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Moin,
im Gutachten steht eigentlich alles drin, was Du machen musst damit Du die Reifen auch fahren darfst ( K1a, K1b, K25, K2b, K56 ) Wenn Du die entsprechenden Verbreiterungen vornimmst oder die schon vorhanden sind, dann gibts auch kein Stress mit dem Prüfer. Die fertige Kombination musst Du laut Gutachten dann von einem Sachverständigen abnehmen lassen. So steht es unter A02 zumindest im Gutachten. Ebenfalls ist lt, dem Gutachten kein Tachangleichung notwendig. So sehe ich das zumindest.........................
im Gutachten steht eigentlich alles drin, was Du machen musst damit Du die Reifen auch fahren darfst ( K1a, K1b, K25, K2b, K56 ) Wenn Du die entsprechenden Verbreiterungen vornimmst oder die schon vorhanden sind, dann gibts auch kein Stress mit dem Prüfer. Die fertige Kombination musst Du laut Gutachten dann von einem Sachverständigen abnehmen lassen. So steht es unter A02 zumindest im Gutachten. Ebenfalls ist lt, dem Gutachten kein Tachangleichung notwendig. So sehe ich das zumindest.........................