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Ja, das bezog sich auf @Hutzelwicht s Beitrag (#18). Und da habe ich keinen Einfluss auf die Wahl der Versicherung, die zahlen soll, wenn mir jemand rein fährt.
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Wurde aber von mir zur salzfreien Zone erklärtDer 9-5 fährt doch noch?
Das war ja genau das, was ich versucht habe zu erklären: Steht man selbst davor ist der Einfluss bgegrenzt und man ist mit den Latein schnell am Ende.Aber was hat das mit der Haftpflicht des Unfallgegners zu tun? Die schließe dich nicht ich ab. Ich habe doch hinsichtlich Geld bekommen nur auf meine Kasko-Versicherungen Einfluss.
Als Geschädigter habe ich leider keinen Einfluß auf die Versicherungswahl des Unfallgegners.Das ist, mit Verlaub, totaler Quatsch.
Wenn man aber meint man ist selbst der Versicherungsexperte und man kann ja seine KFZ-Versicherung selbst online abschließen weil man ja "den Durchblick" hat, muss man sich auch bei einem Schaden selbst um die Abwicklung kümmern. Und da stellt man sehr schnell fest, dass man dann doch nicht mehr "so schlau" ist wie man sich bei Abschluss des Vertrages noch gefühlt hat. Dann muss "der Anwalt" einspringen und erst richtig Kosten produzieren.
Sorry, aber wann war das?Den Fall der eigenen Versicherung zu melden, kann auch schief gehen.
Ich lag im Bett, als ein stark alkoholisierter Soldat mein vor dem Haus geparktes Auto in einen Schrottklumpen verwandelte.
Schuldfrage mehr als eindeutig. Das war mein erstes eigenes Auto. Da mir damals jegliche Erfahrung fehlte,
fragte ich bei meiner Versicherung nach, was zu tun sei. Ich bekam auch einige Tipps.
Kurz darauf ging meine Prämie hoch. Irgendein Mitarbeiter hat mich hochgestuft, obwohl der andere den Unfall verursachte
und meine Versicherung ja auch nichts zahlen musste. Ich hatte aber inzwischen Wohnort und Versicherung gewechselt.
Es vergingen Monate, bis das korrigiert wurde. Auch wurde mir damals ein Anwalt empfohlen (wohl Freundschaftsdienst),
der von Verkehrsrecht keine große Ahnung hatte. Später erfuhr ich: Spezialist für Ehescheidung. Aber er nahm das Mandat an,
ohne darauf hinzuweisen.
Deshalb fahre ich mit der Rechtsschutz am besten. Im Vorgespräch erfahre ich einiges und man empfiehlt mir schon
im eigenen Interesse den wirklich kompetenten Anwalt.
Das ist richtig. Aber wenn Du Deine eigene Versicherung über einen kompetenten Makler oder Vertreter abschließt sollte der sich um die Sache kümmern. Er ist ( sollte ) der Profi sein und wissen wie man das anpackt. Auch ohne Anwalt.Als Geschädigter habe ich leider keinen Einfluß auf die Versicherungswahl des Unfallgegners.
Du wirst UnsachlichEtwas Gutes hat die Sache... ein hässlicher Opel weniger auf der Strasse... sorry...
Da habe ich leider ganz andere Erfahrungen gemacht. Zwei unverschuldete Unfälle mit dem 901 mußten über einen Anwalt abgewickelt werden, weil die gegnerische Versicherung (keine "Internet"-Versicherung) massiv geblockt und Gutachten angezweifelt hat. Auf Ersatzwagen und andere Auslagen habe ich ohnehin schon im Vorfeld verzichtet. Mein Anwalt wurde auch erst dann hinzugezogen, als ein weiterer Gutachter geschickt wurde (der das ursprüngliche Gutachten der Werkstatt bestätigt hat, die Versicherung hat dann trotzdem gekürzt). Gezahlt wurde nur nach mehreren Fristsetzungen; im zweiten Fall sogar erst am Vortag der dann abgesagten Gerichtsverhandlung.Das ist richtig. Aber wenn Du Deine eigene Versicherung über einen kompetenten Makler oder Vertreter abschließt sollte der sich um die Sache kümmern. Er ist ( sollte ) der Profi sein und wissen wie man das anpackt. Auch ohne Anwalt.
Es gibt, das will ich gar nicht verhehlen, auch Situationen, da kommt man ohne Anwalt leider nicht weiter. Dann muss ein Fachanwalt ran und, wie LCV schon schrieb, kein Feld-Wald- und Wiesenanwalt.
In den allermeisten Fällen ist aber ein Anwalt nicht wirklich notwendig.
So wie Du das schilderst hast Du Dich selbst mit der gegnerischen Versicherung rumgezockt.Da habe ich leider ganz andere Erfahrungen gemacht. Zwei unverschuldete Unfälle mit dem 901 mußten über einen Anwalt abgewickelt werden, weil die gegnerische Versicherung (keine "Internet"-Versicherung) massiv geblockt und Gutachten angezweifelt hat. Auf Ersatzwagen und andere Auslagen habe ich ohnehin schon im Vorfeld verzichtet. Mein Anwalt wurde auch erst dann hinzugezogen, als ein weiterer Gutachter geschickt wurde (der das ursprüngliche Gutachten der Werkstatt bestätigt hat, die Versicherung hat dann trotzdem gekürzt). Gezahlt wurde nur nach mehreren Fristsetzungen; im zweiten Fall sogar erst am Vortag der dann abgesagten Gerichtsverhandlung.
Die Sachbearbeiter sind dazu angehaltern zu prüfen was im Gutachten oder auch in so mancher Rechnung steht. Denn auch im Gutachten stehen manchmal Dinge, die schlichtweg falsch sind. Zudem passiert es relativ oft, dass die Werkstatt die Reparaturkosten über denen der Herstellerangaben abrechnen will. Das muss sie dann schon stichhaltig begründen und nicht frei nach dem Motto handeln: Zahlt ja die Versicherung.Die Sachbearbeiter sind angehalten, Kosten zu reduzieren. Daher wird erstmal alles angezweifelt und Zeit geschunden.
Beim ersten Unfall habe ich tatsächlich selbst Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufgenommen, nachdem es der Unfallgegner über eine Woche lang nicht getan hat. Die sehr freundliche Sachbearbeiterin hat auch gemeint, ich könne in meine (!) Werkstatt fahren und das richten lassen. Ich war von vornherein um Schadensbegrenzung bemüht und habe auch ein Ersatzfahrzeug abgelehnt, da ich ja genug Autos habe und mir ferner klar war, daß die Reparatur (u. a. Kotflügel 901 nicht neu marktverfügbar) evtl. nicht sofort möglich ist. In der Rechnung wurden dann die Stundensätze der Fachwerkstatt nicht akzeptiert (obwohl ortsüblich und wirklich nicht unverschämt), Sachkosten angezweifelt und manche Arbeitsschritte einfach komplett gestrichen. Der Gutachter hat dann im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung alles für richtig befunden.So wie Du das schilderst hast Du Dich selbst mit der gegnerischen Versicherung rumgezockt.[...]
Es wurde im Haus lackiert, Gebrauchtteile verbaut (weil z. T. neu nicht verfügbar - übrigens zu echt fairen Preisen, z. B. neuer Scheinwerfer 50,- Euro) und der Stundensatz der Fachwerkstatt wurde auch im Nachgang gutachterlich als vollumfänglich angemessen betrachtet, da der Wagen seit Neukauf 1987 bis heute durchgehend nur in Saab-Fachwerkstätten scheckheftgepflegt wurde.Es werden abgezogen
a) die Umsatzsteuer
b) Verbringungskosten zum Lackierer
c) eventuelle Preisaufschläge für Teile und Beschaffungskosten
d) Es wird zu dem Stundenlohn abgerechnet, die eine ( freie ) Meisterwerkstatt in der Umgebung für eine solche Reparatur ansetzen würde.
Ja, dieses Melken und sich-Bereichern hat sicher zu dem derzeitigen Zustand stark beigetragen.Die allseits vertretene Meinung man müsse doch bei einen unverschuldetem Unfall "plus" machen ist nicht Sinn der Schadensregulierung.
............ deshalb bekommt der, der billig haben will auch billig und der der preiswert haben will eben auch preiswert. Und wenn der Versicherungsvertreter und der der Versicherungsmakler den Kunden bei einem nicht selbst verschuldetem Schaden alleine im Regen stehen lässt ist er eben kein guter Makler / Vertreter. Denn der weiß ja in der Regel wie die "Spielchen" laufen und kann im Vorfeld schon viele Unwägbarkeiten "umkurven".Alles gut und schön. Aber es ist reiner Zufall, bei welcher Versicherung der Unfallgegner ist, wie es auch Zufall ist, wer der Unfallgegner ist.
**Danke** ( wo ist denn der Danke-Button??? )@Hutzelwicht, Du erklärst das gut! ** Lob**
Ja, dieses Melken und sich-Bereichern hat sicher zu dem derzeitigen Zustand stark beigetragen.
Der Gutachter hat das Fahrzeug mit 9000,- Euro (Marktwert) bewertet. Beide Schäden haben selbst zusammengerechnet diese Summe nicht annähernd erreicht (jeweils < 3.500,- Euro).@Eber Ich weiß ja nicht was der Gutachter an Fahrzeugwert und an Restwert angesetzt hat. bei einem 87er 900er kommt man ja schnell mal in den Totalschadenbereich.
Genau diese Gängelung und Zeitschinderei kritisiere ich ja. Streichungen mit - wie Du selbst sagst - fadenscheinigen Begründungen und ohne Sachgrundlage, die einer späteren Prüfung nicht standhalten, sind kein fairer Umgang mit dem Kunden bzw. Anspruchseigner. Wie hätte man diese Situation ohne anwaltliche Hilfe regeln sollen? Der Sachbearbeiter streicht die Leistung oder kürzt sie, obwohl sie korrekt abgerechnet wurde. Daß eine Begründung geliefert wird, die sich im Nachgang als falsch herausstellt, macht es ja nicht gerade besser. Nachdem ich selbst weder kraftfahrzeugtechnisch noch juristisch sachverständig bin, endet an einer solchen Stelle meine Einflußnahme. Es ist nicht akzeptabel, das eine im Vorfeld von der Versicherung zugesagte, dann gekürzte, retrospektiv aber angemessen abgebildete Leistung nicht ersetzt wird.Um diesen konkreten Fall richtig beurteilen zu können fehlen noch ganz viele Informationen. Bei Leistungsstreichungen oder Kürzungen werden von der Versicherung immer begründungen geliefert warum das gemacht wurde. Ob das richtig ist, ist eine andere Frage. Aber pauschale Streichungen oder Kürzungen ohne Begründung, auch wenn sie noch so fadenscheinig erscheint, werden nicht gemacht.
Ja, das ist richtig. Deinem Benutzertitel entnehme ich, daß Du in der Branche tätig bist. Wenn es bei "Deiner" Gesellschaft besser läuft, dann ist das erfreulich. Die von mir zugegebenermaßen anekdotisch mittels nicht generell repräsentativer Fällen geschilderte Entwicklung höre ich aber inzwischen analog aus verschiedenen Quellen sehr oft. Hier im Forum gab es auch genug dementsprechende Berichte. Freilich wird über problemlos ablaufende Vorgänge in der Regel nicht berichtet, dieser Umstand ist mir bewußt. Er entschuldigt aber nicht die Fälle, die unbefriedigend abgewickelt werden.Man liest allerdings, da geht mir manchmal auch so, nur das, was man lesen will............................
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