Unfall - was nun?

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SAAB
9000 I
Baujahr
1990
Turbo
FPT
Hallo,
bezugnehmend auf den Thread "Kotflügel und Stoßstange Anniversary", wollte ich mir Euren Ratschlag einholen, wie ich am Besten vorgehe. Und zwar geht es um folgendes:
Ich war dabei, einen Anhänger am Straßenrand von meinem Saab abzukoppeln und zu parken. Die Straße wurde kurz nach dem Hängerparkplatz enger, da eine Verkehrsinsel gebaut wird. Nun kam ein Bus der Kölner-Verkehrs-Betriebe vorbei und beim Umfahren der Verkehrsinsel, scherte sein Heck aus und traf meinen Saab vorne links an Kotflügel, Kombileuchte und Stoßstange. Dabei hat er sogar einen Teil seiner Verkleidung verloren.
Er lieferte seine Passagiere daher an der nächsten Station ab, kam wieder, schaute sich die Angelegenheit an und räumte ein, dass er Schuld sei. Zwischenzeitlich hatten wir allerdings schon die Polizei alarmiert. Der Motorrad-Polizist traf dann auch ein, meinte auch, dass der Busfahrer eindeutig schuld sei, er den Fall zwar aufnehmen könnte, aber dann würden alle Verkehrsverstöße festgehalten werden. In dem Moment kam auch der Service-Wagen der KVB dazu, um den Schadne aufzunhemen. Vor all diesen Personen räumte der Busfahrer nochmals seine Schuld ein, so dass auf eine Unfallaufnahme seitens der Polizei verzichtet wurde.
Betroffen sind bei mir Stoßstange, Kombileuchte, Zierleiste Stoßstange und Lackspuren am Kotflügel, aber keine Beule.
Material allein kostet bei Saab schon 930€.
Was soll ich nun am Besten tun? Direkt zu einem von mir ausgesuchten Gutachter fahren oder mich erst bei der Schadensstelle der KVB melden, die mir ja sicherlich Ihren Gutachter ans Herz legen wollen.
Wie sieht das aus, wenn der Schaden über dem Zeitwert liegt, welche Folgen hätte dieser kapitale Totalschaden für mich und mein Auto?
Gruß Max
 
Was soll ich nun am Besten tun? Direkt zu einem von mir ausgesuchten Gutachter fahren oder mich erst bei der Schadensstelle der KVB melden, die mir ja sicherlich Ihren Gutachter ans Herz legen wollen.

Gutachter erst beauftragen, wenn die KVB bzw. deren Versicherer ein Gutachten möchte. Wenn dem so ist, dann kannst Du einen Gutachter nach Wahl beauftragen, Du musst nicht den vorgeschlagenen nehmen. Wichtig ist die Art des Gutachtens - im Regelfall wird der Versicherer des KVB ein "Gutachten nach Kaskogesichtspunkten" anfordern.
 
Meiner Erfahrung nach ist es DEUTLICH streßfreier sich damit gar nicht zu beschäftigen, sondern einen Anwalt (den die gegnerische Versicherung zahlen muss) beauftragen.....
 
Was soll ich nun am Besten tun? Direkt zu einem von mir ausgesuchten Gutachter fahren oder mich erst bei der Schadensstelle der KVB melden, die mir ja sicherlich Ihren Gutachter ans Herz legen wollen.
Kümmere Dich nicht um den Kram. Du kannnst dabei nur verlieren.
Es gibt für soclche Fälle nur eine wirtschaftlich wirklich sinnige Lösung, welche auch alle was-wäre-wenn-Eventualitäten hinsichtlich wirtschaftlichem Totalschaden mit abdeckt und eben im Zweifel auch solche 'KLeinigkeiten' wie Nutungsausfall usw. nicht unberücksichtig läßt:
Meiner Erfahrung nach ist es DEUTLICH streßfreier sich damit gar nicht zu beschäftigen, sondern einen Anwalt (den die gegnerische Versicherung zahlen muss) beauftragen.....
 
Kenne da nen guten Anwalt für Verkehrsrecht. Adresse auf Wunsch per PN oder mail.
 
Wenn Du unseren SAAB-Advokaten meinst, hat er die schon bekommen.
 
...unseren Saab - Advocaten? Den kenn ich nun wieder nicht, liegt aber daran, dass ich neu hier bin (und off topic) sorry
 
auch mit Kleinscheiß Anwalt und Gutachter

Du hast ein Anrecht drauf. Schuldfrage eindeutig, dann Gutachter selbst raussuchen. Der macht ein Kurzgutachten bei geringen Schäden und weiß genau, was die Versicherungen zahlen müssen.
Und in seinem Ermessen liegt es z.B. auch, Vorschäden oder Werterhöhung festzulegen. Die Betonung liegt auf FEST.
Danach das Gutachten zum Anwalt, und Du bist alle Sorgen los. Einfach Abwicklung auf Gutachterbasis verlangen, dann fehlt zwar die Märchensteuer, aber dann kann man überall reparieren lassen.
 
Was soll ich nun am Besten tun?

Am besten *DU* gar nichts mehr, sonst unterlaufen Dir noch mehr kapitale Fehler.

Schuldanerkennung des KVB-Fahrers kann von ihm jederzeit widerrufen werden.
Was die Mützchen in Bezug auf die Schuldfrage sagen oder meinen ist ohne Beweisaufnahme absolut irrelevant.
Die Haus-Justiziate von Öffis oder sonstigen Unternehmen dieser Art werden Dir den Schaden kleinrechnen, daß Dir die Ohren fliegen.

Du brauchst offensichtlich einen Anwalt, da Du mir ganz offensichtlich in derartigen Dingen recht hilflos erscheinst.
(...sorry, aber Du wolltest ja Ratschläge...)

Auf ein Gutachten durch einen von DIR frei wählbaren Sachverständigen hast Du Anspruch, diese Leistung ist Bestandteil des Schadenskomplexes, zumindest solange es sich nicht offensichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Nur in letzterem Falle wäre es angeraten, der Schadensminderungspflicht folgend, auf ein Gutachten verzichten.

Achte bei der Sachverständigenauswahl auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Wenn der SV nicht berechtigt ist, ein Rundsiegel zu führen, muß er deswegen nicht schlechter als andere sein - es besteht aber eine erhöhte Gefahr, daß das Gutachten von der gegnerischen seite angefochten wird und die Angelegenheit auf ein Schiedsgutachten im Rahmen einer Schadensersatzklage hinausläuft.

Berate Dich mit Deinem Anwalt und verwende notfalls einen vorübergehenden, groben KVA einer Werkstatt als Beleg dafür, daß es sich NICHT um einen Bagatellschaden handelt. Fahr also mal nach Troisdorf.
Rechne auf Grund des Fahrzeugalters mit einem Neu-Für-Alt-Abzug bei den Teilen, fiktive Abrechnung und Instandsetzung mit guten Gebrauchtteilen könnte durchaus sinnvoll sein.
 
Leute - es geht hier um die Abwicklung eines Kfz-Schadens dessen absolute Schadenhöhe nicht wirklich hoch ist, der bei der KVB und vor allem beim Versicherer der KVB oft genug vorkommt. Man kann mit den Leuten reden - auch ohne Anwalt (und da alle Beteiligten in Köln tätig sind, sind die immer gesprächsbereit :smile:) . Also Schaden melden, ggf. reicht ja schon der Kostenvoranschlag und ein Gutachten ist nicht erforderlich. Sollten die komisch werden (was ich nicht glaube), kann man immer noch einen Anwalt einschalten. Nicht immer gleich das große Fass aufmachen.
 
Doch!

Sobald Dein Gegenüber eine eigene Rechtsabteilung hat ist der eigene Anwalt zwingend erforderlich.
 
manchmal denken Versicherungen auch wirtschaftlich und regulieren, allein schon um die eigenen Verfahrenskosten niedrig zu halten. Und die KVB bemüht ihre Rechtsabteilung nicht, da der Fall an die Versicherung abgebenen wird. Und SF-Klassen gibt es in dem Bereich eh nicht, also keine Rückstufung für die KVB.
 
manchmal denken Versicherungen auch wirtschaftlich und regulieren, allein schon um die eigenen Verfahrenskosten niedrig zu halten. Und die KVB bemüht ihre Rechtsabteilung nicht, da der Fall an die Versicherung abgebenen wird. Und SF-Klassen gibt es in dem Bereich eh nicht, also keine Rückstufung für die KVB.

Tja, da sehen die Erfahrungen aus meinen letzten beiden Unfällen allerdings deutlich anders aus....

Letztes Jahr die Sache hat sich von Juli 2009 bis August 2010 hingezogen, da es die Versicherung wegen 300€ auf ein Gerichtsverfahren hat ankommen lassen...Ende vom Lied war das es auf einen Vergleich hinauslief....Kosten dafür? SEHR deutlich über den 300€ Streitwert...

Dieses Jahr, war die gegnerische Versicherung der Meinung das sie den Schaden noch zusätzlich zu meinem Gutachter von einem eigenen Begutachten will. Dem haben wir zugestimmt....und...Ätsch.... da ich das Auto vor der Begutachtung durch "meinen" Gutachter nicht waschen konnte war ihm der defekte Blinker nicht aufgefallen. Den haben die "gegnerischen" Gutachter nun mit aufgenommen....:rolleyes:
Ich glaube das ich mich nicht sonderlich weit aus dem Fenster lehne wenn ich behaupte, dass die Kosten für diese Aktion auch wieder deutlich über der vermeintlichen "Einsparung" liegen. Zumal als Grundlage für die Erstattung weiterhin "mein" Gutachten gilt. Daraus folgt, die Sache geht sicher wieder vor Gericht....

Mein Fazit daher, Unfall NIE ohne Anwalt....NIE......
 
manchmal denken Versicherungen auch wirtschaftlich und regulieren, allein schon um die eigenen Verfahrenskosten niedrig zu halten. Und die KVB bemüht ihre Rechtsabteilung nicht, da der Fall an die Versicherung abgebenen wird.
Darf ich Dich fragen, wo Du lebst? Also zumindest Zeit ODER Ort müssen DEUTLICH abweichen. Denn Deutschland im Jahre 2010 kann bei weitem nicht gemeint sein.
 
Rechenbeispiel:
wenn ich 80% verarschen kann und auf die Hälfte drücken kann und 20% sich wehren und vierfache Kosten verursachen...

Na?
 
Darf ich Dich fragen, wo Du lebst? Also zumindest Zeit ODER Ort müssen DEUTLICH abweichen. Denn Deutschland im Jahre 2010 kann bei weitem nicht gemeint sein.

Das werde ich heute Abend mal zwischen zwei 64 aus der 42 in Erfahrung bringen :-))
 
Mein Fazit daher, Unfall NIE ohne Anwalt....NIE......

Naja,

gibt auch andere Erfahrungen.

Mich hat eine Dame mit einem Mietwagen gestreift. DIe Mietgesellschaft sagte mir, ich solle ein Gutachten, oder Kostenvoranschlag machen lassen.

Habe ich in einer Saabwerkstatt (in B) machen lassen. Die haben mich kurz nach Erhalt des Kostenvoranschlages angerufen und gefragt, ob ich einverstanden wäre, dass sie mir den Betrag (Netto) plus die Kosten für den KVA (50 €) überweisen und der Fall damit geregelt sei.

Der andere Vorschlag war dann rep. lassen und die Zahlen die Rechnung an Saab.

Habe die Pauschallösung genommen. 2 Tage später war das Geld auf meinem Konto....
 
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