Ummelden des "Städte"-Kennzeichens nichtmehr nötig ?

targa

Hoover
Saaboteure e.V.
Registriert
09. Feb. 2004
Beiträge
18.651
Danke
1.120
SAAB
900 I
Baujahr
1992
Turbo
Ohne
Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir -Polizist- erzählte mir gerade, dass man neuerdings, wenn man von einer Stadt in die andere umzieht das Kennzeichen behalten kann, d.h. man muss schon den neuen Wohnsitz des Halters bekanntgeben, aber man kann z.B. AC behalten, wenn man nach Wuppertal zieht ?

Gerüchteweise sollten ja die Ortsgebundenen Kennzeichen komplett abgeschafft werden..

Jemand schonmal was davon gehoert ?! Oder hat der mich verarscht ? Eigentlich nicht der Typ dafür (Polizist halt ;))
 
Kann nicht sein. Das wäre erstens sinnvoll und zweitens eine Entlastung für den Bürger.
Und so etwas ist in Deutschland ja bekanntlich nicht möglich.
 
Wär mir neu - was aber nichts zu sagen hat :smile:
 
Das würde mich wundern. Man kann ja seit ein paar Jahren nicht einmal mehr ein Fahrzeug auf einen Zweitwohnsitz zulassen, was vorher möglich war. Ich mache mich morgen mal bei der Zulassungsstellenmitarbeiterin meines Vertrauens kundig.
 
Nachdem ich unlängst das Vergnügen hatte, zwei Autos ummelden zu dürfen, habe ich auch eine ähnliche Information bekommen.

ABER:

Bis jetzt gibt es keine einheitliche Regelung und keinen genauen Termin, ab wann diese Neuerung eingeführt wird - zumindest laut Auskunft der im Augenblick für mich zuständigen Zulassungsstelle.

Da sich diese aber im tiefsten Osten befindet, muß das nichts bedeuten ;).

PS: Meine Versicherung kannte dieses Vorhaben ebenfalls, aber auch hier keine konkreten Angaben.

Beste Grüße - Jens
 
Fände ich schade, das bisherige System war doch so schön " identitätsstiftend"! Oder auch mal zur "Abgrenzung" geeignet: Der Wattenscheider Mode-Hersteller (und langjährige Wattenscheid09-Präsi) Steilmann z.B. hat damals nach Abschaffung des Kennzeichens "WAT" (1976 oder so) seine komplette Fimen-Fahrzeugflotte unter einer Essener Schein-Adresse angemeldet, um sich des unter Wattenscheidern so verhaßten Kennzeichens "BO" zu entziehen...

Und es hält sich ja auch immer noch hartnäckig das Gerücht, daß Schumi damals nur wegen des Kennzeichens "BM" von Kerpen nach Monaco umgezogen ist...:biggrin:
 
Das Gerücht hatte ich kürzlich auch mal gehört.
Allerdings mit der Beschränkung, daß diese Regelung (vorerst?) nur auf wenige Bundesländer beschränkt ist.
Aber nix genaues weiß ich auch nicht:confused:
Außer, dass Bremen wohl nicht dabei ist
 
§27 scheint weggefallen zu sein?!
 
Fände ich schade,

KLar, wenn man ein Leben lang in seinem Kaff hocken bleibt stört das ja auch nicht.

Es soll aber aiuch Menschen geben, die berufsbedingt spätestens alle zwei Jahre umziehen müssen. Und dann werden deutscher Föderalismus, Kleinstaaterei und Kirchturmdenken zur Schikane.
 
Moin.

Ich kann mal eben aus aktueller Erfahrung (Ummeldung von drei Autos) sagen, dass jedenfalls in NRW und speziell in Köln nichts dergleichen gilt. Es ist, wie es immer war: Du zahlst gelöst dreimal Ummeldegebühren und blechst für drei Feinstaubplaketten sowie insgesamt sechs Nummernschilder.

Von dem Geld hätte man auch schön essen gehen können...

:rolleyes:
 
Dafür hast du doch immerhin mehrere Threads mit der Gestaltung deiner diversen Nummernschilder gut gefüllt. Was man mit der gesparten Zeit alles hätte anfangen können... :smile:
 
Jetzt sei nicht so gnatzig...
:tongue:
 
Tach die Herren...also meines Wissens nach gilt:

Ummeldung bei entgültigem Standortwechsel oder bei zeitweiligem Standortwechsel länger als 3 Monate!
Die Fahrschule lehrts auch so....aber amtlichen Beleg habe ich keinen gefunden!
 
Ich kann mal eben aus aktueller Erfahrung (Ummeldung von drei Autos) sagen, dass jedenfalls in NRW und speziell in Köln nichts dergleichen gilt. Es ist, wie es immer war: Du zahlst gelöst dreimal Ummeldegebühren und blechst für drei Feinstaubplaketten sowie insgesamt sechs Nummernschilder.

Stellt euch nicht so an.

Für die Anmeldung meines CSE in Belgien habe ich satte 495 € gelatzt. Nur für die Anmeldung.
Die nächste höhere PS-Klasse hättei 20 PS mehr hätte 991 € gekostet. Oder anders, wäre der ein Jahr jünger gewesen 619,5 €.....

Hier mal die Tabelle...ausschlaggebend ist die PS/KW Leistung und das Alter.

http://www.mon-assurance-auto.be/taxe-mise-en-circulation-belgique.html

Da macht das Auto Anmelden wirklich spaß. Aber nicht Ortsgebunden. Der RIESEN Vorteil!:biggrin::biggrin::biggrin:

Ihr wißt garnicht, wie gut und billig es ist, in Deutschland Autos anzumelden, und zu fahren (Steuer etc..)
 
Ich hab's gefunden...

die entsprechenden Stellen in der STVZO sind entfallen, dafuer gilt jetzt die FZV §13 mit der Ausnahme §47

§13 schrieb:
(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung vorzulegen. Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.
§ 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV schrieb:
(1) Ausnahmen können genehmigen
...
2. die zuständigen obersten Landesbehörden vom Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbereiches des Fahrzeugs innerhalb des jeweiligen Landes,
(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de, Bundersminitserium der Justiz)

In NRW scheint das dann wohl so zu kommen (jedenfalls ist der Polizist, mit dem ich sprach in Leverkusen tätig),
 
Laut Auskunft meiner Zulassungsstelle ist so etwas in Planung, wird aber voraussichtlich erst in ein paar Jahren (die Dame sprach von mindestens 5) umgesetzt werden, wenn überhaupt. Möglich wäre so etwas jetzt schon in Grossstädten wo es wie in München zwei Zulassungsbezirke (München-Stadt und München-Land) gibt. Hier wird das allerdings nicht praktiziert.
 
Muss man sich mal vorstellen, jemand aus BM oder AW müsste das ganze Autoleben damit rumfahren...
 
Jede Wette, dass die Ummeldegebühren am Ende auch nicht weniger werden....:tongue: (auch wenns NUmmernschild bleibt....irgendeine Begründung finden die schon. Wie am Straßenverkehrsamt, wo die mir 10 € für die grüne Plakette abknöpfen wollten. Die 5 € extra wegen dem Aufwand, weil es kein deutsches Fahrzeug ist. Als ich nach der Art des Aufwandes fragte: Andere Liste reinschauen....:mad:)
 
Muss man sich mal vorstellen, jemand aus BM oder AW müsste das ganze Autoleben damit rumfahren...

Nee, stell dir vor, du willst so einen Wagen kaufen und das Kennzeichen bleibt dran.:eek:

Das wäre ja schon wertmindernd. :rolleyes:
 
Zurück
Oben