Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
180 zu null. . .
Ich halte die Rückdatierung bei überzogenem TÜV Termin für sehr fragwürdig.
Dies "Tue Buße" Gerede ist aus dem Grunde nicht tragfähig, weil im Falle einer polizeilichen Überprüfung des Fahrzeugs ein Bussgeld verhängt werden kann. Der finanzielle Schmerz wird -je nach Zeitraum der Überziehung der Frist - zudem mit Bonuspunkten in Flensburg geahndet.
Es stellt sich also die Frage, wieso eine TÜV Überprüfung, die, egal wann sie stattfindet, mit gleicher Wertigkeit durchgeführt wird/werden muß und warum sie in einem Fall exakt zwei Jahre die Zulassung verlängert und in dem anderen Fall nicht bzw. weniger.
Diese Frage führt zu dem Schluß, dass eine sog. verspätete Überprüfung des Fahrzeugs nicht die Wertigkeit haben kann oder darf, die eine zweijährige Überprüfung hat und somit günstiger anzusetzen ist.
Wird sie aber nicht .... und führt somit zu einem rechtlichen Dilemma.
Das läßt sich auch mit einer erzieherischen Maßnahme des Bürgers nicht begründen, denn dies wird bereits durch die StVZO und der damit verbunden Ahndung geregelt.
Fazit: Mit der Rückdatierung werden einige Prozentpunkte an Umsatzausfall bei den Prüfungsinstitutionen wett gemacht, die vorher mit einkalkuliert werden mußten.
Ich kenne zwar das Wording der dazugehörigen Gesetzgebung nicht, die sich bestimmt was dazu ausgedacht hat, aber erstmal findet sich hierin ein nettes Päckchen für den Bundesgerichtshof.
Viele Grüsse
Thomas
Klar kann man das... oder klappt bei Dir die "Betriebsbremse" nicht ?ich gebe zu, mit neuem LK macht das mehr Spaß. Dafür kann man damit beim Rückwärtsfahren kein "ausbrechendes Heck" provozieren!
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen