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Nach einem unverschuldeten Unfall in der letzten Woche (im Stau ist beim Spurwechsel ein Wagen der "VW-Fox-Klasse" in die Beifahrertür unseres 9000ers gefahren, die Spuren reichen bis zur Radabdeckung am Hinterrad) habe ich jetzt ein Problem, zu dem ich Euch um Eure Meinung und Erfahrungen bitte (also keine Rechtsberatung).
Der Unfall wurde von der zuständigen Autobahnpolizei aufgenommen, ich habe danach unsere Versicherung sowie die des Unfallgegners informiert. Die gegnerische Versicherung hat mir daraufhin schriftlich zugesichert, daß ich Anspruch auf einen Mietwagen habe.
Am nächsten Tag mußte ich feststellen, daß meine Markenwerkstatt bis zum 3.5. behördlich geschlossen und auf keinem Weg erreichbar ist (Quarantäne). Der 9000er ist zwar fahrbereit, aber ein Gutachter soll ja im Rahmen der Regulierung erstmal den Zustand aufnehmen. Also habe ich den Wagen seit letztem Donnerstag in der Garage stehen. Eine andere Werkstatt möchte ich nicht in Anspruch nehmen, und ich weiß nicht, welchen Gutachter die beauftragen - das letzte Mal, wo ich einen benötigt habe, war 2001.
Meine Frage: kann ich den angebotenen Mietwagen jetzt bis zum Abschluß der Reparatur (ich hoffe, das ist kein Totalschaden - kann ich nicht annähernd beurteilen) nutzen, auch wenn jetzt eine Woche lang nichts passieren wird? Ich neige dazu, zunächst meine Versicherung dazu zu befragen, wenn Ihr mir nichts Anderes ratet.
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Der Unfall wurde von der zuständigen Autobahnpolizei aufgenommen, ich habe danach unsere Versicherung sowie die des Unfallgegners informiert. Die gegnerische Versicherung hat mir daraufhin schriftlich zugesichert, daß ich Anspruch auf einen Mietwagen habe.
Am nächsten Tag mußte ich feststellen, daß meine Markenwerkstatt bis zum 3.5. behördlich geschlossen und auf keinem Weg erreichbar ist (Quarantäne). Der 9000er ist zwar fahrbereit, aber ein Gutachter soll ja im Rahmen der Regulierung erstmal den Zustand aufnehmen. Also habe ich den Wagen seit letztem Donnerstag in der Garage stehen. Eine andere Werkstatt möchte ich nicht in Anspruch nehmen, und ich weiß nicht, welchen Gutachter die beauftragen - das letzte Mal, wo ich einen benötigt habe, war 2001.
Meine Frage: kann ich den angebotenen Mietwagen jetzt bis zum Abschluß der Reparatur (ich hoffe, das ist kein Totalschaden - kann ich nicht annähernd beurteilen) nutzen, auch wenn jetzt eine Woche lang nichts passieren wird? Ich neige dazu, zunächst meine Versicherung dazu zu befragen, wenn Ihr mir nichts Anderes ratet.
Danke im Voraus für eure Hilfe!