Unfall im Ausland

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Danke
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SAAB
9-5
Baujahr
2001
Turbo
FPT
Dann habt ihr entweder Pech oder ich Glück gehabt :cool:
Pech ist ein gutes Stichwort. Erst im Urlaub krank geworden. Und auf dem Rückweg dann das:
11.jpg



Na zum Glück bin ich nicht mitm Saab in den Urlaub gefahren gewesen.
Der Opel ist wohl Totalschaden.

Vorne Schrott, Hinten Schrott.
Mit viel Panzerband noch nach Hause gefahren.
 
Pech ist ein gutes Stichwort. Erst im Urlaub krank geworden. Und auf dem Rückweg dann das:
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Na zum Glück bin ich nicht mitm Saab in den Urlaub gefahren gewesen.
Der Opel ist wohl Totalschaden.

Vorne Schrott, Hinten Schrott.
Mit viel Panzerband noch nach Hause gefahren.
Das ist nicht nur im Urlaub blöd, dort aber besonders ärgerlich.asdf
 
01_IMG-20190918-WA0005.jpg
Damit ist meine Saison auch beendet worden. Nicht in Frankreich, nur in Holland.
 
@Leon96 und @der41kater :

:eek::eek: Hoffe ihr hattet Glück im Unglück und es ist beim Blechschaden geblieben, so ärgerlich das auch ist.
 
@Conmar Ausser einen großen Haufen Schrott und reichlich Elend mit der Abwicklung des Schadens...ist alles glimpflich verlaufen.
Und es ist ärgerlich für alle Beteiligten...aber die körperliche Unversehrtheit aller Beteiligten ist bei einem solchen Malheur immer noch das Wichtigste. :smile:
Meine rollende Bude ist Totalschaden und für mich ein dickes finanzielles Minus. Grade mit frischem TÜV, neuen Reifen, neuer Bremse und neuer Anti-Schlinger-Kupplung versehen worden...für ganze 14 Tage.:cool:
Die Kiste hätte locker noch 10 Jahre rollen können.:mad:
 
@Leon96 und @der41kater :

:eek::eek: Hoffe ihr hattet Glück im Unglück und es ist beim Blechschaden geblieben, so ärgerlich das auch ist.
Schleudertrauma Grad 1 sagte Arzt. Aber deutscher Arzt. Sämtliche Ansprüche sind damit wohl eh erledigt. :biggrin:
Hab im Moment des Aufpralles aber vermutlich auch unglücklich gesessen.
Vielleicht was vom Beifahrersitz gegriffen, weiß ich nicht mehr genau.



reichlich Elend mit der Abwicklung des Schadens...
Das deutet sich bei mir auch schon an...
Das ist bei den Franzosen wohl irgendwie alles recht kompliziert.

Waren 4 beteiligte Fahrzeuge, der Verursacher ist nicht mir direkt aufgefahren sondern hat die Dame hinter mir in mich reingeschoben und ich wurde in das Auto vor mir geschoben.

Praxis ist, dass man die Ansprüche dann an die Versicherung der Dame stellt die in mich reingeschoben wurde und die Versicherung das dann mit dem Verursacher regelt. Klingt kompliziert, die deutschen Vertretungen meinten auch schon, dass das auch in der Praxis gerne problematisch ist und sich zeitlich ziehen kann. Nicht muss aber kann. Und für sowas hab ich überhaupt keine Zeit weil ich zwingend in 2 Wochen wieder einen Kilometerfresser für viele Autobahnkilometer brauche. Hatte zudem aber auch letzte Woche noch zu viel anderen Kram um die Ohren.

Ist jetzt 9 Tage her, weiß z.b noch nicht ob die Versicherung z.b Gutachterkosten trägt und ähnliche doch essentiell wichtige Dinge.
Eigentlich steht das Fahrzeug seit dem rum.
Denke Anwalt wäre nicht blöd gewesen. Auch wenn die Schuldfrage eindeutig ist ist das ohne Verkehrsrechtsschutz auch immer so ne Sache wo man dann doch zögert.

Vielleicht hätte die ganze Unfallthematik "Unfall im Ausland" nen eigenen Thread verdient.
 
Braucht kein Mensch sowas.
@Leon96 : Einen Anwalt würde ich dennoch zu Rate ziehen. Wenn du im ADAC bist, bekommst du die Erstberatung kostenlos.
Und die Sache kann sich ziehen. Mir ist im Dezember 2017 ein blödmann ins Auto gefahren. Schuldfrage eindeutig, geregelt ist das bis heute nicht. Und das ist in Deutschland passiert. Hätte ich nie gedacht das es so lange dauern würde, obwohl alles offensichtlich ist.
 
Wenn in Deutschland ein Ausländer den Unfall verschuldet, immer zum Anwalt und der
soll den HUK-Verband pro forma verklagen. Dann wird eine deutsche Versicherung benannt,
die das stellvertretend nach deutschem Recht abwickeln muss. So erspart man sich die
Diskussion mit einer ausländischen Versicherung. Unfallaufnahme ist auch hilfreich.

Abgesehen davon, dass man oft unnötige Versicherungen hat, eine Rechtsschutz für
Verkehrssachen ist kein Fehler. Da lauert ja täglich das Risiko.
 
Braucht kein Mensch sowas.
@Leon96 : Einen Anwalt würde ich dennoch zu Rate ziehen. Wenn du im ADAC bist, bekommst du die Erstberatung kostenlos.
Und die Sache kann sich ziehen. Mir ist im Dezember 2017 ein blödmann ins Auto gefahren. Schuldfrage eindeutig, geregelt ist das bis heute nicht. Und das ist in Deutschland passiert. Hätte ich nie gedacht das es so lange dauern würde, obwohl alles offensichtlich ist.

Denen würde ich Dampf machen! Ein zarter Hinweis, dass der Vorgang an ams und AUTO-BILD gemeldet wird, hilft auch.

Wollen die warten, bis alles verjährt ist?
 
Denen würde ich Dampf machen! Ein zarter Hinweis, dass der Vorgang an ams und AUTO-BILD gemeldet wird, hilft auch.

Wollen die warten, bis alles verjährt ist?
Nein, erst hat seine Versicherung ständig andere Ausreden gehabt warum die nicht zahlen. Dann muss dem Spinner jemand geraten haben einfach mal zu klagen, schließlich ist er Rechtschutzversichert. Erste Verhandlung sollte ein Einigungsversuch sein. Aus unserer Sicht gibt es dazu keinen Grund. Seine Anwältin sagte er wäre nicht bereit seine Höherstufung allein zu tragen. Nun wurde ein Gutachter beauftragt festzustellen wer wem ins Auto gefahren ist. Das Gericht entschied sich leider für den teuersten und langsamsten Verein. Das Gutachten ist wohl seit einigen Tagen endlich mal gefertigt worden. Mir ist das Ergebnis leider noch nicht bekannt.
 
Die Schadenabwicklung für Unfälle im Ausland hat sich aber wesentlich vereinfacht: Alle Autoversicherer der 28 EU-Staaten und der EWR-Mitgliedstaaten (Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie der Schweiz haben eigene Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland. Sind am Unfallort alle Formalitäten aufgenommen worden, kann man die Schadensabwicklung auch von zu Hause aus machen. Den Zentralruf der Autoversicherer aus dem Ausland erreicht man unter +49 (40) 300 330 300. Hier erhält man dann die Kontaktdaten des zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten, über der den Schaden bearbeitet werden kann.

Aber aufgepasst!

Die Schadenshöhen variieren von Land zu Land. Wie man die finanziellen Folgen eines Unfalls verkraftet, hängt auch davon ab, wie man selbst abgesichert ist. Ist der Unfallgegner der Verursacher, so übernimmt seine Versicherung die Entschädigung. Doch die Höhe der Entschädigung ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Im Hinblick auf den Wert des Fahrzeugs und eventuelle Personenschäden kann es deshalb sinnvoll sein, vor einer Auslandsreise einen zusätzlichen Kfz-Auslandsschutz zu vereinbaren. Er sorgt für einen Ausgleich der Sach- und Personenschäden in der in Deutschland üblichen Höhe.
 
Die Schadenabwicklung für Unfälle im Ausland hat sich aber wesentlich vereinfacht: Alle Autoversicherer der 28 EU-Staaten und der EWR-Mitgliedstaaten (Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie der Schweiz haben eigene Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland. Sind am Unfallort alle Formalitäten aufgenommen worden, kann man die Schadensabwicklung auch von zu Hause aus machen. Den Zentralruf der Autoversicherer aus dem Ausland erreicht man unter +49 (40) 300 330 300. Hier erhält man dann die Kontaktdaten des zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten, über der den Schaden bearbeitet werden kann.

Aber aufgepasst!

Die Schadenshöhen variieren von Land zu Land. Wie man die finanziellen Folgen eines Unfalls verkraftet, hängt auch davon ab, wie man selbst abgesichert ist. Ist der Unfallgegner der Verursacher, so übernimmt seine Versicherung die Entschädigung. Doch die Höhe der Entschädigung ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Im Hinblick auf den Wert des Fahrzeugs und eventuelle Personenschäden kann es deshalb sinnvoll sein, vor einer Auslandsreise einen zusätzlichen Kfz-Auslandsschutz zu vereinbaren. Er sorgt für einen Ausgleich der Sach- und Personenschäden in der in Deutschland üblichen Höhe.
danke :top:
 
Abgesehen davon, dass man oft unnötige Versicherungen hat, eine Rechtsschutz für
Verkehrssachen ist kein Fehler.
Sie ist sogar unverzichtbar, da eine faire und zeitnahe Regulierung selbst bei eindeutiger Schuldfrage ohne Anwalt heute leider unmöglich ist.
 
Ich hatte vor ein paar Jahren einen kleinen Unfall in Frankreich. Ein Älterer Herr aus NL hatte die Breite seines Wohnwagens falsch eingeschätzt und mich am Heck gestreift. Die Abwicklung hat zwar länger gedauert als in D, war insgesamt haber recht problemlos. In Deutschland übernehmen heimische Verischerungen/Unternehmen die Abwicklung für die ausländischen Versicherer. Bei mir war es die DEKRA Claims Services GmbH mit der ich im Namen der NL Versicherung abgerechnet habe.
 
Nein, erst hat seine Versicherung ständig andere Ausreden gehabt warum die nicht zahlen. Dann muss dem Spinner jemand geraten haben einfach mal zu klagen, schließlich ist er Rechtschutzversichert. Erste Verhandlung sollte ein Einigungsversuch sein. Aus unserer Sicht gibt es dazu keinen Grund. Seine Anwältin sagte er wäre nicht bereit seine Höherstufung allein zu tragen. Nun wurde ein Gutachter beauftragt festzustellen wer wem ins Auto gefahren ist. Das Gericht entschied sich leider für den teuersten und langsamsten Verein. Das Gutachten ist wohl seit einigen Tagen endlich mal gefertigt worden. Mir ist das Ergebnis leider noch nicht bekannt.

Anmerkung wg. Einigungsversuch, was ja im Klartext VERGLEICH heißt. Einen Vergleich schließt man nur dann ab, wenn es nicht anders geht, also die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.
Versicherungen bieten aber gern den Vergleich an, um den Geschädigten über den Tisch zu ziehen. Viele Leute denken, mit einer Versicherung kann man sich nicht anlegen, also nehmen sie lieber, was die freiwillig anbieten. Da ist ein Haken dabei. Der mir entstandene Schaden umfasst nicht sämtliche Kosten. Es können weitere Kosten für Feuerwehr, Krankenwagen, Anwälte, Gutachter usw. entstanden sein, die die Versicherung direkt mit denen abwickelt. Wie hoch diese sind, weiß der Geschädigte eher nicht. Wird z.B. ein Vergleich 50 : 50 geschlossen, bekommt man nicht etwa die Hälfte der Schadenssumme. Diese Nebenkosten werden auch 50 : 50 geteilt. Je nach notwendigen Einsätzen können diese sehr hoch sein. 50% der Nebenkosten werden dann abgezogen und evtl. bleibt fast nichts übrig. Ein Feuerwehreinsatz kann z.B. sehr teuer sein. Oder die Umleitung des Verkehrs von der Autobahn über Landstraße. Also wenigstens die Höhe aller Nebenkosten auf den Tisch legen lassen. Ob man am Ende sogar noch zahlen muss, falls die Nebenkosten höher als der Fahrzeugschaden sind, müsste man einen Fachmann fragen.

Ein Bekannter aus der Branche sagte, dass von 10 Geschädigten etwa 7 - 8 klein beigeben. Die anderen 2 - 3 hält man hin, solange es geht, zahlt dann aber zu 100%. Unter'm Strich trotzdem eine erfolgreiche Methode. Deshalb Rechtsschutz, um gegenhalten zu können.
 
Sie ist sogar unverzichtbar, da eine faire und zeitnahe Regulierung selbst bei eindeutiger Schuldfrage ohne Anwalt heute leider unmöglich ist.
Das ist, mit Verlaub, totaler Quatsch.
Wenn man aber meint man ist selbst der Versicherungsexperte und man kann ja seine KFZ-Versicherung selbst online abschließen weil man ja "den Durchblick" hat, muss man sich auch bei einem Schaden selbst um die Abwicklung kümmern. Und da stellt man sehr schnell fest, dass man dann doch nicht mehr "so schlau" ist wie man sich bei Abschluss des Vertrages noch gefühlt hat. Dann muss "der Anwalt" einspringen und erst richtig Kosten produzieren.

Anmerkung wg. Einigungsversuch, was ja im Klartext VERGLEICH heißt. Einen Vergleich schließt man nur dann ab, wenn es nicht anders geht, also die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.
Versicherungen bieten aber gern den Vergleich an, um den Geschädigten über den Tisch zu ziehen.
Versicherungen bieten den Vergleich auch nur an, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist und, das ist leider auch Fakt, wenn die merken, dass sich der Geschädigte selbst um den Schaden kümmert / kümmern muss.

Ein Bekannter aus der Branche sagte, dass von 10 Geschädigten etwa 7 - 8 klein beigeben. Die anderen 2 - 3 hält man hin, solange es geht, zahlt dann aber zu 100%. Unter'm Strich trotzdem eine erfolgreiche Methode. Deshalb Rechtsschutz, um gegenhalten zu können.
Ist der "Bekannte" auf der Versichererseite tätig? Denn er auf Vermittlerseite tätig ist, macht er seinen Job nicht ordentlich!
 
Aber was hat das mit der Haftpflicht des Unfallgegners zu tun? Die schließe dich nicht ich ab. Ich habe doch hinsichtlich Geld bekommen nur auf meine Kasko-Versicherungen Einfluss.
 
Das ist nicht ganz richtig. Der Typ hat die Versicherung und mich verklagt. Und weil Gerichte wenig Lust haben Urteile zu fällen, laden sie erstmal zum Einigungsversuch. Daran bestand beiderseits kein Interesse. Und weil der Kasper mehrmals andere Schilderungen machte als der Polizei gegenüber ordnete der Richter das Gutachten an.
 
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