Unfall - was nun?

Naja,

gibt auch andere Erfahrungen.

Mich hat eine Dame mit einem Mietwagen gestreift. DIe Mietgesellschaft sagte mir, ich solle ein Gutachten, oder Kostenvoranschlag machen lassen.

Habe ich in einer Saabwerkstatt (in B) machen lassen. Die haben mich kurz nach Erhalt des Kostenvoranschlages angerufen und gefragt, ob ich einverstanden wäre, dass sie mir den Betrag (Netto) plus die Kosten für den KVA (50 €) überweisen und der Fall damit geregelt sei.

Der andere Vorschlag war dann rep. lassen und die Zahlen die Rechnung an Saab.

Habe die Pauschallösung genommen. 2 Tage später war das Geld auf meinem Konto....

Klar, es gibt natürlich auch andere Fälle. Aber das weißt du vorher nicht....und ich persönlich habe da keinen Bock drauf hinterher sagen zu müssen: "...hätte ich doch mal..." Meine Zeit die dabei drauf geht zahlt mir keiner.....und ich kann mir schöneres Vorstellen als mich stundenlang mit Klamotten zu beschäftigen von denen ich keine Ahnung habe....und ich nachher doch der Dumme bin....
 
Rechenbeispiel:
wenn ich 80% verarschen kann und auf die Hälfte drücken kann und 20% sich wehren und vierfache Kosten verursachen...
DAS ginge für die Versicherer dann nach hinten los:
80% * 50% = 40% - hier werden also 40% der in Summe über alles real notwendigen Kosten ausgegeben (statt 80%)
20% * 400% = 80% - hier werden also 80% der in Summe über alles real notwendigen Kosten ausgegeben (statt 20%)
Macht in Summe 120%, womit die Versicherung bei o.g. Varainte 20% draufzahlen würde.

Ich denke aber, dass die 'Wehrhaften' im Schnitt allerschlimmstenfalls incl. Gerichtskosten usw. max. das doppelte der real ohnehin zu begleichenden Kosten verursachen.
20% * 200% = 40% - hier werden also 40% der in Summe über alles real notwendigen Kosten ausgegeben (statt 20%)
Macht in Summe 80%, womit die Versicherung bei schon bei der aus meiner Sicht sehr grosszügigen Rechnung klar in Front liegt.

@Martin: Mathe üben wir beide noch mal ein wenig.

Wie sagte schon Otto (sinngemäß): Zwei Drittel aller Deutschen verstehen nichts von Prozentrechnung. Das sind exakt 80%.
 
Klar, es gibt natürlich auch andere Fälle. Aber das weißt du vorher nicht....und ich persönlich habe da keinen Bock drauf hinterher sagen zu müssen: "...hätte ich doch mal..." Meine Zeit die dabei drauf geht zahlt mir keiner.....und ich kann mir schöneres Vorstellen als mich stundenlang mit Klamotten zu beschäftigen von denen ich keine Ahnung habe....und ich nachher doch der Dumme bin....
Eben!
Warum das Risiko eingehen, am Ende doch verar...t zu werden? Um es mit Brösel zu sagen: Tut dat not?
 
In meinem Fall betrug die Schadenssumme etwas weniger als 1500€, strittig waren wie gesagt ca 300€..........Wie die sich DAS schön gerechnet haben wüsste ich aber wirklich mal gerne.......
 
Klar, es gibt natürlich auch andere Fälle. Aber das weißt du vorher nicht....und ich persönlich habe da keinen Bock drauf hinterher sagen zu müssen: "...hätte ich doch mal..." Meine Zeit die dabei drauf geht zahlt mir keiner.....und ich kann mir schöneres Vorstellen als mich stundenlang mit Klamotten zu beschäftigen von denen ich keine Ahnung habe....und ich nachher doch der Dumme bin....

Wenn man einen UNfallbericht hat (Polizei anwesend) kann man es erst mal so probieren. Wenn die sich dann blöde anstellen, dann Anwalt.

Ich habe das immer so gemacht und nur einmal den Anwalt einschalten müssen. Dadurch sind mir keine Nachteile entstanden.

Man sollte immer daran denken, dass durch das Gedankenlose immer einschalten eines Anwalts auch die Versicherungskosten steigen. Die Versicherungen legen es am Ende eh auf den Verbraucher um.

D.h. die Anwälte zahlen wir alle am Ende....my 50 cents

Aber diese Einstellung (immer sofort den Anwalt einzuschalten) ist typisch Deutsch.....:smile:
 
Na, da hab ich ja einen Glaubenskrieg entfacht :D
Ich sehe jetzt also 2 Möglichkeiten für mich:
1. Ich rufe zuerst bei der KVB an, die verweisen mich an Ihre Versicherung, die werden entweder auf ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag bestehen. Bei glücklicher Abwicklung überweisen Sie mir den Schaden laut Gutachten + Gutachtenkosten.
2. Ich übergebe es einem Anwalt, der erledigt Alles weitere (KVA bzw Gutachten, Verhandlungen mit gegnerischer Versicherung, Veranlassung der Überweisung an mich. Richtig?).

Sehe ich es richtig, dass ich sowohl Anwalt als auch Gutachten erstmal aus eigener Tasche vorlegen müsste?
Dauert es über den Anwalt länger, als bei eigener Regulierung?

Kostenvoranschlag bei SAAB würde 50€ kosten, die meinen, dass der Schaden bei ca 1.300€ liegt.
Gutachten würde zwischen 190 und 220€ kosten.
Gruß Max
 
Ich habe bisher nie einen Cent auslegen müssen......
 
Sehe ich es richtig, dass ich sowohl Anwalt als auch Gutachten erstmal aus eigener Tasche vorlegen müsste?
Dauert es über den Anwalt länger, als bei eigener Regulierung?

Kostenvoranschlag bei SAAB würde 50€ kosten, die meinen, dass der Schaden bei ca 1.300€ liegt.
Gutachten würde zwischen 190 und 220€ kosten.
Gruß Max

Nein, eigentlich nicht.

Den Kostenvoranschlag bei Saab (50 €), den müßtest Du vorstrecken (ist ja wirklich eine übersehbare Summe).

Nicht vergessen: Bei Auszahlung nach KVA wird der Betrag ohne MwSt. bezahlt...
 
Hab auch mal gute Erfahrungen zu vermelden - mit einerm öffentlichen Betrieb.
Mir (bzw. meinem damaligen Mitbewohner, ist aber egal) ist 2005 in meinen damaligen 205 mit Sonder-Nicht-Ausstattung "Junior" (45PS Vergaser, und sonst echt NIX drin, Serienmäßig nicht mal ein rechter Außenspiegel, dazu noch Re-Import aus F) eine dieser Kleinkehrmaschinen des Städtischen Entsorgungsbetriebes reingefahren. Eine delle in der Tür, sonst nix. Zum Peugeotmann gefahren, gesagt, daß es ein Unfallschaden mit Schuld des Anderen war und einen KVA in Höhe von 1200€ (!) eingesackt. Die haben da sogar die Klebe"zierleisten", die ich selbst abgefriemelt hatte, mitdraufgesetzt. Den hab ich in Kopie an besagten Betrieb geschickt. Kurz darauf ein Anruf, daß sich ein Gutachter den Wagen ansehen wolle - ok, ich war grad im tiefsten Saarländischen Hinterland in unserer Hütte, aber selbst da hat sich der Typ mit mir (auf dem Parkplatz des Dorfkinos!) getroffen. Er hat meinem Auto einen Restwert von 850€ attestiert - unglaublich.
Diesen Betrag hatte ich 3 Tage später auf dem Konto und die Sache war vergessen...
Die Delle hab ich mit einem Edelstahlblech verkleidet, das ich ins Blech genietet hab. Sah ziemlich gut aus...
 
Mein Fazit daher, Unfall NIE ohne Anwalt....NIE......[/QUOTE]


Das kann ich nur bestätigen. Ein kleiner Schaden dieses Jahr und ein formloser KVA der Werkstatt über 1000€ netto haben mich dazu bewegt, mich mit einem Angebot über 500€ abzufinden. Ich sollte auf 300 gedrückt werden, habe dies aber nicht akzeptiert. Also Gutachter und Anwalt mit dem Ergebnis um die 1300 netto für mich, Abrechnung auf Gutachterbasis. gegner war übrigens ein Firmenfahrzeug, wo der Chef die 300 geboten hat.
Und auch bei anderen Schäden in der Vergangenheit - immer der Gutachter dabei.
 
Hab auch mal gute Erfahrungen zu vermelden - mit einerm öffentlichen Betrieb.

das ist nicht ungewöhnlich. Anders sieht es aus, wenn der Laden seine KFZ nicht versichern muss und das alles selber abwickelt (z.B. Polizei, Bundeswehr)
 
So, ich will Euch mal auf dem Laufenden halten:
Habe mich erstmal mit der KVB und daraufhin mit dem Versicherer der KVb in Verbindung gesetzt.
Auf Grund der Schadenhöhe von ca. 1.300€ würde ein KVA reichen, ein Gutachten vom Sachverständigen wäre nicht notwendig.
Habe daraufhin bei meinem hiesigen FSH einen KVa in Auftrag gegeben. Resultat: 1.342,92€ ohne MwST.
KVA eingereicht, daraufhin mein bisheriger Sachbearbeiter erstmal ne Woche im Urlaub. Wollte warten, bis er wieder da ist, da ich mit Ihm den Sachverhalt schon besprochen hatte. Eben wars dann so weit, er war wieder erreichbar.
Hat sich den Sachverhalt nochmal vorgenommen, versucht den Restwert des Wagens zu ermitteln (laut Mobile.de zwischen 200 und 990€) und bei der Dekra einen eigenen KVA eingeholt in Höhe von 1.042€. Laut Tatort-Fotos ggf eine Mitschuld von 25% (Argumentations und Ansischtssache). Als wertsteigernde Aspekte habe ich noch eine verbaute Gas-Anlage und bis heute (306 tkm) bei Saab gewartet erwähnt. Dies wurde berücksichtigt und er schlägt mir nun einen Pauschalbetrag von 900€ vor.
Ich habe Ihm gesagt, ich werde eine Nacht drüber schlafen und die Sache sonst ggf meinem Anwalt übergeben, da mein Bestreben bisher darin lag, die Kosten für beide Seiten gering zu halten, da diese letztendlich auf den Endverbraucher umgelegt werden.
Jetzt bin ich am hin und her überlegen, ob ich das Angebot annehmen soll oder es doch über den Anwalt laufen lasse, was bedeutet, dass die Angelegenheit noch länger dauert, bis sie reguliert ist, ich noch die Zeit investieren muss und einen Sachverständigen aufsuchen muss usw....
Die Mitschuld könnte ich wahrschinlich je nach Auslegungssache abwenden, allerdings frage ich mich, wie ein obj. Gutachter den Zeitwert einschätzt (9000i, Bj.91, 308tkm, Buchhalterausstattung, Gas-Anlage, Saab-gewartet)?
Steht es mir eig frei, die Reparatur-Werkstatt selbst auszusuchen oder kann sich der Schuldige die für Ihn günstigste Werkstatt wählen?
 
Wenn du nachweisen kannst das der Wagen immer (!!!) in einer Saabvertragswerkstatt gewartet wurde, steht dir eine Reparatur in eben so einer auch zu....
 
Du kannst grds. die Kosten ersetzt verlangen, die zur Reparatur Deines Fhrzg. objektiv erforderlich sind. Ob und wo Du das später reparieren läßt ist ausschließlich Deine Sache.

Aber: hier könnte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert (hier angeblich max. 990 € wiederbeschaffungswert gegenüber 1300 € rep.kosten). Wenn der Wagen nicht nachweisbar repariert wird, müßte dann noch vom wiederbeschaffungswert der Restwert des Fhrzg. nach dem Unfall abgezogen werden (das ist ja auch mit den unfallschäden nicht völlig wertlos). Da bleibt dann nicht gerade viel als Schaden übrig - noch ohne Berücksichtigung eines eventuellen Mitverschuldens.

Höher bekommst Du den Schaden, wenn Du einen höheren Wiederbeschaffungswert durchsetzen kannst. Das dürfte Dir wohl allenfalls mit einem Gutachter gelingen, wenn überhaupt. Bei rel. alten Autos in gutem zustand gelangen die üblichen werttabellen an ihre Grenzen. Ein ordentlicher Sachverständiger muß dann im Internet schauen, was vergleichbare Autos bringen.

Mal unterstellt, der Wiederbeschaffungswert von Deinem Auto liegt tatsächlich bei ca. 1000 € (was ich nicht beurteilen kann), erscheint mir das Angebot der Versicherung nicht unrealistisch. Wie gesagt wäre vom Wiederbeschaffungswert gds. noch der Restwert abzuziehen und ggf. ein Mitverschulden zu berücksichtigen. Da müßte Dein Auto schon sehr viel mehr Wert sein, damit sich eine deutlich höhere Entschädigung ergibt.
 
Ich denke, dass die Gasanlage einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert haben müßte.
Alles in allem: Anwalt
Wende Dich mal vertrauensvoll an LJ900/0.
 
Ist wirklich die Frage, wie hoch der wert des Wagens vor dem Unfall eingeschätzt wird.

Wie alt ist die LPG Anlage?
 
@ ME Schaeffler:
Hervorragend!!!
Genau das hat mir der Sachbearbeiter auch erklärt, aber so in schriftlicher Form wirkt es etwas verständlicher ;)

@ René: - Mit LJ900/0 habe ich schon Kontakt aufgenommen. Er meinte ich soll es ruhig erstmal mit der Versicherung selbst probieren, ob die sich auf einen KV einlassen.
- Die Wertsteigerung durch die Gasanlage hat er ja auch akzeptiert.
Deshalb sind wir ja jetzt auch an dem Punkt, ob es entweder ohne weitere Untersuchungen um einen Pauschalbetrag geht oder ob der Wagen nun genau geschätzt wird per Gutachter, die Mitschuld geprüft wird und dann noch die Wiederbeschaffungs-/Restwert-Differenz einbezogen wird. Bei der 2. Variante ist auch fraglich, ob ich meine 1.300€ bekomme.
@ T9000: Die Anlage ist 7 Jahre alt.

Ich werde wohl mal eine Nacht drüber schlafen und morgen ein bisschen türkischen Bazar mit dem Sachbearbeiter spielen.
Wenn die Feilscherei bei 1.000/1.100€ aufhört, denke ich, dass ich die Pauschale annehme.
Was meint Ihr?
 
...
@ T9000: Die Anlage ist 7 Jahre alt.
..

Na, dann ist die Wertsteigerung durch die LPG Anlage nicht wirklich bedeutend.

Wenn Du nicht gerade Rechnungen über kostenspielige Motorrevisionen hast (sondern "nur" Inspektionen), dann sind um die 1000 € für einen Buchhalter 9000 i (auch mit LPG Anlage) nicht unbedingt so falsch angesetzt,,,,

Wenn Du erst kürzlich Steuerkette, ZKD etc. hast machen lassen, kann das den Wert noch ein paar 100 € nach oben drücken. Der Wagen müßte dann aber auch in einem guten Zustand sein (Rost, Innenraum Pflege etc..)=

Überlege Dir, ob Du wegen ein paar 100 € (und um die geht es hier) tatsächlich einen Rechtsstreit anfangen willst. Mit der Gefahr nicht wirklich viel mehr zu bekommen...
 
Noch ein paar Hinweise:


130 % Grenze beachten: Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen und Du das Fahrzeug nachweisbar reparieren läßt (und das Auto danach auch für einige Zeit (6 Monate ) weiternutzt), dann kannst Du die höheren Reparaturkosten verlangen (obwohl die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert niedriger ist als die Reparaturkosten).
Bsp #1: Reparaturkosten 1342 €,Restwert sei 300€, Wiederbeschaffungswert sei 990 € ergibt 130 % Grenze:1287 € ( 990 € + 30% ), ist niedriger als Rep.kosten dh. wirtschaftlicher Totalschaden, Vers. zahlt 990 € - 300 € = 690 €
Bsp #2: Reparaturkosten 1342 €, Restwert sei 300 €, Wiederbeschaffungswert sei 1100 € ergibt 130%: 1430 € (1100 € + 30 % ), ist höher als Reparaturkosten, dh. nicht unbedingt Totalschaden. Versicherung muß bei Reparaturnachweis die Reparaturkosten ohne Abzug zahlen dh. 1342 €.
Das zeigt, daß hier eine auf den ersten Blick geringe Differenz bei dem Wiederbeschaffungswert ganz erheblichen Einfluß auf die Höhe der Entschädigungsleistung haben kann.
Wenn die Versicherung Dir mit irgendwelchen mobile Anzeigen kommt, dann findest Du bei autoscout vieleicht höhere Preise?

Du könntest auch noch ein paar weitere Schadenspositionen ins Spiel bringen: 1. Nutzungsausfallentschädigung (bei Vorlage eines Reparaturnachweises) für jeden Reparaturtag (Wert der Nutzung pro Tag wäre zu prüfen), 2. Unkostenpauschale 25 € ist üblich, 3. Kosten für KV

Die angeprochene Mitverschuldensproblematik kann ich nicht einschätzen. Generell kann man sich aber auf den Standpunkt stellen, daß der Umstand, daß Du mglw. falsch geparkt hast, niemanden - auch nicht die KVB - berechtigt, Dein wertvolles Auto zu demolieren.( à propos gabs da nicht mal ein Lied von Zeltinger : Ich fahr schwarz mit der KVB...)

Alles in allem: Anwalt

Genau

Jetzt hab ich es gefunden:

Ich fahr schwatz met de KVB,
die Markfufzisch dät denne och nit wieh,
ich fahr schwatz mit de KVB,
dä Hals voll krieje de Bonze nie.

Also keine falsche Bescheidenheit!
 
bin überhaupt kein Rechtsexperte, aber:
Betroffen sind bei mir Stoßstange, Kombileuchte, Zierleiste Stoßstange und Lackspuren am Kotflügel, aber keine Beule.
Material allein kostet bei Saab schon 930€.

äh ... ging es hier nicht um einen 9000er von 1990?

Die Teile bekommst Du doch für insgesamt `nen hunni hier im Forum oder per Inserat hinterhergeworfen... Lackspuren: vielleicht wegpolieren möglich?

Geld nehmen, Dir keinen Streß machen & freuen, das nicht mehr passiert ist ...
 
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