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Ich denke, daß ich momemtan mit montierten Felgen den Saab ohne Betriebserlaubnis fahre.
Schon wieder das gespenst der erloschenen BE ... Hatten wirr doch gerade.Durch die neuen Felgen ,also eine Veränderung am Fahrzeug, ist die Betriebserlaubnis für meinen Saab erloschen, ...
Also: Wer am Sauger den ESD durch ein TU-Endrohr ersetzt, derjenige ist tatsächlich ohne BE unterwegs. Mit, keine direkte gefahr darstellenden, abweichenden Rad-Reifen-Kombinationen ist die BE nach wie vor gültig.
Hatte hier vor kurzem dazu mal den Abs. 2 dess §19 STVZO mit rein gestellt, finde mein eigenes Posting aber mal wieder nicht.