Unfall, aber Fachwerkstatt temporär zu

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31. Aug. 2012
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SAAB
9000 II
Baujahr
1996
Turbo
LPT
Nach einem unverschuldeten Unfall in der letzten Woche (im Stau ist beim Spurwechsel ein Wagen der "VW-Fox-Klasse" in die Beifahrertür unseres 9000ers gefahren, die Spuren reichen bis zur Radabdeckung am Hinterrad) habe ich jetzt ein Problem, zu dem ich Euch um Eure Meinung und Erfahrungen bitte (also keine Rechtsberatung).

Der Unfall wurde von der zuständigen Autobahnpolizei aufgenommen, ich habe danach unsere Versicherung sowie die des Unfallgegners informiert. Die gegnerische Versicherung hat mir daraufhin schriftlich zugesichert, daß ich Anspruch auf einen Mietwagen habe.

Am nächsten Tag mußte ich feststellen, daß meine Markenwerkstatt bis zum 3.5. behördlich geschlossen und auf keinem Weg erreichbar ist (Quarantäne). Der 9000er ist zwar fahrbereit, aber ein Gutachter soll ja im Rahmen der Regulierung erstmal den Zustand aufnehmen. Also habe ich den Wagen seit letztem Donnerstag in der Garage stehen. Eine andere Werkstatt möchte ich nicht in Anspruch nehmen, und ich weiß nicht, welchen Gutachter die beauftragen - das letzte Mal, wo ich einen benötigt habe, war 2001.

Meine Frage: kann ich den angebotenen Mietwagen jetzt bis zum Abschluß der Reparatur (ich hoffe, das ist kein Totalschaden - kann ich nicht annähernd beurteilen) nutzen, auch wenn jetzt eine Woche lang nichts passieren wird? Ich neige dazu, zunächst meine Versicherung dazu zu befragen, wenn Ihr mir nichts Anderes ratet.

Danke im Voraus für eure Hilfe!
 
Ich höre raus, dass Dein Saab noch fahrbereit ist. Das könnte ein Argument der gegnerischen Versicherung sein, den jetzigen Ersatzwagen für die jetzigen Tage nicht zu erstatten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das denke ich kaum.

1) Wird für eine Reparatur ein Zeitraum festgesetzt, für den hat man dann Anspruch auf einen Mietwagen
2) Kann die Gegnerische Versicherung nichts dafür, wenn Du nur diese eine Werkstatt damit beauftragen willst. Das ist "persönlicher Luxus"...
 
beim letzten Unfall am SC meiner Frau habe ich einen (oldtimer affinen) Gutachter beauftragt - die Werkstatt kann eh kein Gutachten sondern nur einen KV machen
 
Schadenminderungspflicht. Das Auto ist fahrbereit und kann benutzt werden. Einen Gutachter kannst Du selber suchen, die Reparatur kann ab dem 3.5. oder bei einer anderen Werkstatt erfolgen.
 
Hatte vor ein paar Jahren mit meinem 9-3 auch einen Streifschaden . Ein Wohnwagengespann hat die rechte Seite vom 9-3 neu modeliert.
Kostenvoranschlag der Werkstatt.. der Versicherung des Unfallgegners eingereicht, diese beauftragte einen Gutachter in meinem Ort. Der war von der Dekra..sah den SAAB und sprach: Oh, ein SAAB.. ich bin da ganz bei ihnen, das muss gemacht werden !
Danach war der Fall erledigt.
Hoffe das der SAAB Dealer bald wieder geöffnet hat und es allen gut geht !
 
Als ein "Opa" mein Auto seitlich kalt verformte, saß der Kotflügel am Vorderreifen auf.
Den habe ich von Hand so weit herausgezogen, dass 1 mm Platz war und ich langsam
(vor allem in Kurven) heimfahren konnte. Dann kam der Gutachter der gegnerischen
Versicherung und bescheinigte "nicht fahrtüchtig". Da es ein versicherungstechnischer
Totalschaden war, zog ich den Kotflügel mit roher Gewalt so weit heraus, dass es beim
Einfedern und in Kurven keine Berührung gab. Ich hätte also fahren können, aber lt.
Gutachten eben nicht. Das brachte 3 Wochen Nutzungsausfall, bis ich ein Ersatzauto
gefunden hatte. So wurde zumindest der Verlust abgefedert. Im Nachhinein dennoch
ärgerlich, da der viel jüngere Ersatz nach einem Facelift um 3 l / 100 km durstiger war.
Aber der Käufer des Unfallwagens konnte problemlos damit heimfahren.

Bevor man irgendetwas an einem Unfallauto macht, erst den Gutachter abwarten. Da
geht es ja auch um eine Art Beweissicherung.
 
Normaler Weise steht Dir 14 Tage ein Mietwagen zu , den Du an dem Tag nimmst, an dem Dein Auto in der Werkstatt sich befindet . So jedenfalls hatte man mir es damals erklärt, als mir eine in die Kiste fuhr . Später wollte die gegnerische Versicherung die 14 Tage nicht bezahlen, worauf es vor das Gericht ging . Es gab deshalb 2 Gerichtsverhandlungen, wo das Gericht sie zur Zahlung verdonnert hatten . Ich habe damals einem Autovermieter den ganzen Zinober zur Abwicklung übergeben , der hat sich dann die Kohle schon geholt und ich musste mich um nichts kümmern .
 
Als Geschädigter hast du die freie Gutachterwahl und musst dir keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung aufs Auge drücken lassen.
Im Idealfall einen "neutralen" Gutachter bzw. Sachverständigenorganisation auswählen, die keine Kooperation mit Versicherungen hat.
 
Von Abtretung halte ich nichts. Ich kann ja diverse Kosten (bei mir wurden 3 Wochen ohne Murren bezahlt,
da es ja kein Golf war, den man an jeder Ecke findet) sowie Pauschalen für Telefon usw. geltend machen.
Das gleicht es ein wenig aus, da man bei der Bewertung immer etwas draufzahlt.
Wenn man evtl. ein Schleudertrauma hat, dann gibt es auch Schmerzensgeld.

Der "Abwickler" steckt aber gewisse Zahlungen eher in die eigene Tasche.
 
Von Abtretung halte ich nichts. Ich kann ja diverse Kosten (bei mir wurden 3 Wochen ohne Murren bezahlt,
da es ja kein Golf war, den man an jeder Ecke findet) sowie Pauschalen für Telefon usw. geltend machen.
Das gleicht es ein wenig aus, da man bei der Bewertung immer etwas draufzahlt.
Wenn man evtl. ein Schleudertrauma hat, dann gibt es auch Schmerzensgeld.

Der "Abwickler" steckt aber gewisse Zahlungen eher in die eigene Tasche.
Natürlich steckt dieser Geld ein, er ist ja auch nur ein Dienstleister , aber er kümmert sich dabei um alle Belange und regelt alles für Dich .
 
Normaler Weise steht Dir 14 Tage ein Mietwagen zu , den Du an dem Tag nimmst, an dem Dein Auto in der Werkstatt sich befindet . Ich habe damals einem Autovermieter den ganzen Zinober zur Abwicklung übergeben , der hat sich dann die Kohle schon geholt und ich musste mich um nichts kümmern .
Also, eine feste Zeit gibt es nicht. Bei solchen Unfällen wie beschrieben, kann ich die Abtretung der Reparaturkostenabrechnung und auch der Abwicklung durchaus empfehlen.
Was LCV allerdings schreibt ist, entschuldige bitte, aber grober Unfug. Da steckt sich keiner etwas in die Tasche, sondern stellt seine erbrachten Leistungen in Rechnung. Wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt ( nicht nur im KFZ-Bereich ) hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz in gleicher Art und Güte oder im KFZ-Bereich, sofern wirtschaftlich, auf Reparatur. Mehr nicht, er soll sich am Schaden nicht bereichern. Und bei der Bewertung ( des Schadens ) zahlt man auch nicht immer was drauf.........im Gegenteil, wenn das Fahrzeug mit Neuteilen repariert wird und die Werkstatt auch noch eine Garantie auf die Reparatur gibt hat man ganz gewiss nicht draufgezahlt.
Aber wenn manche Leute "Versicherung" hören ist oft gleich die erste Frage: Wo kann ich denn da noch was rausholen...............
Hier ist im Übrigen das mit dem Mietwagen ganz gut erklärt
https://www.bussgeldkatalog.org/mietwagen-nach-unfall/
 
@ Hutzelwicht: Mag sein, dass ich es zu drastisch ausgedrückt habe.

Konkret: Ich hatte einen Kaskoschaden an meinem 9k. Die Versicherung wertete das
als versicherungstechnischen Totalschaden, da die Reparatur (Hagelschaden) den
Zeitwert übersteigt. Es wurde ein lächerlicher Wiederbeschaffungswert angesetzt.
O-Ton des Gutachters: Solche Kisten kriegste massenhaft im Internet für einen Appel
und ein Ei. Ich sollte also mein Auto wegwerfen und einfach ein anderes kaufen.

Ich hatte ein Jahr genau nach diesem 9k mit dieser Ausstattung gesucht. Bei Mobile
gab es ein einziges Auto als Bastelbude ohne TÜV, das meinem nahe kam.

Da ich niemanden mit der Abwicklung beauftragt hatte, konnte ich selbst mit der
Versicherung reden. Ich legte die Bestandszahlen lt. KBA und meine Argumente
vor. Ohne große Diskussion überwies die Versicherung nochmal EUR 1000.--.

Ein Fremdabwickler hätte sich wohl kaum die Mühe gemacht.

Warum ist man oft angeschmiert? Wir fahren Liebhaberautos mit preislich eher
niedrigem Niveau. Die werden oft als "Fast-Schrott" betrachtet, obwohl wir sie
pflegen und ich meinen 9k nicht gegen einen nagelneuen Golf tauschen würde.
Wird ein fast neuer Mercedes demoliert, bekommt der Geschädigte viel eher
eine angemessene Entschädigung als der Besitzer eines 25 Jahre alten Autos.

Es gibt auch Leute, die aus finanziellen Gründen Gebrauchte im Wert von vielleicht
EUR 2.000,-- fahren (müssen). Das Auto hätte auch den nächsten TÜV noch
geschafft, aber durch den Unfall ist es Schrott, die Versicherung zahlt nicht, was
ein Ersatz kostet, also zahlt der drauf.

Und bringen mir Neuteile wirklich einen großen Vorteil? Der alte Kotflügel mag
rostfei sein und noch für Jahre gut. Ob da ein neuer dann drin ist, ändert für
mich nichts. Außerdem ist der nicht unbedingt so gut wie der originale.
Ich würde ja - ohne den Unfall - keinen kaufen. Der Unfall zwingt mich also
zu einer Ausgabe. Wird da nicht auch Neu gegen Alt in die Berechnung der
Schadenssumme einbezogen?

Ich gehöre nicht zu denen, die aus einem Versicherungsschaden einen
Gewinn machen wollen. Aber es gibt einige (wohlbekannte) Versicherer,
die sich mit allen Mitteln Vorteile verschaffen wollen. Habe das mehrfach
erlebt, aber die sind damit nicht durchgekommen. Nur wehrt sich auch
nicht jeder, sondern denkt, gegen die hat man keine Chance.

Ich könnte hier mehrere konkrete Fälle aufführen, aber das wäre zu OT.
 
Wir schweifen zwar vom Thema ab, aber:
Du würfelst da leider Einiges durcheinander. Das eine ist das Gutachten. Da kann ich mir einen Gutachter suchen, dem ich vertraue. Punkt, fertig.
Die weitere Abwicklung hingegen mit der Werkstatt und den Rechnungen und dem Ersatzwagen und all dem anderen Gedöns kann gerne jemand anderes für mich übernehmen.
 
Also, eine feste Zeit gibt es nicht. Bei solchen Unfällen wie beschrieben, kann ich die Abtretung der Reparaturkostenabrechnung und auch der Abwicklung durchaus empfehlen.
Was LCV allerdings schreibt ist, entschuldige bitte, aber grober Unfug. Da steckt sich keiner etwas in die Tasche, sondern stellt seine erbrachten Leistungen in Rechnung. Wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt ( nicht nur im KFZ-Bereich ) hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz in gleicher Art und Güte oder im KFZ-Bereich, sofern wirtschaftlich, auf Reparatur. Mehr nicht, er soll sich am Schaden nicht bereichern. Und bei der Bewertung ( des Schadens ) zahlt man auch nicht immer was drauf.........im Gegenteil, wenn das Fahrzeug mit Neuteilen repariert wird und die Werkstatt auch noch eine Garantie auf die Reparatur gibt hat man ganz gewiss nicht draufgezahlt.
Aber wenn manche Leute "Versicherung" hören ist oft gleich die erste Frage: Wo kann ich denn da noch was rausholen...............
Hier ist im Übrigen das mit dem Mietwagen ganz gut erklärt
https://www.bussgeldkatalog.org/mietwagen-nach-unfall/
Lieber Ulli , sehr richtig wie Du es geschrieben hast . Ich habe ja von der Materie nicht so viel Ahnung wie ein Fachmann , aus diesem Grund habe ich damals die Abwicklung in kundige Hände gegeben . Das kann ich auch nur jedem raten , denn diese Leute wissen was man tun muss , haben auch die nötige Erfahrung . Allerdings habe ich auch eine Rechtsschutzversicherung, welche ich angefragt hatte, ob ich diesen Weg so gehen soll . Diese hatte mir schon am Telefon dazu geraten .
 
Das Grundproblem ist ja sehr oft, dass ganz viele Leute meinen sie wären in der Lage Ihre Versicherungsangelegenheiten selbst zu regeln. Das fängt beim Abschluss an und fängt dann an schief zu laufen, wenn bei der Schadensabwicklung es nicht so läuft wie gedacht, weil das, was man erwartet unter Umständen gar nicht versichert ist oder aber man einfach , naja, wie soll ich das sagen, nicht in der Lage ist den Schaden richtig abzuwickeln. So wie es Millionen von Bundestrainern oder gerade jetzt Millionen von Virologen gibt, so gibt es auch Millionen von Versicherungsfachleuten.
 
Danke Euch für für Eure hilfreichen Beiträge. Ich bin es jetzt so angegangen: Ich bin am Dienstag zu dem Gutachter gefahren, der 2001 den Schaden an meinem damaligen 900 turbo aufgenommen hat. Der hat den Schaden gründlich aufgenommen, meinen 9000er daraufhin freigegeben - ich darf jetzt nach der "Beweissicherung" also am Wagen etwas machen (lassen) - und als uneingeschränkt fahrbereit eingeschätzt. Er erstellt derzeit das Gutachten und hat mir ans Herz gelegt, mir einen guten Anwalt zu suchen und dort in einer Erstberatung zu klären, wie ich auf den Fragebogen reagiere, den mir die gegnerische Versicherung inzwischen geschickt hat. Die wissen offenbar eine Woche nach dem Unfall weder, wer gefahren ist noch irgendwelche Einzelheiten zum Unfallhergang und stellen entsprechend viele Fragen.

Derzeit macht die Versicherung auf mich nicht den Eindruck, Ärger zu wollen; die haben mich gleich am Anfang gebeten, mir selbst einen Gutachter zu suchen, als sie "Saab" gehört haben. - Der 9000er steht jetzt in der Garage und ist nur für die Fahrt zum Gutachter bewegt worden. Am Wochenende könnte ich erstmal alle Abriebspuren beseitigen, die die Plastikteile des Unfallgegners hinterlassen haben, um mir selbst ein Bild zu machen, was jetzt genau zu tun ist.
Diese Woche hatte ich das Glück, kaum fahren zu müssen. Wenn die eigentliche Reparatur erfolgt, werde ich den Mietwagen allerdings wirklich brauchen. Dank an Hutzelwicht für den Link zum Mietwagen-Thema - so etwas Ähnliches hatte ich vermutet und daher hier gefragt.
 
Der Fragebogen der gegnerischen Versicherung ist bei vielen Gesellschaften ein Automatismus. Der wird bei einem Unfall in der Regel auch an den Anspruchsteller gesandt. Zum Ausfüllen braucht man keinen Anwalt. In Deinem Fall scheint die Rechtslage ja recht eindeutig zu sein. Wenn der Gutachter zudem den Wagen als uneingeschränkt fahrfähig eingestuft hat steht Dir auch nur für die Zeit der Reparatur / des Werkstattaufenthaltes eine Ersatzwagen zu. Wenn die gegnerische Versicherung das Gutachten vorbehaltlos akzeptiert steht einer Reparatur nichts mehr im Wege.
 
Vielleicht noch ein ergänzender Hinweise zum Thema "Mehrwert durch Neuteile":

Das wird zum Thema iZm. einem möglicherweise ggü. der gegnerischen Versicherung geltend zu machen Schaden durch Wertminderung. Grundsätzlich gilt ein Fahrzeug als wertgemindert, wenn ein Unfallschaden vorliegt.
Wenn das Auto aber älter ist, wird diesem Minderwert eine Aufwertung durch Verwendung von Neuteilen gerne gegenübergestellt. Details sind dann immer eine Frage des Einzelfalls. Wenn die alten Scheinwerfer (schon halb blind) zu Bruch gehen und neue verbaut werden, kann auch ich eher eine Aufwertung annehmen als beim rostfreien Originalkotflügel, der mangels Verfügbarkeit gegen ein schlecht sitzendes Aftermarketteil getauscht wird.
Ab einem Alter von 10 Jahren unterstellen die Versicherungen generell, dass sich der Mehrwert durch und der Minderwert durch Unfallschaden ausgleichen. Insofern sind wir mit unseren alten Schätzchen schnell in Argumentationsnot.

Der Vollständigkeit halber (auch wenn es hier offenbar nicht strittig ist):
Ist die Schuldfrage unklar und/oder verweigert sich die gegnerische Versicherung aus anderen Gründen, kann es durchaus sinnvoll sein, sich (soweit vorhanden) seinen eigenen Schaden über eine ggf. vorhandene Kaskoversicherung abzurechnen und dann anschließend die Höherstufung der Kasko, Wertminderung und sonstige eigene Kosten bei der Versicherung einzufordern.
Das macht aber nur mit einer entsprechenden Rechtschutzversicherung Sinn, denn Anwalts- und Gerichtskosten und gerichtliche Gutachter kosten deutlich mehr als viele unserer SAABs wirtschaftlich wert sind. Das Risiko sollte man abwägen.
Noch ein Tipp: Fragt den Anwalt, ob er sich mit den Regeln des sog. "Quotenvorrechts" auskennt. Wenn nicht: Anwalt wechseln, denn das Thema ist wichtig. Konkret steckt dahinter der Gedanke, dass man unabhängig von der Frage des eigenen Mitverschuldens seine selbstgetragenen Schäden (z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall, Höherstufung) bis zu dem Prozentsatz von der gegnerischen Versicherung zurückholen kann, wie hoch der Anteil des Gegners am Gesamtschaden war.

Beispiel:
- Reparaturkosten am eigenen Auto (über Kasko abgerechnet):12.000,00
- Selbstbeteiligung Kasko: 500,00
- Wertminderung nach Reparatur: 1.500,00
- Nutzungsausfall für 14 Tage: 500,00
- Höherstufungsschaden: 1.000,00
- Schadensquote: 60%(selbst) / 40%(Gegner)
Lösung:
Aus eigener Tasche zahlt man 3.500 €. Das sind aber weniger als 40% vom Gesamtschaden (40% von 15.500 €).
Daher hat man Anspruch auf den Ausgleich der vollen 3.500 € (den Höherstufungsschaden aber erst sukzessive mit Zahlung der höheren Beiträge).
Und nebenbei wird sich ggf. die eigene Versicherung bei der gegnerischen 40% des regulierten Schadens wiederholen. Es gibt aber auch Absprachen verschiedener Versicherer untereinander, darauf jeweils zu verzichten.

Vielleicht ist dieser Hinweis ja hilfreich auch wenn ich hoffe, dass alle Mitlesenden knitterfrei unterwegs bleiben.
 
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