht wird zählt auch das Datum der Hauptprüfung, die Nachprüfung ist ja spezifisch (behobenen Mängel) und nicht umfassend (deshalb kostet es weniger).
Außerhalb des Zulassungszeitraums darf man nicht fahren, auch nicht zum TÜV.
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